Kaninchhaltung Ja oder Nein?

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  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #21
sogenannte käfigtiere (auch wenn man kaninchen ja nicht in käfigen hält, fallen sie ja darunter) kann sie dir nicht verbieten, hunde z,b schon (wobei es da auch auf die größe ankommt). daher finde ich es etwas verwunderlich von der vermieterin, dass sie mit hund und katze kein problem hat und nur die einzigen tiere die sie nicht verbieten darf, verbieten will:lol:
guck mal


2. Klauseln zur Tierhaltung in Mietverträgen:
Mietrechtliche Beurteilung von Klauseln, die ein absolutes Verbot beinhalten:
Üblicher Wortlaut der Klauseln: "Tierhaltung nicht zulässig" oder "Tierhaltung mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters, wobei die Haltung von Hunden und Katzen grundsätzlich untersagt ist".
Der Vermieter kann eine Tierhaltung in der Wohnung nicht generell (=für alle Tierarten) im Mietvertrag untersagen (BGH NJW 1993/1062, BGH, Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06), eine entsprechende Klausel ist daher ohne weiteres unwirksam. (Früher § 9 AGBG jetzt § 307 BGB). Das ist aber kein Freibrief für den Mieter.
Bei Unwirksamkeit einer Klausel gilt das gleiche, wie wenn der Mietvertrag keine Regelung enthalten würde (siehe dazu oben). Die Haltung von Hunden oder Katzen (da keine Kleintiere) ist nicht erlaubt bzw. bedarf der Zustimmung des Vermieters, Kleintiere dürfen dagegen gehalten werden.
Bis zur Verkündung des Urteils des BGH zur Tierhaltung im November 2007 (siehe oben) war die Meinung in der Rechtsprechung sehr uneinheitlich. Mal wurden Katzen als Kleintiere eingestuft und deren Haltung zugelassen, andere Gerichte gestatteten sogar die Haltung von Katzen und kleineren Hunden in der Mietwohnung als vertraglichen Gebrauch ohne Zustimmung des Vermieters.

Fazit:
Sofern im Mietvertrag steht, dass die Haltung von Hunden und/oder Katzen nicht erlaubt ist, sollte sich der Mieter in jedem Fall daran halten. Nur die Haltung von Kleintieren (siehe oben) ist möglich und kann im Mietvertrag auch nicht wirksam untersagt werden.

und

Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.



Quelle.
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #22
sogenannte käfigtiere (auch wenn man kaninchen ja nicht in käfigen hält, fallen sie ja darunter) kann sie dir nicht verbieten, hunde z,b schon (wobei es da auch auf die größe ankommt). daher finde ich es etwas verwunderlich von der vermieterin, dass sie mit hund und katze kein problem hat und nur die einzigen tiere die sie nicht verbieten darf, verbieten will:lol:

Bei den Katzen handelt es sich ja auch um "2 ältere" Katzen.. In wirklichkeit ist eine mehr als 10 Jahre alt und die andere erst 3 geworden. ;)
Und der Hund ist ja nur ein Shih Tzu..Als ich ihn zur Abholung des Mietvertrages mitgenommen hat,hat sie ihn auch ein wenig arrogant angeguckt.. Oke,sein Fell war nicht gekämmt :silence: Aber sonst war er ganz lieb..

Ich bin ja mal gespannt,was Sie sagt wenn die Wohnungsübergabe ist :)
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #23
achso hund und katzen würde ich auf jeden fall als zusatz in den mietvertrag eintragen lassen
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #24
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #25
ich glaub ich hab vorhin auch irgendwo gelesen, dass sie selbst kleine hunde (größe yorkshire) nicht verbieten darf, aber darauf würde ich mich nicht verlassen
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #26
Mein Shih Tzu ist ein bisschen größer :D
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #27
Doch sie dürfen die kleinen leider verbieten. Wollten uns auch dann einen lütten holen, aber die können auch verboten werden. Hund ist Hund, leider...
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #28
ne maische so einfach ist es eben nicht, befand zumindest das landgericht kassel mal in einem urteil

In einem älteren Urteil befand das Landgericht Kassel (LG Kassel 1. Zivilkammer, Urteil vom 30. Januar 1997, Az: 1 S 503/96), der Vermieter dürfe seine Zustimmung zu Tierhaltung - wenn es um die Haltung eines Yorkshire Terriers geht - nicht verweigern. Eine solche Weigerung wäre nach Ansicht des Landgerichts Kassel (siehe nachfolgend) rechtmißbräuchlich.
Hier der Auzug aus dem Gerichtsurteil:
Im vorliegenden Fall der Haltung eines Yorkshire-Terriers bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die Haltung eines solchen Tieres nicht bereits der in der Klausel des § 9 Mietvertrag ausdrücklich gestatteten Kleintierhaltung zuzurechnen ist, denn Hunde dieser Rasse sind von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen. Jedenfalls ist in einem solchen Fall die Versagung der Genehmigung rechtsmißbräuchlich, weil diese Tiere, die sich allenfalls durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen können, erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, andere Hausbewohner zu belästigen oder gar eine stärkere Abnutzung der Mietsache herbeizuführen (vgl. LG Düsseldorf WM 1993, 603). Auch die von den Beklagten geltend gemachte Befürchtung, bei einer Gestattung der Hundehaltung sei mit einer Verschmutzung der als Kinderspielplatz vorgesehenen Grünanlage durch Hundekot zu rechnen, ist jedenfalls im vorliegenden Falle nicht gerechtfertigt. LG Kassel 1. Zivilkammer, Urteil vom 30. Januar 1997, Az: 1 S 503/96

quelle
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #29
Zumindest hat es mal ein vermieter gesagt.:eusa_think: Aber das ist wahrscheinlich auch wieder sowas, wie mit Katzen. Sowas zwigespaltenes...
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #30
Zumindest hat es mal ein vermieter gesagt.:eusa_think: Aber das ist wahrscheinlich auch wieder sowas, wie mit Katzen. Sowas zwigespaltenes...
ja kommt offenbar im klagensfall drauf an, bei welchem richter du landest
 
  • Kaninchhaltung Ja oder Nein? Beitrag #31
Ohja, aber darauf sollte man sich NIE verlassen..
 
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