- Anschaffung eines Staffordshire Bullterrier Beitrag #21
*Mischling*
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Off-Topic
Ein Haltungsverbot direkt gibt es nicht, gehalten werden dürfen hier alle Rassen, auch die "vier großen" Kampfhundrassen. Aber: Nur mit Begründung, Sachkunde, Versicherung, kastriert usw.. Da muss m.W. auch belegt werden, woher der Hund kommt, außerdem sollte man das Interesse bereits vor der Anschaffung begründen, sonst ist der Hund gleich wieder weg. Und auch dann musst du angeben, woher der Hund kommt. Einen anderen als einen aus dem TS wirst du also kaum bekommen oder halten dürfen.
Außerdem ist die Zucht - wenn auch in manchen Bundesländern gestattet - nur mit Genehmigung gestattet. Durchaus möglich, dass da auch die Vermittlung kontrolliert wird.
Außerdem ist die Zucht - wenn auch in manchen Bundesländern gestattet - nur mit Genehmigung gestattet. Durchaus möglich, dass da auch die Vermittlung kontrolliert wird.
