Ist der Schutzvertrag vom Notar beglaubigt? Ansonsten dürfen die einen Mist mit eurem Hund machen. Diese Verträge bedeuten nix, wenn sie nicht beglaubigt sind.
Verträge müssen nicht "beglaubigt" werden um gültig zu sein, eine Beglaubigung ist nur nötig um die Echtheit eines Dokumentes (in der Regel der Kopie eines Zeugnisses etc) nachzuweisen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung
Ein im Alltag geschlossener Vertrag ist gültig mit Wort oder Unterschrift, von daher ist der Kauf (Schutz-) Vertrag für euren Hund mit Unterschriften von euch und der Organisation in jedem Fall ein rechtsgültiges Dokument.
Ansonsten denke ich, so traurig es auch ist, ist es die richtige Entscheidung diesem Hund nicht hinterherzuklagen, selbst wenn eure Chancen nicht die schlechtesten wären, denn wie ihr schon richtig erkannt habt, hat der Hund sich schon längst an ein anderes Zuhause gewöhnt, bis ihr den Rechtsstreit beendet habt.
Wesentlich einfacher wäre es natürlich gewesen, wenn ihr den Hund gar nicht erst heraus gegeben hättet, ihr hättet diese Leute mit allem Recht von eurem Grundstück jagen dürfen (notfalls mit der Polizei) und sie wären dann ihrerseits gezwungen gewesen den Hund einzuklagen (was dann wiederum für sie sehr teuer, langwierig und wahrscheinlich erfolglos gewesen wäre).
Dennoch ist die Geschichte natürlich eine bodenlose Gemeinheit und man sieht mal wieder, dass Dreistigkeit siegt.
Einziger, allerdings wahrscheinlich auch nicht ganz legaler Weg, wäre noch sich den Hund auf ebensolche dreiste Weise von diesen Leuten wiederzuholen und fortan die Tür nicht mehr zu öffnen, sollten sie nochmal versuchen an den Hund ranzukommen (erfolgreich verklagen könnten sie euch für diesen "Diebstahl" wohl kaum, schließlich können sie nicht mal einwandfrei nachweisen dass sie Eigentumsrechte an dem Hund besitzen (zumindest nicht, wenn ihr Vertrag und Impfpass etc in der Hand haltet).
Doch auch das würde wahrscheinlich zu immer mehr Stress und Streit für euch und den Hund führen, von daher würde ich mir solche Aktionen auch zweimal überlegen.