Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW
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wir versuchen gerade die Anmeldung bzw. den Antrag auf Haltegenehmigung für die Stadt auszufüllen und dabei bin ich über...
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #1
Hallo Zusammen,
wir versuchen gerade die Anmeldung bzw. den Antrag auf Haltegenehmigung für die Stadt auszufüllen und dabei bin ich über folgenden Punkt gestolpert:
Schriftliche Erklärung über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes!
Hat jemand ne Idee, was man da schreiben soll bzw. was die Stadt haben möchte?
Falls es wichtig ist, es handelt sich um einen Rottweiler.
Ich danke euch für eure Hilfe.
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #2
Ich denke, da wirst du angeben müssen, ob der Hund in einem ausbruchssicheren Zwinger oder bei dir in der Wohnung lebt.:eusa_think:
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #3
Das würde ich auch sagen.
Oder ob das Grundstück eingezäunt ist oder so.
LG
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #4
Huch, ich hatte hier doch eine Antwort geschrieben oO.
Das kam bei der Wiederherstellung wieder zu Tage^^:
Ich habe mir gerade mal das Gesetz durchgelesen und bin sprachlos.^^
Ich würde vermutlich die Hälfte vergessen :silence:. Da muss man ein Führungszeugnis vorlegen... Ich weiß, warum ich keinen "Hund bestimmter Rasse" habe - der ganze Papierkram dazu :roll:.
Im Gesetz steht ja nicht direkt was dazu, das steht dann vermutlich nur auf dem Anmeldebogen.
Ich würde da gar nicht viel schreiben, außer
"Der Hund wird mit der Familie im Haus leben und kann unter Aufsicht den eingezäunten Garten nutzen. Für ausreichend Auslauf und Auslastung wird gesorgt."
bzw.
"Der Hund lebt bei der Familie in der Wohnung, für ausreichend Auslauf und Auslastung wird gesorgt."
LG
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #5
Vielen Dank an sowas habe ich auch gedacht, allerdings werde ich wohl noch dazu schreiben, daß während unserer Abwesenheit die Türen natürlich abgeschlossen sind (gibt ja Hunde, die an die Klinke springen).
Konnte gestern ja auch keinen beim O-Amt erreichen, hatten bestimmt auch Brückentag. Und dann wollte ich unser künftiges Riesenbaby im Tierheim besuchen und die hatten auch zu... :022:
Das war bis jetzt schon ein ordentlicher Bürokratiekampf...zumal die Städte dass ja alle unterschiedlich handhaben, leider ist der Wauz nicht aus unserem städtischen Tierheim sondern aus einer anderen Stadt, was die Sache noch schwieriger macht.
Aber morgen werden wir den Antrag auf vorläufige Haltegenehmigung stellen, damit wir ihn für ein Probewochenende mit heim nehmen dürfen. Ich werde nur ein kurzes Schrieb mit euren Ideen dazu heften.
Drückt mir die Daumen, dass alles klappt.
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #6
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #7
Wir haben es geschafft!!!!! Heute gab es die Haltegenehmigung für das Schmunzelmonster! :clap:
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #8
Super!
Glückwunsch

Das freut mich für euch!:clap:
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Frage zur Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse §10 LHundG NRW Beitrag #9
Dankeschön!!!!
Und jetzt kann ich mich nicht mal mit meinem Freund zusammen freuen, die musste heute auf Dienstreise und kommt erst Sonntag wieder :frown:. Aber ich werde diese Woche nochmal ins Tierheim fahren. Gestern waren wir auch dort.
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