- Einzelhaltung - Schweizer Tierschutzverordnung Beitrag #1
Audrey
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So, nachdem man hier ja immer wieder liest "in der Schweiz ist Einzelhaltung übrigens verboten, glaub ich" war ich jetzt halt doch mal neugierig und hab das mal gegoogelt. Fündig geworden bin ich in der Schweizer Tierschutzverordnung (ein Schweizer Tierschutzgesetz gibt's übrigens getrennt davon auch! Da steht diesbezüglich aber gar nix drin).
http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/a80.html
Ergo: nein. Es ist zwar ein wunderschönes Argument, das ich uns damit zerstör, und der Ansatz in der Verordnung ist schon grob in die Richtung, aber ich find mit einer Unwahrheit dürfen wir ja auch nicht argumentieren...
Art. 80
[SUP]1[/SUP] Einzeln gehaltene Katzen müssen täglich Umgang mit Menschen oder Sichtkontakt mit Artgenossen haben.
[SUP]2[/SUP] Gehege müssen den Anforderungen von Anhang 1 Tabelle 11 entsprechen.
[SUP]3[/SUP] In Gehegen dürfen Katzen nur vorübergehend einzeln gehalten werden.
[SUP]4[/SUP] In Gehegen gehaltene Katzen müssen sich wenn möglich täglich, mindestens jedoch an fünf Tagen pro Woche zeitweilig ausserhalb des Geheges bewegen können.
[SUP]5[/SUP] Zuchtkater dürfen zwischen den Deckeinsätzen nicht in Gehegen gehalten werden.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/a80.html
Ergo: nein. Es ist zwar ein wunderschönes Argument, das ich uns damit zerstör, und der Ansatz in der Verordnung ist schon grob in die Richtung, aber ich find mit einer Unwahrheit dürfen wir ja auch nicht argumentieren...