- Ist das noch normal?! Beitrag #41
E
Eule84
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Naja, im Grunde sind wir uns dann einig.
Bin aus RLP - bei uns wäre eine Haltegenehmigung erforderlich.
Das mit Hessen verstehe ich so:
Hessen: Die Haltung von Tieren ist ohne Haltungsgenehmigung generell erlaubt. Beim Bau von Gehegen Bauvorschriften beachten.
-> Du kannst grds Tiere ohne eine Genehmigung zu haben halten, soweit Du die gesetzl vorgeschriebenen Richtlinien bzw. Vorgaben befolgst. (Das ist die grundsätzliche Regelung.)
Aber: CDU Regierung hat Positivliste von Tieren eingeführt (09.10.2007), alle Tiere auf dieser Liste dürfen von Privat nicht gehalten werden, eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht. ( Betrifft alle Giftschlangen, Wolf, Gepard, Tiger, Löwe, Leopard, Jaguar, Schneeleopard, alle Luchsarten, Nebelparder, Ozelot, Puma, alle Großbären, Orang Utan, Gorilla, Schimpanse) Zwar sind Haltungsgenehmigungen nicht erforderlich, aber sehr viele Tierarten dürfen gar nicht erst gehalten werden, Ausahmen gibt es für Private nicht.
-> Das ist der Ausnahmetatbestand. Die Tiere laut dieser Liste sind von der Grundsatzregelung ausgeschlossen. Eine Haltungsgenehmigung für die Tiere lt. Liste braucht es nicht, da die Haltung so oder so von rechtswegen nicht gestattet ist.
Somit nicht weiter verwerflich.
Edit: Also, die Hessen dürfen diese Tiere quasi gar nicht halten. Die Rheinland-Pfälzer können das aber durchaus beantragen. NRW und RLP sind mir da manchmal auch viel zu locker... vor allem, was den Verkauf von Giftschlangen angeht (das nur als Beispiel.)
Bin aus RLP - bei uns wäre eine Haltegenehmigung erforderlich.
Das mit Hessen verstehe ich so:
Hessen: Die Haltung von Tieren ist ohne Haltungsgenehmigung generell erlaubt. Beim Bau von Gehegen Bauvorschriften beachten.
-> Du kannst grds Tiere ohne eine Genehmigung zu haben halten, soweit Du die gesetzl vorgeschriebenen Richtlinien bzw. Vorgaben befolgst. (Das ist die grundsätzliche Regelung.)
Aber: CDU Regierung hat Positivliste von Tieren eingeführt (09.10.2007), alle Tiere auf dieser Liste dürfen von Privat nicht gehalten werden, eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht. ( Betrifft alle Giftschlangen, Wolf, Gepard, Tiger, Löwe, Leopard, Jaguar, Schneeleopard, alle Luchsarten, Nebelparder, Ozelot, Puma, alle Großbären, Orang Utan, Gorilla, Schimpanse) Zwar sind Haltungsgenehmigungen nicht erforderlich, aber sehr viele Tierarten dürfen gar nicht erst gehalten werden, Ausahmen gibt es für Private nicht.
-> Das ist der Ausnahmetatbestand. Die Tiere laut dieser Liste sind von der Grundsatzregelung ausgeschlossen. Eine Haltungsgenehmigung für die Tiere lt. Liste braucht es nicht, da die Haltung so oder so von rechtswegen nicht gestattet ist.
Somit nicht weiter verwerflich.
Edit: Also, die Hessen dürfen diese Tiere quasi gar nicht halten. Die Rheinland-Pfälzer können das aber durchaus beantragen. NRW und RLP sind mir da manchmal auch viel zu locker... vor allem, was den Verkauf von Giftschlangen angeht (das nur als Beispiel.)
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