Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung

Diskutiere Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; So, nachdem man hier ja immer wieder liest "in der Schweiz ist Einzelhaltung übrigens verboten, glaub ich" war ich jetzt halt doch mal neugierig...
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  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #1
Audrey

Audrey

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So, nachdem man hier ja immer wieder liest "in der Schweiz ist Einzelhaltung übrigens verboten, glaub ich" war ich jetzt halt doch mal neugierig und hab das mal gegoogelt. Fündig geworden bin ich in der Schweizer Tierschutzverordnung (ein Schweizer Tierschutzgesetz gibt's übrigens getrennt davon auch! Da steht diesbezüglich aber gar nix drin).

Art. 80

[SUP]1[/SUP] Einzeln gehaltene Katzen müssen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt mit Artgenossen haben.
[SUP]2[/SUP] Gehege müssen den Anforderungen von Anhang 1 Tabelle 11 entsprechen.
[SUP]3[/SUP] In Gehegen dürfen Katzen nur vorübergehend einzeln gehalten werden.
[SUP]4[/SUP] In Gehegen gehaltene Katzen müssen sich wenn möglich täglich, mindestens jedoch an fünf Tagen pro Woche zeitweilig ausserhalb des Geheges bewegen können.
[SUP]5[/SUP] Zuchtkater dürfen zwischen den Deckeinsätzen nicht in Gehegen gehalten werden.



Ergo: nein. Es ist zwar ein wunderschönes Argument, das ich uns damit zerstör, und der Ansatz in der Verordnung ist schon grob in die Richtung, aber ich find mit einer Unwahrheit dürfen wir ja auch nicht argumentieren...
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #2
Hast recht! Ich habe zwar noch nicht hier gelesen, dass damit argumentiert wird, aber ich bin ja nicht so oft bei den Katzen unterwegs.
Schön dass du dich schlau(er) gemacht hast :)

Es gibt denke ich genügend andere Gründe, mit denen man prima bei kooperativen und nicht-lernresistenten Usern argumentieren kann.
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #3
:eusa_think: hm..ich hatte das Argument von Bekannten die aus der Schweiz sind... Werd da bei Gelegenheit nochmal nachfragen..evtl war das in deren Fall ja auch "nur" ne Bedingung des Tierheims :?:


Sichtkontakt mit Artgenossen...dazu reicht ja ein Fenster (vorrausgesetzt man lebt nicht in nem Hochhaus)...meiner Meinung nach nicht wirklich sinnvoll aber ok..besser so ne Tierschutzverordnung als gar keine..
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #4
:eusa_think: hm..ich hatte das Argument von Bekannten die aus der Schweiz sind... .

Naja - Du kennst hier ja auch nicht den genauen Wortlaut von jedem Gesetz, oder? ;) Aber ja, frag gern mal nach!

Ich glaub daß da einfach bekannt gegeben wurde, daß Einzelhaltung als Thema aufgenommen wurde (was ansich ja tatsächlich erwähnenswert ist!). Und da wird dann schnell ein "Verbot" draus. Oder daß eine etwas reißerische oder übermotivierte Presse mal "das Gehege" fallen gelassen hat... den "Sichtkontakt" find ich aber auch eine megamäßig schwammige Formulierung, da kann sich echt jeder Halter etwas zurechtbiegen ("da schräg gegenüber wohnt auch eine Katze, wenn meine sich im Winkel sowieso an genau das Fenster setzt und die Sonne richtig steht kann sie sie sehen").
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #5
Ich war damals ja noch von der "Einzelgängertheorie" überzeugt. Die Familie ist zurück in die Schweiz und wollte Wohnungskatzen haben. Wir haben dann mal drüber geredet und ich habe eben gesagt, dass das für Katzen doch gar nicht gut ist. Sie meinten dann bloß: Alleine dürfen sie sich gar keine Wohnungskatze halten, da wird ihnen auch niemand ne Katze geben. (wenigstens das ist zumindest bei den Tierschutzorgas hier auch so) Hab mich dann ehrlichgesagt nicht weiter damit beschäftigt, fands nur n bisl komisch. Als ich dann hier mal davon gelesen hab, dachte ich das Tierschutzgesetz wäre der Grund dafür, drum hab ich au nimmer weiter gesucht...:eusa_shhh:
Aber gut, dass wenigstens du dein Hirn da nicht ausgeschaltet hast und uns jetzt mal besser aufklärst ;)
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #6
Aber gut, dass wenigstens du dein Hirn da nicht ausgeschaltet hast und uns jetzt mal besser aufklärst ;)

Ach ich bin nur ein bisserl "Paragraphen-verseucht" - ich studier ja seit Januar Wirtschaftsrecht, und ich arbeite in einer Rechtsabteilung - eher beängstigend, daß ich in meiner Freizeit auch noch irgendwelche Paragraphen bzw. Artikel raussuch :mrgreen:
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #7
Als ich das erste Mal von diesem angeblichen Einzelhaltungsverbot gehört habe, habe ich gleich mal nach der einschlägigen Vorschrift geguckt und wusste dann Bescheid. Ich fand das Argument aber immer zu gut, um es aufliegen zu lassen. :mrgreen:

Zu der "neuen" Schweizer Tierschutzverordnung sei gesagt, entweder sie hat nicht gehalten, was versprochen war oder sie wurde einfach nur überbewertet. Eines davon. Jedenfalls ist es aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, warum sie vor ihrem Inkrafttreten so in den Himmel gelobt wurde. Das gilt im Übrigen auch für Kleintierhaltung.
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #8
Hm, ich hatte jetzt schon ein paar mal beim googeln gelesen, dass es zumindest verboten sei bei Neuzugängen. Deswegen hatte ich auch angenommen, dass das stimmt ;).
 
  • Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #9
Also inzwischen werden in Zoofachgeschäften Tiere wie Meerschweine und Kaninchen nur noch zu zweit abgegeben. Das ist aber auch erst seit ein paar Monaten so.

Bei Katzen ist es etwas anderes, da kann man von privat Katzen(-kinder) kaufen, ohne das es jemanden interessiert oder es Dokumentation darüber gibt und daher auch nicht kontrolliert wird. Bei den Tierheimen ist es so, dass die, die wir erlebt haben, versuchen immer zwei Tiere zu vermitteln. Ich kenne Katzen in "unserem" Tierheim, die dort schon Jahre sind und wohl auch bleiben, weil das Tierheim sich weigert die Katzenfamilie (Vater, Mutter und eine Tochter) zu trennen, weil alle immer nur so gelebt haben und selbst eine räumliche Trennung im Tierheim eine Katastrophe war.
Unsere Kitty und Caramello waren auch drei Monate im Heim, weil sich das Tierheim weigerte die beiden zu trennen. Entweder wollten die Leute nur ihn oder nur sie.

Allerdings gibt es auch im Tierheim Katzen, ja auch jungere, die als Einzelkatze angeboten werden. Meist mit der Begründung er/sie kenne es nur so und mag ausserdem keine anderen Katezn. Bei jüngeren Katzen gibt mir das immer zu denken, denn bei denen kann noch viel "probiert" werden mit dem richtigen Partner.
 
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