Hundewelpen Verkauf

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  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #1
Fazerklaus

Fazerklaus

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Hallo
hoffe das ich hier richtig bin.
wir haben einen hund zuhause ,haben uns jetzt einen 2 hund dazu geholt welpen 9 wochen alt
Nun vertragen sich beide nicht.

laut vertrag einem züchter
eigentumsvorbehalt und forderungsabtretung
der welpe wird unter Eigentumsvorbehalt verkauft.
Wenn wir jetzt den Hund verkaufen müssen wir ihn informieren , er hat ein vorkaufsrecht zu 1/3des welpen preises
geben wir den hund dem züchter zurück haben wir keinen Anspruch auf den Kaufpreis.

zu meiner frage

Wir haben direkt den hund voll bezahlt.
wann darf ich den verkaufen zählt das nur wenn er welpe ist oder muss ich ihn an den züchter verkaufen
wann ist ein hund kein welpe mehr.
und was ist wenn der züchter nicht zustimmt zum verkauf und ihn zurückkauft so macht er gewinn bis zu 50% des kaufpreises..

Danke für jede hilfe
 
  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #2
Nur zum Verständnis, warum willst du den Kleinen denn wieder Verkaufen?

Dazu finde ich es gut wenn ein Züchter anbietet "seine" Tiere wieder aufzunehmen.
So kann er sie wieder in "gute Hände" vermitteln und weiß wo seine Nachzuchten sind.
 
  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #3
In erster Linie sollte es euch nicht um Gewinn oder Verlust gehen sondern um das wohl des Welpens!
woran legt ihr den fest das sich beide nicht vertragen und nie vertragen werden?

Solche Regelungen exestieren nicht ohne Grund, du musst dem Züchter Bescheid sagen und im Normalfall will er diesen auch zurück. Natürlich muss er auch nicht das Geld zurückgeben. Er kann ja auch nichts für wenn es nicht klappt.

Ich denke aber der Züchter kann besser entscheiden wo der Welpe gut aufgehoben ist als ein Laie. Wobei er sich bei dir wohl auch geirrt hat....;)
Meld dich bei den Züchter und Handel zum Wohle des Hundes, nicht des Geldes
 
  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #4
Jeder seriöse Züchter nimmt seine Welpen/Hunde wieder zurück, und das oft auch lebenslang. Das ist auch gut und richtig so, denn anstatt dass das Tier dann im Tierheim landet oder in schlechte Hände weitervermittelt wird, kann er ihm selber ein hoffentlich gutes neues Zuhause suchen.

Dass er euch nicht den vollen Preis zurückzahlt, finde ich übrigens völlig okay. Er kann schließlich nicht wissen, was der Hund in der Zwischenzeit erlebt hat usw. Außerdem hat er jetzt u.U. eine längere Zeit den Hund wieder zu versorgen, hat ein weiteres Mal den Aufwand, einen geeigneten Platz für ihn zu finden.

Ist natürlich für euch schade, wenn es mit dem Ersthund nicht funktioniert, aber das sollte man ja vorher ausprobiert haben. Jetzt solltet ihr nicht an das verlorene Geld denken, sondern den Kleinen zum Wohle des Welpen schnellstmöglich an den Züchter zurückgeben, wenn es keine Möglichkeit gibt, ihn zu behalten. Jetzt ist er noch jung genug, dass gute Chancen bestehen, ein schönes neues Zuhause für ihn zu finden.

Im Übrigen bezweifle ich, dass euch jemand bei einem Privatverkauf für einen Welpen aus zweiter Hand den vollen Kaufpreis eines Züchterwelpen zahlen würde.
 
  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #5
Ich bin ein wenig entsetzt. Warum habt ihr das denn nicht vorweg ausprobiert, ob sich die Hunde vertragen? Und habt ihr alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den beiden ein problemloses Zusammenleben zu ermöglichen.
Rein rechtlich ist es allerdings wohl so, dass ihr den Hund Innerhalb von 14 Tagen umtauschen könnt, allerdings muss Euch der Züchter nicht den vollen Preis erstatten ( juristisch ist ein Hund ein Kaufobjekt wie jedes andere) .
Das Wohl des Hundes scheint mir da nicht so im Vordergrund zu stehen, sonst würde ich mich an Eurer Stelle freuen, dass der Züchter den Hund zurücknimmt und sich um ihn kümmert. Für den Züchter ist es nicht unbedingt einfach zurückgegebene Hunde zu vermitteln und er trägt ja auch das Risiko, dass er den Hund gar nicht mehr loswird.
 
