Gemäß der Philosophie "Wissen und Respekt" legt ROYAL CANIN schon immer besondere Sorgfalt auf die Auswahl und Qualitätssicherheit der Rohstoffe für die Herstellung von Hunde und Katzennahrung.
1. ROYAL CANIN hat noch nie Kadavermehl in seinen Produkten verwendet, das wäre gesetzlich in Europa auch nicht zulässig.
2. Seit 1991, also 5 Jahre bevor gesetzliche Maßnahmen vorgeschrieben worden sind, verwendete ROYAL CANIN keine sogenannten „Risiko-Materialien“ mehr (z.B. Hirn, Rückenmark, etc.).
3. Bereits im Oktober 1999 hat sich ROYAL CANIN - übrigens als erster Hersteller von Tiernahrung - öffentlich verpflichtet, keine genetisch veränderten Rohstoffe entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers zu verwenden.
Hund sind von ihrer Natur her Semi-Carnivoren (opportunistische Fleischfresser) und einzig die Katzenarten beziehen Nährstoffe in freier Wildbahn fast ausschließlich von "Beutetieren". Beide können also sowohl tierische als auch pflanzliche Proteine nutzen.
Als tierische Eiweißquelle verwendet ROYAL CANIN ausschließlich Rohmaterialien, die nach den entsprechenden tiermedizinischen Tauglichkeitskontrollen für den menschlichen Verzehr zugelassen sind:
1. Dehydriertes (getrocknetes) Geflügelfleisch
2. Grieben
3. Dehydrierter (getrockneter) Fisch
4. Tierische Nebenprodukte, z.B. Leber
5. Hochwertige Fette, wie z.B.Geflügelfett und Fischöl
Alleinfuttermittel für den Vertrieb in Deutschland werden ausschließlich in Produktionsstätten in Frankreich und Österreich hergestellt. Die gesamte Produktion ist nach dem Standard ISO 9001 (Standard auch für Lebensmittelproduzenten) zertifiziert.
Royal Canin wendet außerdem strenge Kontrollen zur Qualitätssicherung an.
Dazu gehören die stete Prüfung der Herkunft des Rohmaterials sowie regelmäßige, detaillierte chemische und bakteriologische Untersuchungen des Rohmaterials vor der Weiterverarbeitung sowie die permantente Kontrolle der Endprodukte. Etwaige Farb-, Form und Größenschwankungen der Trockenfutterkroketten bedeuten keine Qualitätseinschränkung, sondern basieren auf der Verarbeitung biologischer Ausgangsstoffe.
Royal Canin betreibt keine Lagerhaltung. Angelieferte Rohstoffe werden unmittelbar weiterverwendet.
Produzenten hochwertiger Tiernahrung nutzen ganz unterschiedliche Proteinquellen. Entscheidend für die qualitative Bewertung der Nahrung ist unter anderem die Qualität der verwendeten
Proteine (Eiweiße). Es ist keine Frage des Fleischanteils, sondern der sinnvollen, auf den jeweiligen Bedarf der Tiere abgestimmten Zusammenstellung unterschiedlicher Rohstoffquellen.
Tierbesitzer möchten aber häufig wissen, wie hoch der "Fleischanteil" in der Nahrung ist. Manche Tiernahrungshersteller geben dies an und der Verbraucher meint, darin einen Produktvorteil erkennen zu können. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn ein Hinweis auf den Fleischanteil sagt nichts darüber aus, wie hoch der Anteil der Proteine in einer Nahrung wirklich ist und wie gut verdaulich diese Proteine sind. Der "Fleischanteil" als Maßstab der Wertigkeit für die in der Nahrung enthaltenen tierischen Proteine kann daher kein Qualitätsmaßstab sein.
Fleischmehle (früher z.B. Geflügelfleischmehl) von Tieren, deren Schlachtkörper für den menschlichen Verzehr als tauglich befunden wurden, sind heute die beste verfügbare Qualitätsstufe, da sie die höchsten Fleischanteile enthalten. Fleischmehle sind daher besonders verträglich und hochverdaulich. Auch innerhalb einer Rohstoffquelle, z.B. Geflügelmehl, kann die Verdaulichkeit der Proteine erheblich schwanken.
