Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag !

Diskutiere Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo, ich habe da eine Frage. Habe vor 1 1/2 Jahren einen Jack Russel Mix von einem Tierschutz Verein in Dortmund ( die Tiere auch aus dem...
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #1
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Rastinchen

Guest
Hallo,
ich habe da eine Frage.
Habe vor 1 1/2 Jahren einen Jack Russel Mix von einem Tierschutz Verein in Dortmund ( die Tiere auch aus dem Ausland holen ) bekommen für 280 € Schutzgebühr, jetzt kann ich seit gut 2 Monaten nur noch mit Rollator gehen und das ist natürlich viel zu wenig für unseren Hund. Da man ja melden soll wenn man den Hund abgeben möchte, habe ich mich dort gemeldet und gesagt das ich mit unserer Fine leider nicht mehr oder sehr wenig laufen kann. Nun habe ich liebe Menschen für unsere Fine gefunden und wollte sie heute Abend übergeben, habe mich also nochmal gemeldet um dieses mitzuteilen, nun sagte mir die Dame das nochmal die Schutzgebühr fällig wäre, bin mir nicht ganz sicher ob dies so auch im Vertrag drin steht, bin zur Zeit nicht Zuhause.Leider wurde das Gespräch auf beiden Seiten etwas lauter und die Dame vom Tierschutz möchte jetzt den Hund nicht zu den Leuten geben die wir für unsere Fine gefunden haben Das Ehepaar ist nicht mit der Schutzgebühr einverstanden, da sie ja auch sofort mit unserem Hund zur weiter Behandlung zum Tierarzt müssen, Fine hatte von Anfang an immer wieder eine verkrustete große Stelle auf der Nase, jetzt hat sie sich die Pfoten aufgeleckt wie auch im letzten Frühling. Ich selber bin sehr, sehr traurig das ich unsere Fine abgeben muß, aber es ist besser für sie :(
Nun zu meiner Frage - Ist es Rechtens das die Schutzgebühr nochmal eingefordert wird und dürfen wir nicht entscheiden wo der Hund hinkommt? -
. . . . Das Ehepaar wo Fine hinkommen sollte, ist seit 20 Jahren im Tierschutz und zahlt jeden Monat ihre Gebühr, sie wollen jetzt austreten.
Danke für jede Antwort
LG Rastinchen
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #2
Ist der Hund lt. Vertrag dein Eigentum oder ist der TSV weiterhin Eigentümer geblieben (gibt es ja doch oft).

Wenn ersteres der Fall ist, kann dir der TSV nicht reinreden. Dein Eigentum - deine Sache wo der Hund hingeht.

TS Verträge sind meistens alles andere als wasserdicht - wenn das Tier jedoch in dein Eigentum übergegangen ist ist der TSV raus aus der Sache.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #3
Off-Topic
Ich dachte, diese Regelung dass der Hund nicht ins Eigentum der neuen Besitzer übergeht sei nicht rechtens? :eusa_think:


Also wenn du wirklich 100%ig sicher sein willst dann frag mal bei einem Anwalt nach, der sich auf Tierrecht spezialisiert hat.
Ich finde es aber schon recht dreist, ein zweites Mal Schutzgebühr zu kassieren...
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #4
Nun, sehen wir das mal von einer anderen Seite.
Hättest du das Tier direkt an den TSV wieder zurück gegeben, hättest du keinen Cent mehr bekommen.
Wenn du Pech hättest, müsstest du sogar noch etwas Zahlen.

Wenn der Hund nun übern TSV Vermittelt wird. wird also ein neuer Schutzvertrag fällig UND die Gebühr noch einmal.
Die Vereine müssen schliesslich auch irgendwo schauen, wo das Geld herkommt. ;)

Und es ist auch nur gut, wenn jemand eine Schutzgebühr für ein Tier nimmt.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #5
Ich denke, diese Tierschutzverträge sind nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden.

Das einzige, was gesetzlich haltbar ist, ist m. E. das Vorkaufsrecht.
Dann müsste der Verein aber eine Schutzgebühr an die jetzige Halterin zahlen.

