- zweiter Hund in Mietwohnung-Mietrecht? Beitrag #1
Karin-Senta
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Hallo,
ich habe eine Frage:
wir wollen eventuell einen Zweithund holen und auf dem Nachhauseweg vom TH ist mir in den Sinn gekommen, das ich ja gar keine Ahnung hab wie das mit dem Mietrecht aussieht.
Sprich: Wenn im Mietvertrag steht: "Hundehaltung/Haustierhaltung" erlaubt", heißt das dann ich darf auch zwei Hunde halten, ohne das ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss bzw ihn Bescheid geben muss?
Wenn drin steht: "Tierhaltung nach Einstimmung des Vermieters" ist ja klar das ich ihn fragen muss.
Was aber wenn es mündlich vereinbart wurde? Ich hatte ihn damals glaub ich bei der Wohnungsbesichtigung gefragt, da hieß es: "Sie dürfen einen Hund halten, müssen aber für Schäden durch den Hund selbst aufkommen" (War uns wurscht weil unsre alte Hündin damals ncihts gemacht hat und unsre Neue auch nicht)
Heißt das nun ich muss ihn nochmal fragen?
Bei uns im Haus haben fast ale Tiere, also insgesamt 2 Katzen und 2 Hunde (mit unsrer) und Kleintiere. Aber ich kann ja nicht davon ausgehen das er es erlaubt wenn er mal vorbei kommt und sieht das wir zwei Hunde haben.
Ich hab mir zwar Mietrecht und so weiter ein bissel angeschaut aber spezifisch wie man das bei einem Zweithund regelt, bin ich nicht schlau daraus geworden.
Weiß einer von euch wie das geregelt wird? Und wie würdet ihr es machen?
Achso Zweithund wäre eine Rottweilerhündin. Im Haus selbst wohnt noch ein Boxer-Staffordmix (obwohl ich nicht glaube das der Vermieter weiß was das für ein Hund ist). Und spielt die Rasse überhaupt eine Rolle? Rottweiler sind bei uns jedenfalls keine Kampfhunde (Baden Württemberg)
Grüßle
ich habe eine Frage:
wir wollen eventuell einen Zweithund holen und auf dem Nachhauseweg vom TH ist mir in den Sinn gekommen, das ich ja gar keine Ahnung hab wie das mit dem Mietrecht aussieht.
Sprich: Wenn im Mietvertrag steht: "Hundehaltung/Haustierhaltung" erlaubt", heißt das dann ich darf auch zwei Hunde halten, ohne das ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss bzw ihn Bescheid geben muss?
Wenn drin steht: "Tierhaltung nach Einstimmung des Vermieters" ist ja klar das ich ihn fragen muss.
Was aber wenn es mündlich vereinbart wurde? Ich hatte ihn damals glaub ich bei der Wohnungsbesichtigung gefragt, da hieß es: "Sie dürfen einen Hund halten, müssen aber für Schäden durch den Hund selbst aufkommen" (War uns wurscht weil unsre alte Hündin damals ncihts gemacht hat und unsre Neue auch nicht)
Heißt das nun ich muss ihn nochmal fragen?
Bei uns im Haus haben fast ale Tiere, also insgesamt 2 Katzen und 2 Hunde (mit unsrer) und Kleintiere. Aber ich kann ja nicht davon ausgehen das er es erlaubt wenn er mal vorbei kommt und sieht das wir zwei Hunde haben.
Ich hab mir zwar Mietrecht und so weiter ein bissel angeschaut aber spezifisch wie man das bei einem Zweithund regelt, bin ich nicht schlau daraus geworden.
Weiß einer von euch wie das geregelt wird? Und wie würdet ihr es machen?
Achso Zweithund wäre eine Rottweilerhündin. Im Haus selbst wohnt noch ein Boxer-Staffordmix (obwohl ich nicht glaube das der Vermieter weiß was das für ein Hund ist). Und spielt die Rasse überhaupt eine Rolle? Rottweiler sind bei uns jedenfalls keine Kampfhunde (Baden Württemberg)
Grüßle
