- Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #21
Momole
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sogenannte käfigtiere (auch wenn man kaninchen ja nicht in käfigen hält, fallen sie ja darunter) kann sie dir nicht verbieten, hunde z,b schon (wobei es da auch auf die größe ankommt). daher finde ich es etwas verwunderlich von der vermieterin, dass sie mit hund und katze kein problem hat und nur die einzigen tiere die sie nicht verbieten darf, verbieten will:lol:
guck mal
und
Quelle. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
guck mal
2. Klauseln zur Tierhaltung in Mietverträgen:
Mietrechtliche Beurteilung von Klauseln, die ein absolutes Verbot beinhalten:
Üblicher Wortlaut der Klauseln: "Tierhaltung nicht zulässig" oder "Tierhaltung mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters, wobei die Haltung von Hunden und Katzen grundsätzlich untersagt ist".
Der Vermieter kann eine Tierhaltung in der Wohnung nicht generell (=für alle Tierarten) im Mietvertrag untersagen (BGH NJW 1993/1062, BGH, Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06), eine entsprechende Klausel ist daher ohne weiteres unwirksam. (Früher § 9 AGBG jetzt § 307 BGB). Das ist aber kein Freibrief für den Mieter.
Bei Unwirksamkeit einer Klausel gilt das gleiche, wie wenn der Mietvertrag keine Regelung enthalten würde (siehe dazu oben). Die Haltung von Hunden oder Katzen (da keine Kleintiere) ist nicht erlaubt bzw. bedarf der Zustimmung des Vermieters, Kleintiere dürfen dagegen gehalten werden.
Bis zur Verkündung des Urteils des BGH zur Tierhaltung im November 2007 (siehe oben) war die Meinung in der Rechtsprechung sehr uneinheitlich. Mal wurden Katzen als Kleintiere eingestuft und deren Haltung zugelassen, andere Gerichte gestatteten sogar die Haltung von Katzen und kleineren Hunden in der Mietwohnung als vertraglichen Gebrauch ohne Zustimmung des Vermieters.
Fazit:
Sofern im Mietvertrag steht, dass die Haltung von Hunden und/oder Katzen nicht erlaubt ist, sollte sich der Mieter in jedem Fall daran halten. Nur die Haltung von Kleintieren (siehe oben) ist möglich und kann im Mietvertrag auch nicht wirksam untersagt werden.
und
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
Quelle. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm