Lebendfütterung laut TschG verboten ?

Diskutiere Lebendfütterung laut TschG verboten ? im Futtertier Forum Forum im Bereich Sonstiges Terraristik Forum; Huhu, schaue grad im fernsehen ne Sendung über Reptilien. Dort wurde gesagt das die Fütterung Lebendiger Tiere verboten ist. Stimmt das ? Wenn...
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #1
Angeldust

Angeldust

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Huhu,

schaue grad im fernsehen ne Sendung über Reptilien.
Dort wurde gesagt das die Fütterung Lebendiger Tiere verboten ist.

Stimmt das ? Wenn ja wieso ? Wenn sich die Tiere ihre Nahrung selber erbeuten ist das doch für Beute und Reptil besser ?!

Und wenn ja, es hält sich doch niemand dran. Also niemand der lebend füttern will.

Kann mir da mal jemand weiter helfen ? ^^


Liebe Grüße
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #2
Hallo Angeldust,

laut Tierschutzgesetz darf ein Tier nur nach Betäubung getötet werden.

Betäuben dürfen aber nur Tierärzte.

Wenn man die nötige Sachkunde erworben hat, darf man, meines Wissens auch prekillen.

Amalie kann dir da aber noch mal die aktuellen Gesetzestexte erklären.


Liebe Grüße,

Rene :)
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #3
Huhu,

laut Tierschutzgesetz darf ein Tier nur nach Betäubung getötet werden.

Betäuben dürfen aber nur Tierärzte.

Das weiß ich ja. Aber dort war eindeutig davon die Rede das keine lebenden Tiere verfüttert werden dürfen. Also d.h. keine lebende Maus in ein Schlangenterra...

Hoffe auch das Amalie da was zu sagen kann ^^

Danke aber schonmal dafür.
Was ist eigentlich preillen ? Hört sich nicht nett an :? Und wie kann man dafür eine Sachkenntniss erlangen ? Also... gibt es da "Kurse" (hört sich irgendwie ziemlich abartig an...) und dann ein Schreibsel, das man die Sachkenntniss hat ?


Liebe Grüße
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #4
Hi Angel,

prekillen bedeutet, dass man vor der Tötung des Nagetieres von der Schlange, was mit Abwehrbissen und Narben für die Schlange enden kann, man selbst das Futtertier betäubt/tötet.

Es gibt jedoch nur theoretische Prüfung, wie zum Beispiel den Sachkundenachweis, wo man über diesen Punkt befragt wird und so nicht rechtswidrig handelt, wenn man Futtertiere abtötet im Sinne der Verfütterung seiner eigenen Nagerfresser.

Ich hab zwar den Sachkundenachweis und Gefahrenschutzprüfung erfolgreich absolviert, hole mir jedoch lieber Frostfutter.

Du kannst über den DGHT e. V. einen Sachkundenachweis ablegen.




Liebe Grüße,

Rene :)
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #5
Hallo schöner Engel :D

Jau, das habe ich auch im TV gesehen/gehört und mich doch seeeeehr gewundert :shock:

guckssu mal in diesen Thread:

ist zwar ein bißchen auseinandergezogen, aber hier haben thaddaus, Tiger und ich einiges zum Thema getippselt . . . mit Gesetzeszitaten ;)

Um es vorwegzunehmen, es ist nicht verboten.


Bussigeschwader
AmalieSchüppenstiel
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #6
na dann mag ich auch mal dazu sagen....

ich habe zwei Pytons; eine Nachzucht und einen Wildfang .... nun habe ich aber ein problem: 1. die Nachzucht frisst auch Frostfutter ... das ist ok... nur der Wildfang geht nicht an Frostfutter, der frisst nur lebend.... also wenn ich die Lebendfütterung einstelle und er irgendwann mal nix mehr frisst, dann mache ich mich ja auch strafbar; haltung sollte artgerecht sein .... nun was mache ich?

Fütter ich lebend ist das verboten, lasse ich das tier dann verhungern - das ist auch strafbar ..... ich denke mal hier ist auch gegeben: wo kein Kläger da kein Richter, oder Ausnahmen bestätigen die Regel......
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #7
Huhu,

danke Amalie, ich werd mir den Link mal druchlesen.
Vll. war es in der Sendung ein wenig, falsch vormuliert. Vll. haben auch Zoo's usw. diese Auflagen ?
Wer weiß...

Danke auch nochmal an Zebra für die Antwort. Man lernt ja nie aus. Ablegen werde ich sowas aber nie *kein Tier töten kann* dann lieber so wie es in der Natur auch ist.

Liebe Grüße
 
  • Lebendfütterung laut TschG verboten ? Beitrag #8
Ich halte es eher für politisch bzw. pädagogisch begründet, dass sie es so formuliert haben . . . wenn überhaupt. Vom Reporter nicht richtig hingehört, zu kompliziert und deshalb falsch bzw. verkürzt dargestellt halte ich für am wahrscheinlichsten.:mrgreen:

Die generelle Vorschrift, es darf kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden gibt es ja schließlich. Wenn man die solo nimmt und selber interpretiert . . .
 
Thema:

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