Durch strenge Qualitätskontrollen und Anforderungen an die Lieferanten ist ROYAL CANIN in der Lage, besondere Qualitätskriterien in Bezug auf die Verdaulichkeit einzuhalten. Die Produkte zeichnen sich durch eine besonders hohe Proteinverdaulichkeit aus.
Die Haltbarkeit eines Produktes ist ein Qualitätsmerkmal. Der Tierbesitzer erwartet, dass das gekaufte Futter nicht ranzig wird und keine Schimmelpilze auftreten. Aussehen und Geschmack dürfen sich nicht verändern, damit die Akzeptanz bei den Tieren auch über einen längeren Zeitraum gleich bleibt.
Royal Canin Nahrungsmittel werden nach dem strengen Standard ISO 9001 zertifiziert, d. h. alle von Royal Canin verwendeten Inhaltsstoffe sind für den menschlichen Verzehr zugelassen. Das gilt auch für die EU-Zusatzstoffe. Die Bezeichnung "EU" garantiert, dass die Zusatzstoffe lebensmittelrechtlich geprüft und zugelassen sind.
Bei den Zusatzstoffen gibt es zwei Kategorien: Konservierungsmittel und Antioxidanzien.
Als Konservierungsmittel wird Kaliumsorbat (E 202) oder Sorbinsäure eingesetzt. Sorbinsäure ist gut verträglich und wird wie die Fettsäuren im menschlichen Körper abgebaut. Sorbinsäure schützt Nahrungsmittel vor dem gefährlichen Schimmelpilzbefall, der zu schweren Vergiftungen führen kann sowie vor Bakterien und Hefen. Ein bereits vorhandener Befall kann dagegen nicht geschönt werden, weil Sorbinsäure nach dem Befall unwirksam ist.
Folglich schützt Sorbinsäure also vor Verderb und verlängert die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Es findet sich ebenfalls in Human-Ernährung, wie z. B. in Schnittbrot, Joghurt, Käse und Obst- und Fruchtzubereitungen, die Sie u. U. täglich verzehren.
Antioxidanzien sind Stoffe, die das Ranzigwerden der den Nahrungsmitteln zugesetzten Fette verhindern. Besonders die lebensnotwendigen ungesättigten Fettsäuren neigen zu einer Verbindung mit dem in der Luft vorhandenen Sauerstoff. Die Oxidation genannte Reaktion kann zur Entwicklung giftiger Verbindungen in den Nahrungsmitteln führen.
Royal Canin verwendet Propylgallat (E 310) und Butylhydroxyanisol (E 320). Diese werden ebenfalls in menschlicher Ernährung eingesetzt, z. B. in "Snacks", Marzipan, Kaugummi, Gummibärchen und Saucen, und werden als unbedenklich eingestuft.
Die von Royal Canin verwendeten Mengen liegen unter den für den Menschen zugelassenen ADI (Acceptable Daily Intake)-Werten. Der ADI Wert wird für jedes Antioxidans festgelegt und entspricht der Menge, die ein erwachsener Mensch ein Leben lang täglich zu sich nehmen kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.
Einige Tiernahrungshersteller verwenden sog. "natürliche" Antioxidanzien, die in Rohstoffen vorkommen, wie z.B. Vitamin C oder E. Diese sind aber i.d.R. nicht in ausreichenden Mengen für eine industrielle Produktion verfügbar, weswegen dann synthetische, im Reagenzglas hergestellte Vitamine zugesetzt werden. Das gilt auch für das oft zitierte Vitamin E (Tocopherol), das aus drei Unterverbindungen besteht: a-, ß- und γ-Tocopherol. Im menschlichen Körper wird das a-Tocopherol zwar benötigt, hat aber im Vergleich zu ß- und γ-Tocopherol die weitaus schlechteren Konservierungseigenschaften. Es muss also in enormen Mengen hinzugesetzt werden und dennoch ist die Haltbarkeit verkürzt.
