Notfallhund und Übernahme?

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  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #21
Eure Emotionen gehen da durch. Es ist sehr ritterlich, dass ihr Geld für das Tier ausgebt, doch im Grunde seid ihr da "selber Schuld" (bitte nicht falsch verstehen...).
Ein Beispiel:
Ihr leiht euch ein Auto von einem Bekannten. Der Wagen klappert ziemlich, verliert Öl und ist total dreckig.
Ihr legt euch ins Zeug und kriegt den Wagen wieder fit. Nun wollt ihr nicht, dass er wieder so verkommt und wollt den Wagen behalten....

versteht ihr? Das klappt nicht. Legal ja: Kaufen.
Alles andere ist zwar verständlich (ihr wollt ja dem Tier helfen), aber leider nicht rechtens
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #22
aber vielelicht könnt ihr ja mit dem Typen auch reden.

wenn es dem Hund wirklich so schlecht geht, dann muss er ja tierärztlich versorgt werden. Kann der Besitzer das zahlen? Vielleich kann man ihm den Hund so indirekt abkaufen. aber bitte haltet das dann schriftlich fest.
Versucht doch mal kontakt zu ihm aufzunehmen. wer weiß was der davon hält, dass sein Hund durch so viele Hände gegangen ist...

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Natürlich ist der Anruf beim Vet.amt erstmal absolut sinnvoll!
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #23
Mal ganz ehrlich, habt ihr euch mal in seine Lage versetzt? Vielleicht möchte er gerne seinem Hund mehr bieten hat aber einfach kein Geld für einen TA. Auch wenn er viel trinkt, so ist es einen Sucht. Da wieder raus zu finden und die Kraft zu bekommen ist extrem schwer. Alkohol bekommt man jeder Ecke und man wird mit jedem Einkauf in Versuchung geführt. Ich denke es ist die wohl mit schlimmste Sucht die haben kann.
Dann kommt man aus dem Gefängnis, hat seinen Hund in Ophut dritter gegeben und muß feststellen das der Hund rum gereicht worde. Dann erfährt man endlich mal wo der Hund ist und dann, will man den nicht wieder raus rücken. Würdet ihr es gut finden? Egal welche Umstände es nun sind. Sie ist durch inzwischen drei Hände gereicht worden. Woher wollt ihr wissen das der Hund schon bei ihm hungern mußte??
Ganz ehrlich wenn mir jemand meinem Hund nicht wieder geben würde, egal aus welchen Gründen, würde ich komplett ausrasten. Das wäre das erste mal das ich die Beherrschung verlieren würde.
Habt ihr mal daran gedacht was für ein Stress ihr herbei beschwört? Meint ihr er wird kampflos seinen Hund her geben? Wenn er dann auch noch was getrunken hat kann es gefährlich werden. Sicherlich könnt ihr jedesmal wenn er euch bedroht die Polizei rufen, aber wirklich was machen kann sie nur wenn wirklich was passiert. Oder ihr eine einstweilige Verfügung habt, dafür müßt ihr vor Gericht. Ihr sorgt damit nur für eins. Mächtig ärger.
Also einfach chippen lassen würde ich sie auf keinem Fall.

Ruft das Vetamt an und bewahrt alle Rechnungen auf. Fordert das Geld zurück. Meh könnt ihr vorläufig nicht machen.

Lg Yvi
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #24
An dem Hund habt ihr derzeit keine Rechte. Versucht das Tier auf legalem Wege zu bekommen. Entweder durch das Veterinäramt und gut wäre wenn der TA vor dem AT bestätigen kann, wie schlecht es dem Hund derzeit geht/erging und ihr ihn aufgepebbelt habt und euch weiterhin um das Tier kümmern werdet.

Dem eigentlichen Besitzer kann man nur alles Gute wünschen, aber ich würde kein schwächeres Lebewesen einem Alkoholkranken überlassen. Es kann weder weglaufen, noch Schutz suchen und wird im schlimmsten Fall noch geschlagen.
Nein, der Mann muss aus seiner Sucht, da muss kein Lebewesen mit ihm leiden.

Jeder Mensch hat sein Päckchen (Verlust, Krankheit, Tod), jede Sucht ist schlimm, da mach ich keine Unterschiede.
Unterstützung ja - aber eine Unterstützung die ihm hilft und keinen in Mitleidenschaft zieht.
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #25
Hallo zusammen,

wie ist dieser Fall denn ausgegangen?
Bin durch Google darauf gestoßen, da ich auch nach der Rechtslage in ähnlichen Fällen suche.

Ich gehe häufiger mit Tierheimhunden Gassi und dort gibt es gerade einen recht traurigen Fall.
Eine ganz wundervolle Hündin sitzt schon seit Monaten im Tierheim, weil ihr Besitzer im Gefängnis ist.
Zunächst dachte ich, dass die Hündin nach der Verurteilung in die Vermittlung kommt.
Nun ist der Besitzer verurteilt... So lange, dass er seinen Hund wahrscheinlich nicht mehr lebend sieht.
Dennoch gibt er die Hündin nicht für die Vermittlung frei.
Dieser wundervolle Hund, der normalerweise innerhalb von Tagen vermittelt wäre, wird nun jahrelang bis zu seinem Tod im Tierheim sitzen.
Für den Hund traurig, aber fürs Tierheim auch doof, weil sie natürlich die Kosten haben.

Was kann man in so einem Fall tun?
Kann ein Hund in so einem Fall nicht vom Amt enteignet werden?
Was müsste man dafür tun?

Die Sache ist... Ich will den Hund ja nicht persönlich. Wir haben einen Hund und wollen eigentlich keinen zweiten.
Kann ich dennoch was tun, auch wenn ich den Hund persönlich nicht will?

So blöd es klingt, aber der Fall geht mir echt nah. Ich mach mir wirklich Gedanken und grübel schon, ob ich Bettelbriefe ins Gefängnis schicken soll :roll:

Vielleicht hat ja jemand von euch einen Tipp.

Danke und viele Grüße
Nela
 
  • Notfallhund und Übernahme? Beitrag #26
Hallo Nela,

das müsste eigentlich das Tierheim vor ort wissen. :eusa_think:

Und eigentlich, wenn er sie nicht freigibt, müsste er auch für die Kosten aufkommen.

Da sollte sich das Tierheim mit dem Vet-Amt und der Behörde in Verbindung setzen.
Du kannst da denke ich wenig ausrichten.
Aber eigentlich sollte das amt diesen Hund beschlagnahmen.
Evtl wissen die gar nichts von dem Hund? :eusa_think:
 
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