Liebe Susanne !
Ich entnehme Deinen Ausführungen, dass Dir schon bewußt ist, dass da etwas gründlich falsch gelaufen ist. Deshalb will ich auch gar nicht mit Dir schimpfen.
Denoch muss ich leider sehr deutliche Worte finden, damit hier keine Nachahmer produziert werden.
Was hier passiert ist, ist falsche - überbordende - Tierliebe zum Schaden der Tiere!
Dass Wildtiere durch Beutegreifer und/oder Unfälle zu Tode kommen, ist eine unbedingt erforderliche, natürliche Auslese, die es den überlebenden Artgenossen erst möglich macht, ein gesundes Leben in Freiheit zu führen.
Ein verletztes Wildtier aufzunehmen und gesund zu pflegen ist eine Sache. Ein verletztes Baby aufzupäppeln ist unvergleichlich schwieriger.
So ein fehlgeprägtes Tier kann niemals vergesellschaftet oder ausgewildert werden. Es wird sein Leben lang in Gefangenschaft bleiben müssen UND mit deutlich verminderter Lebensqualität klarkommen müssen, weil ganz elementare Bedingungen für sein natürliches Wohlfühlen von uns Menschen einfach nicht erbracht werden können.
Juristisch sieht es so aus, dass Du das Tier auf jeden Fall bei der zuständigen Artenschutzbehörde melden musst. Vor dort wird es sicher eingezogen und einer Auswilderungsstation zugeführt. Wenn das nicht funktioniert, wird es vermutlich in irgendeinem Vogelpark oder bei irgendeinem Waldvogelzüchter allein unter Artgenossen bleiben, weil er sie einfach nicht versteht - und sie ihn nicht.
Dass Du eine Haltungsgenehmigung bekommst kann praktisch ausgeschlossen werden.
Die Aufnahme zum päppeln ist meldepflichtig, das hast du nicht gemacht, was schon einmal ein Gesetzesverstoß ist. Darüber hinaus ist das Tier bereits seit zwei Jahren bei Dir, was der zweite Verstoß ist, da es auf jeden Fall nicht mehr als "verspätete" Meldung betrachtet werden kann. Zwei Jahre sind ganz klar eine illegale Haltung. Außerdem ist das Tier nicht fachgerecht aufgezogen worden, was auch nicht gerade ein Argument für eine Haltegenehmigung ist.
Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel
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Artenschutz im Focus