Notfallhund und Übernahme?

Diskutiere Notfallhund und Übernahme? im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; First of all: ich weis nicht ob das hier hingehört. Falls nicht, bitte verschieben. Soo nun melde ich mich wieder. Diesmal mit einer etwas...
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KeksiKruemel

KeksiKruemel

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First of all: ich weis nicht ob das hier hingehört. Falls nicht, bitte verschieben.

Soo nun melde ich mich wieder. Diesmal mit einer etwas ernsten Frage an die Rechtsspezis hier.
Ich habe zzt eine kleine Schäfer-mix Hündin bei mir in Pflege. Ich kenn die kleine von Anfang an und ihren Besitzer seit ca einem Jahr. Sie ist inzwischen ca 1 1/2 Jahre alt und eigentlich ne liebe Maus. Durch falsche Erziehung und Sozialisierung hat die zwar ein paar Probleme aber daran arbeiten wir. Mein Problem ist jetzt folgendes: ihr Besitzer ist zur zeit im Gefängniss(ich weis nicht für wie lange) und hat den Hund einem Bekannten gegeben, dieser ist krank geworden und hat sie einem weiteren Bekannten weitergegeben. Dieser hatte iwann keine Lust und gab sie wiederrum einem Dritten weiter. Dieser musste weg und dann hab ich gesagt ich nehme sie solange zu mir.

Der Hund ist unterernährt(min 5 kg zu wenig laut TA), nicht erzogen, nicht gechipt, Impfungen unbekannt. Durch ständige Futterumstellungen hat sie Hautprobleme, wohl ein Problem mit dem Ellbogen und extrem schmutzige Ohren. Ich habe nun am Samstag 40 Euro beim TA gelassen für Entwurmung, Untersuchung und Schmerz/antijuckreizspritze.

Ich kriege von einer Freundin ,welcher dieser Hund am herzen liegt etwas finanzielle Unterstützung und wir haben uns entschlossen dass der Besitzer sie nicht wiederbekommen soll. Sonst wäre meine Arbeit und Zeit die ich gerade reinstecke alles umsonst. Dieser Mensch gibt sein letztes Geld lieber für Bier aus und pumpt mich dann um Kohle für Hundefutter an. Er schiebt sie regelmäßig zu iwelchen Leuten und verschwindet für Tage.

Nun meine Frage: wie kann ich das machen so dass der Hund bei mir bleiben kann ohne das der "Besitzer" sie nicht holen kann. Sie ist weder registriert(weder bei der Stadt noch hat sie einen Chip) noch geimpft. Laut TA könnte ich sie einfach Chipen lassen und auf meinen Namen eintragen aber ich weis nicht wie legal das ganze ist. Ich zweifle das er zur Polizei gehen wird da er eigl. wegen Gewaltdelikten keinen Hund haben darf. Nunja das sind alles Vermutungen. Kann mir jemand mit Rat weiterhelfen? Wir freuen uns über jede Hilfe und hoffen auf eine baldige Antwort

lG Liz,Rocco und natürlich die Taxi
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #2
Also den Hund einfach so chippen lassen geht nicht. Auch wenn der Hund vom Amtstierarzt abgenommen wurde hat der Halter immer noch die Möglichkeit den Hund wieder zurückzuholen.
Ich würde mich mal mit einem Tierschutzverein in Verbindung setzen und das Ganze mit ihnen abklären.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #3
wieso kann ich sie nicht chippen lassen? Er hat weder einen Kaufvertrag noch sonstwas glaube ich.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #4
Huhu,

wie waere es mit dem vollkommen legalen Weg und den Hund vom Vorbesitzer abkaufen ?
Scheinbar ist er eh laestig, wenn man um Futter schnorren muss und ihn staendig abschiebt.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #5
weil er sie nie freiwllig abgeben würde denk ich. er sagt zwar immer er liebt sie und tochterersatz und blah aber er zeigts halt nicht-.-
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #6
wieso kann ich sie nicht chippen lassen? Er hat weder einen Kaufvertrag noch sonstwas glaube ich.
Das glaubst du, aber wissen tust du es nicht. ;) Möchtest du dir wirklich so einen Stress zumuten, wenn der Besitzer zurückkommt und seinen Hund wieder haben möchte? Da finde ich Nienor`s Idee besser!