Außerdem sind "natürliche" Antioxidanzien hitzeempfindlich und werden während der Herstellung z.T. inaktiviert, weswegen der Hersteller noch größere Mengen zufügen muss, um die Verluste auszugleichen. Dies ist ineffizient und teuer. Aus diesem Grund werden natürliche und synthetische Vitamine gemischt, um die Haltbarkeit zu verlängern.
Es soll dem informierten Verbraucher und seiner Erwartungshaltung überlassen bleiben, zu entscheiden, ob es sich dabei noch um eine "natürliche" Haltbarmachung handelt.
Der Gesetzgeber schreibt genau vor, was auf einer Verpackung stehen darf und was anicht. Ein Beispiel: Sie lesen auf einer unserer Verpackungen "Geflügelmehl". Sie lesen auf einer anderen, viel billigeren Verpackung "Geflügelfleischmehl". Sicher denken Sie, dass "Geflügelfleischmehl" hochwertiger als "Geflügelmehl" sei - die Sache hat nur einen Haken: Die Bezeichnung "Geflügelfleischmehl" ist in der aktuellen Futtermittelverordnung nicht definiert und damit unzulässig, wird aber noch häufig von anderen Anbietern als Synonym für "Geflügelmehl" verwendet. Es handelt sich keineswegs um einen hochwertigeren Rohstoff mit höherem Fleischanteil, wie man vielleicht annehmen könnte. Die Kontrolle dieser Regelungen ist in Deutschland Ländersache. Ganz konkret kann dies im Einzelfall bedeuten, dass eine Behörde in Nordrhein-Westfalen eine Formulierung nicht akzeptiert, die in Bayern noch geduldet wird. Den Qualitätsanforderungen von ROYAL CANIN genügt dies häufig nicht. Alle bei ROYAL CANIN verwendeten Rohstoffe entsprechen dem hohen Qualitätsmaßstab für die menschliche Ernährung. Bestimmte Rohstoffe wie etwa Geflügelköpfe, Füße oder Federn werden von uns nicht eingesetzt.
Bei Zuckerrübentrockenschnitzel handelt es sich um ein Nebenerzeugnis aus der Verarbeitung von Zuckerrüben zu Zucker. Es ist reich an diätetischen Fasern zur Verdauungsregulierung, ein Ballaststoff, der die Magen- und Darmmotorik anregt. Zuckerrübentrockenschnitzel setzen sich aus fermentierbaren und nicht fermentierbaren Fasern zusammen. Fermentierbare (vergärbare) Fasern sind für ein gutes Gleichgewicht des Dickdarm-Ökosystems unentbehrlich. Sie erzeugen große Mengen kurzkettiger Fettsäuren. Diese sind die wichtigsten Energiequellen für die Zellen der Darmschleimhaut. Bei einem Hund mit einer starken Fermentationsaktivität, vor allem bei großen Rassen, kann ein zu hoher Anteil fermentierbarer Fasern jedoch zu weichem Stuhl führen. Aufgrund dieser Beobachtung sind Zuckerrübentrockenschnitzel mit nur 50 % fermentierbaren Fasern zu bevorzugen.
Zuckerrübentrockenschnitzel fördern also gleichermaßen die Darmmotorik und verhindern ebenfalls zu starke Gärungsprozesse. Für Hunde, die eine hohe Vergärungsaktivität haben, ist es sehr wichtig, schnell abbaubare (FOS) und langsamer abbaubare Fasern (Zuckerrübenschnitzel) einzusetzen, um für ein gutes Ökosystem im Darm und Stuhl von guter Qualität zu sorgen.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen hiermit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben, Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen und Ihrem Hund alles Gute.
Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns .....
Freundliche Grüße aus Köln,
Ihr ROYAL CANIN Kundenservice...