Ich würde den Hund einfach an die netten Leute geben.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Hier ist mal ein vergleichbarer Fall, die Eigentümerin hatte den Hund einer Freundin übergeben, der Verein hat den Hund dort weggeholt. Allerdings musste der Verein den Hund wieder herausgeben.

Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen.

 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #6
Nun, der fall ist aber etwas anders, als dieser hier.
Die TE hat bereits angekündigt, das Tier abzugeben.
Somit hat der Verein immer noch Mitsprache recht.
Im obrigen fall war der Hund bei einer Freundin, Zeitweise.

Wo liegt das Problem?
Der Hund soll in ein gutes Zuhause, warum Zahlt man dann die Gebühr nicht?Warum setzt man sich nicht an einen Tisch und klärt es dem Hunde zu liebe?
Die Te hat angekündigt, das ihr Hund weggegeben werden muss, aufgrund von Krankheit.

Wenn man ins Tierheim geht und sich ein neues Tier holt, dann sind da auch Tiere, die bereits vermittelt wurden und wieder zurück kamen und neu Vermittelt wurden.
Und jedes mal wird eine Gebühr erhoben.Und diese wird gewiss nicht zurück gezahlt.
Was ich auch absolut Ok finde.

Die Tierschutzvereine müssen auch überleben.Und jeder Cent geht einem neuen Tier zu gute.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #7
Wenn man ins Tierheim geht und sich ein neues Tier holt, dann sind da auch Tiere, die bereits vermittelt wurden und wieder zurück kamen und neu Vermittelt wurden.
Und jedes mal wird eine Gebühr erhoben.Und diese wird gewiss nicht zurück gezahlt.

In dem Fall sind dem Tierheim dann ja auch wieder Kosten entstanden. Das ist hier aber nicht der Fall. Hier hat die Frau selbst nach einem guten Zuhause für den Hund gesucht. Die Orga ist da ja völlig aussen vor. Warum sollten die dann eine erneute Schutzgebühr bekommen? Ob und in welchem Umfang jetzt eine Schutzgebühr fällig ist, müssten eigentlich doch nur die jetzige und die zukünftigen Besitzer klären.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #8
Hätte die Organisation sich in die Vermittlung einmischen wollen, hätten sie den Hund zunächst zu sich wieder in den Verein und die Vermittlung nehmen müssen und alles selbst abwickeln. Wenn sie dir Hund und Vermittlung überlassen müssen sie dir auch die Wahl der neuen Besitzer überlassen.

Aber: Ein Tier sollte immer nur mit Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt werden, zu seinem eigenen Schutz. Schau mal hier:
Allerdings muss der Vertrag zwischen DIR und den neuen Besitzern geschlossen werden, wenn die Organisation dir vorab die Vermittlung übertragen hat. Ich würde nicht einsehen, die Gebühr an die Organisation zu entrichten.

Ich beziehe das jetzt vor allem auf meinen Vertrag, in dem steht, dass die Orga das Rücknahmerecht oder wie auch immer hat, wenn ich den Hund abgebe, d.h. ich darf ihn nicht ins TH oder an andere Personen weitergeben. Aber genau diese Klausel wird ja vom Verein schon außer Kraft gesetzt, wenn er dir die Vermittlung überlässt.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #9
Ich beziehe das jetzt vor allem auf meinen Vertrag, in dem steht, dass die Orga das Rücknahmerecht oder wie auch immer hat, wenn ich den Hund abgebe, d.h. ich darf ihn nicht ins TH oder an andere Personen weitergeben. Aber genau diese Klausel wird ja vom Verein schon außer Kraft gesetzt, wenn er dir die Vermittlung überlässt.