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

weil er sie nie freiwllig abgeben würde denk ich. er sagt zwar immer er liebt sie und tochterersatz und blah aber er zeigts halt nicht-.-

Das habe ich mit dem Stress gemeint. Meistens wollen die Besitzer ihre Hunde unbedingt wieder haben, besonders wenn jemand versucht sie ihnen wegzunehmen!
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #7
Denkst du .. du hast also nicht gefragt.

Was du planst, ist Diebstahl und damit gesetzlich verboten.

Daher moechte ich die Forenmitglieder bitten, hier keine Tipps zu geben, wie man Straftaten begehen kann.
Da du den Diebstahl hier auch noch ankuendigst, wird der Besitzer leichtes Spiel haben, dich anzuzeigen.

Versuch es auf die ehrliche und legale Schiene, alles andere zieht einen unangenehmen Rattenschwanz nach sich.

Wenn der Besitzer eh keine Halteerlaubnis hat, kannst du das im Notfall auch anzeigen. Ob der Hund dann weggenommen wird und du ihn dann bekommst, entscheiden die Behoerden.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #8
Der hund wurde von seiner ex gekauft bzw von den beiden. es sidn punker also macht man da ned wirklich n vertrag(auch die welpen waren von nem punk) udn wie ich erwähnt habe wird er sie wohl kaum verkaufen. ich verzweifle. langsam läufts besser mit ihr udn ihrem verhalten. sie kann ein bischen allein bleiben udn nimmt langsam zu udn ich möchte das nichta lles wieder verlieren sobald sie zurück gehn sollte
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #9
Daran wirst du aber auf diesem weg nichts ändern können.
Geh zum Tierschutz und frage danach, was du machen kannst.

Und nur, weil es ein Punk ist, heisst es doch nicht, das es nicht sein Eigentum ist.
Hunde sind gegenstände, somit ist dieser Hund sein Eigentum.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #10
Ich hoffe, dass du dir da nochmal Gedanken drüber und keinen Blödsinn machst!
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #11
ich weis. deswegen frage ich hier im forum ja nach wie ich sie LEGAL von ihm wegbekommen kann. was nienor mir da unterstellt,ich hätte eine straftat vor, ist eine unfaire unterstellung
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #12
Setz dich mit dem Tierheim/Tierschutz in verbindung.
Oder frag bei einem Anwalt nach, der auf Tierrecht Spezialisiert ist.
Von uns kennt sich hier denke ich auch niemand sooooooo gut damit aus. ;)
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #13
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #14
was nienor mir da unterstellt,ich hätte eine straftat vor, ist eine unfaire unterstellung

Der Hund gehoert diesem Herren.
Du moechtest ohne sein Einverstaendnis diesen Hund ihm wegnehmen.
Das ist vor dem Gesetz Diebstahl.

Das ist keine Unterstellung, das ist ein Fakt.

Ohne die Einwilligung des Besitzers kannst du den Hund legal nicht behalten. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder hier jedem einfach das Tier weg nehmen kann, nur weil ihm die Haltung nicht passt :eusa_doh:Wenn die Haltung tierschutzwidrig ist, dann entscheidet das Veterinaeramt und der Tierschutz ueber die Zukunft des Tieres.

Einzige Moeglichkeit, wenn er nicht zustimmt, ist den Hund ueber die Aemter zu bekommen, weil er angeblich keine Hunde halten darf.
Aber ob DU ihn dann bekommst, steht unter einem anderen Stern.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #15
hier ist Ella:
Also ich bin Ella, die Freundin die sich für diese Hündin miteinsetzt und auch Geld für sie zahlt um sie gesund zu kriegen und sie satt zu bekommen. Ich finde es sehr nett von den meisten von euch das ihr euch damit befasst. Schonmal danke dafür, aber was ich nicht gut finde ist so etwas wie Nienor schreibt. Das ist sehr unhöfflich. Wir sind ins Forum um Hilfe zu kriegen oder Tipps, nicht um Unterstellungen oder dumme Komentare gegen den Kopf geschmissen zu bekommen. Wir wollen dem Hund helfen. Auf LEGALEM Weg. Wir werden den Tierschutz einschalten aber es geht uns auch darum, da wir dem Hund die Tierarztkosten und das Futter zahlen und sie pflegen und hegen. Frage : haben wir einen Anspruch darauf den Hund zu behalten(zumindest bis der Besitzer uns das Geld erstattet hat?). Wir wollen ihr helfen und sie solange behalten bis sie gesund und munter ist und wir wissen einfach einfach dass wenn er sie jetzt wiederkriegt wäre all die Arbeit und Erziehung und auch das anfüttern hin
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #16
Hallo Ella,

zu aller erst, melde dich bitte selber hier im Forum an, wenn du hier mit schreiben möchtest.
Ein User=Ein Account.
Das steht auch in unseren Regeln.


haben wir einen Anspruch darauf den Hund zu behalten(zumindest bis der Besitzer uns das Geld erstattet hat?).
Nein, ich denke nicht, das ihr Anspruch habt.
Der Mann hat das Tier ja nicht einmal euch anvertraut.
Dieser Hund wurde euch über drei Ecken gegeben.
Der Besitzer weiss auch sicher nicht einmal, das der Hund bei euch ist?