  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #6
Grüß dich,

Mich würde zuerst einmal interessieren, woran ihr das festmacht, das die beiden sich nicht verstehen? Es kommt auch immer ein bisschen auf den Hund an - manche können mit Welpen gar nicht gut umgehen, aberim Laufe der Zeit entwickelt sich dann der Zusammenhalt, wenn der Welpe älter wird.
Dafür kenne ich 2 Beispiele:

Zum einen der Hund meines Vaters. Der konnte mit Akos auch erst etwas anfangen, als dieser nicht mehr ganz so tollpatschig als Welpe daher kam sondern auch ein wenig standfester wurde. #
Zweites Beispiel Akos selbst. Am Anfang wusste er auch nicht wirklich viel mit dem Welpen Wega anzufangen, aber im Laufe der Zeit gab sich das.

So wie es Menschen gibt, die nichts mit Kindern anfangen können, gibt es auch Hunde die einige Zeit lang (oder auch gar nie), etwas mit Welpen anfangen können.

Ich persönlich fände es schade, wenn der Kleine wieder ausziehen muss - manchmal sind solche Entscheidungen jedoch völlig legitim und gerechtfertigt.
Daher auch meine oben gestellte Frage woran ihr das festmacht, dass sie sich nicht verstehen?

LG Foss
 
  • Hundewelpen Verkauf Beitrag #7
Zuerst möchte ich mich grundsätzlich den anderen anschließen und fragen warum der Kleine denn nun wieder abgegeben werden soll und ob es wirklich die einzige Möglichkeit ist.

Dann aber noch etwas zur Rechtslage:
der welpe wird unter Eigentumsvorbehalt verkauft.
Ein Eigentumsvorbehalt erlöscht mit der vollständigen Abgeltung des Kaufpreises. Nachdem ihr den Hund nun also voll bezahlt habt gehört er rechtlich gesehen euch.

Die Forderungsabtretung bedeutet soweit ich weiß nur, dass er die Forderung für einen etwaigen Restbetrag der Kaufsumme die ihr noch zu leisten hättet z.B. von einer Inkassofirma eintreiben lassen darf.

Beides hat also im Grunde nichts mit einem Wiederverkauf zu tun, soweit ich das verstehe.

Ebenso hat der Züchter kein Recht darauf, den Welpen zu einem günstigeren Preis zu bekommen, nur weil er sich ein Vorkaufsrecht behält.
Nehmen wir an, ihr habt 1500€ für den Welpen gezahlt, der Züchter will bei einem Rückkauf aber nur 500€ zahlen, ihr hättet aber effektiv einen anderen Käufer, der bereit wäre die vollen 1500€ zu zahlen.
Dann hätte der Züchter zwar das Vorkaufsrecht aber nur zu dem Preis, denn auch ein Dritter gezahlt hätte.

§ 463 BGB:
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.

So wie ich das sehe seit ihr hier also nicht verpflichtet auf die Forderungen des Züchters einzugehen. Evtl kann er aber eine vereinbarte Vertragsstrafe einklagen wenn ihr gegen (rechtsgültige) Punkte des Kaufvertrages verstoßt.

Ich möchte betonen, dass ich kein Rechtsexperte bin und mir diese Informationen auch nur zusammengelesen habe, dennoch glaube ich, dass das Recht auf eurer Seite ist, was einen Verkauf des Hundes an Dritte, bzw zur vollen Summe des Kaufpreises angeht.

Sehr viel wichtiger als das finde ich jedoch, dass ihr seht, dass der Hund einen guten Platz findet. Vielleicht lassen sich ja die Probleme mit eurem Ersthund doch noch lösen, oder wenn nicht, dann seht bitte wenigstens dass er einen gute (und diesmal endgültigen) Platz woanders bekommt.
 
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