Hallo,
schön, dass ihr euch dem Tier annehmen wollt.

Aber ist denn überhaupt klar, dass man es abgeben möchte? Vielleicht ist der Kleine so eine Art "Lockmittel" um Eltern mit ihren Kindern in den Laden zu locken und so etwas den Umsatz zu fördern. Könnte ich mir jedenfalls vorstellen. Warum sitzt er sonst in dem Laden?
Wäre allerdings schön, wenn der Kleine ein anderes, artgerechteres Zuhause findet.
Wenn ihr mit den Leuten sprecht, mit Freundlichkeit erreicht man mehr.
Das wird, wie oben bereits erwähnt, kein Fall für das Veterinäramt sein.
Haltungsbedingungen für Kaninchen sind im Tierschutzgesetzt nicht fest verankert, sondern eher eine Interpretationsache, Mindestangaben für Käfige, Ställe u.s.w. fehlen ganz.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000203377
Bei Züchtern gibt es wohl Mindestangaben, ich bin mir aber nicht sicher. Hier sind welche beschrieben:
http://www.wrsa-deutschland.de/downloads/?type=66&tx_vcdarchive[sorting]=7
Da wird von einer Mindestfläche bei einem bis 4kg schweren Tier von 2000cm² bis 2400cm² geschrieben. Hört sich auf den ersten Blick ganz okay an, ist aber nicht so. 1m² hat 10000cm². So ist hier von einem Mindestplatz von 0,2m² die Rede. Ein handelüblicher Käfig mit 100cm Breite hat 0,5m².
Ganz anders klingt dieses Merkblatt:
http://publish.kommonline-gmbh.de/data/form/3658-ee4c8f01c3b45c7502be7508692e2d38.pdf
Aber ein Fall für das Veterinäramt ist dieses Kaninchen nicht.
Artgerecht liegt immer im Auge des Betrachters und das Gesetz ist davon weit entfernt.
LG
Brigitte
Edit: der zweite Link funktioniert wohl nicht so richtig. Geht einfach auf diese Seite
http://www.wrsa-deutschland.de/downloads/
und wählt den Artikel "Leitlinien für Kaninchenzucht- und haltung"