- Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #1
Bella88
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Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.
Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.
Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/urteile/vermieter-darf-katzen-nicht-verbieten-1.2319238
Was sagt ihr dazu?
lgBella
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