Somit habt ihr gar keine Erlaubniss des Besitzers, irgendwas mit dem Tier zumachen.

Ich an eurer Stelle würde mich mit dem Mann in Verbindung setzen und ihm erklären, was ihr macht.
Und das dir, ella, sehr viel an ihr Liegt und du bereit wärst, das Tier abzukaufen.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #17
Ich muss Nienor und Knopfstern Recht geben, ihr habt keine Rechte an dem Hund und ihn einfach chippen zu lassen wäre Diebstahl.
Bei dem ganzen Hin und Her wird es sogar schwierig, allein die TA-Kosten zurück zu bekommen, wenn der Herr seinen Hund wieder abholt.
Es gibt keinen Pflegevertrag und nichts, nicht einmal eine mündliche Vereinbarung zwischen euch.

Ich würde ebenfalls zum TS/TH gehen, denn ihr habt so gesehen gar keine Rechte an dem Hund.
Ihr könntet es natürlich dem OA melden, wenn er den Hund tatsächlich ohne Erlaubnis hält bzw. dem VA, wenn er ihn vernachlässigt, allerdings ging der Hund durch so viele Hände, dass man gar nicht zurück verfolgen kann, wer ihn so vernachlässigt hat.
Hat er wirklich keine Erlaubnis, das Tier zu halten, entscheidet aber das Amt, was mit dem Hund passiert. Eventuell könnt ihr euch bereit erklären, den Hund dann zu übernehmen, das Amt ist aber nicht verpflichtet, ihn euch zu geben und kann ihn auch ins TH geben, wo ihr ihn dann wiederum legal übernehmen könntet.

Liebe Grüße
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #18
ich finde nicht das chippen diebstahl wäre. falls die kleine jetzt weglaufen sollte wär sie weg. ohen registrierung und sonstwas gibts keinen weg für den besitzer sie wiederzukriegn da er ja keinen ausweis für sie hat udn so wäre sie zumindest schon registriert udn falls sie wer finden würde, könnte man einen besitzer ausmachen.
nunja wir werden morgen erstmal beim vetamt anrufen udn mal fragen wies aussieht
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #19
ich finde nicht das chippen diebstahl wäre. falls die kleine jetzt weglaufen sollte wär sie weg. ohen registrierung und sonstwas gibts keinen weg für den besitzer sie wiederzukriegn da er ja keinen ausweis für sie hat udn so wäre sie zumindest schon registriert udn falls sie wer finden würde, könnte man einen besitzer ausmachen.
Du darfst so etwas aber nicht am Hund eines anderen machen lassen, das wäre Sachbeschädigung.
Außerdem müsstest du sie dann auf den Besitzer eintragen, nicht auf dich, alles andere wäre Diebstahl, zumal du die Absicht hast, den Hund dann auch zu behalten. Auf ihn eintragen kannst du sie aber nicht, weil das nur er selbst kann.

Der Gang zum VA wird sicher erstmal die richtige Entscheidung sein :).
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #20
ich finde nicht das chippen diebstahl wäre. falls die kleine jetzt weglaufen sollte wär sie weg. ohen registrierung und sonstwas gibts keinen weg für den besitzer sie wiederzukriegn da er ja keinen ausweis für sie hat udn so wäre sie zumindest schon registriert udn falls sie wer finden würde, könnte man einen besitzer ausmachen.
Das ist falsch.
Wenn du ein Tier findest, bist du vom Gesetz her dazu verpflichtet, es bei der Polizei und dem Tierheim/Tierschutz zumelden.
Alles andere wäre Diebstahl.
Das Tier wird 6 Monate lang zurück gehalten, im Tierheim oder einer Pflegestelle.
Sollte sich somit also der Eigentliche Besitzer finden, ist man dazu verpflichtet, das Tier rauszugeben.
Beweise wären sogar Fotos in solchen Fällen, wenn es keine Kaufbelege gibt.
 
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