Und wieder: Ist das rechtens?
Klar ist es sinnvoll, bevor der Hund im Tierheim landet und der Verein denn seriös ist und selbst eine gute Stelle frei hat.
Hat der Verein wirklich auch nach 1,5 Jahren das Eigentum an MEINEM Hund und darf entscheiden, wie ich mit ihm weiter verfahre, solange es nicht tierschutzrechtlich relevant wird?
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #10
Meiner Meinung nach steht hier aber gar nicht zur Debatte, ob das ursprünglich mal rechtens war ;). Dadurch, dass die Orga die Vermittlung den jetzigen Besitzern überlassen hat, hat sie m.E. auf das Mitspracherecht in der Sache verzichtet, egal ob sie es je hatte oder nicht.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #11
Sehe das auch so wie du.
Nachdem ich hier aber schon des Öfteren lesen durfte wie so manche Orga Druck machen kann, würde ich mich trotzdem vorher einfach über meine Rechte informieren lassen. Weil "ich hab in nem Forum gelesen, dass..." beeindruckt wohl auch keinen ;)

Und da beginnt alles mit dieser Eigentums-Klausel [VERSTECK](und jaaaa, ich fänd´s generell mal ganz interessant :D )[/VERSTECK]. Wenn die Nichtig ist hat sich der ganze Rest nämlich schon erledigt.
Deine Meinung fängt also lediglich an einem späteren Punkt an als meine :D (okaaaay... ich hatte viele Rechtskurse im Studium... :) )
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #12
Achso, jetzt :lol:. Ich wollte keinesfalls von der Rechtsberatung abraten, nur denke ich, dass die TE gute Chancen hat ;).
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #13
ich habe nun mal eine Frage, die mich interessiert.Wenn so ein Vertrag absolut ungültig ist und man darauf keine rücksicht nehmen soll, warum wird dann so gerne auf diesen Teil hingewiesen:
§ 8: Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden.

Genauso wie dieser hier:
§ 7: Katzen sind bei Eintritt der Geschlechtsreife unverzüglich kastrieren zu lassen. Wenn das Tier (Hund oder Katze) noch nicht tätowiert oder durch vergleichbare Markierungsmethoden (z. B. Indexel-Transponder) markiert ist, ist dies anlässlich der Kastration, bei Hunden unverzüglich, vornehmen zu lassen.

Quelle:

Gerichte haben schon öfters entschieden, das der Teil der Kastration nicht durch geführt werden muss.

Warum aber, wird dieser Teil:
§1: Die Weitergabe des Tieres an Dritte (auch Verwandte) ist untersagt. Sollten irgendwelche Gründe zur Abgabe des Tieres zwingen, ist es unverzüglich dem Tierheim .... entschädigungslos zurückzubringen. Der Tierschutzverein ...... übernimmt für Eigenschaften des Tieres keine Haftung.
Dann ignoriert?
Warum wird Kastration und Vermehrung hoch gepusht und dieser teil wird verhemmt verneint? :eusa_think:

Ich bin kein Fan von Vermehrung.
Aber dann braucht man doch auch nicht damit kommen" Du darfst dein Tier nicht Vermehren, guck mal in Tierschutzvertrag..."
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #14
Damit kam ich auch nie Jemandem. Es gibt viele gute Gründe gegen die Vermehrung, der Tierschutzvertrag ist mMn keiner davon.
Ich persönlich würde mich auch von keinem Tierschutzvertrag der Welt dazu zwingen lassen, mein Tier zu kastrieren, wenn ich es nicht für nötig halte. Da in meinen Augen eben der Hund mit Übergabe in mein Eigentum übergeht.
 
  • Schutzvertrag ! Rechte und Pflichten ! Brauche dringend Ratschlag ! Beitrag #15
Off-Topic
Mal ein kurzer Einwurf: In Deutschland gelten keine Präzedenzfälle, daher ist es zwar interessant, wie Gerichte bereits entscheiden haben, es heißt aber nichts weiter. Jedes Gericht kann beim nächsten Mal wieder anders entscheiden, was es auch so schwer macht zu sagen, dass etwas gültig ist oder nicht. Es kommt wohl auf die genaue Sachlage und schlussendlich auch das Können des Rechtsverdrehers an.
 
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