Frage zu Verträgen von Hundezüchtern

Diskutiere Frage zu Verträgen von Hundezüchtern im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo! :) Ich hätte da eine Frage und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet. Ich kenne mich mit Hunden nicht so besonders aus (und...
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #1
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missus

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Hallo! :)

Ich hätte da eine Frage und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet. Ich kenne mich mit Hunden nicht so besonders aus (und will auch selber keinen), aber ich habe da am Rande so eine Geschichte mitbekommen, die ich echt traurig finde.

Ein Bekannter von mir hatte sich in einen Welpen einer bestimmten Züchterin verliebt, konnte aber damals das Tier wegen einer beruflichen Veränderung nicht zu sich nehmen. Ein Jahr später, also vor ein paar Monaten, hat er diesen Welpen/Junghund (er ist recht auffällig gezeichnet) bei Ebay-Kleinanzeigen gefunden!! Die Familie, die das arme Würmchen aufgenommen hat, wollte ihn nicht mehr haben, weil er ihnen zu anstrengend war und wohl doch nicht so ruhig, wie sie sich das vorgestellt hätten. Den vollen Kaufpreis, den sie bei der Züchterin gezahlt hatten, wollten sie natürlich auch wieder haben. Der Hund lebt jetzt bei meinem Bekannten und hat es sehr gut dort. Er geht in die Hundeschule, bekommt richtiges Futter und viel Liebe.

Meine Frage wäre nun, wie es vertraglich bei Hunden aussieht. Ich weiß von Katzen, dass Züchter in der Regel eine Klausel in ihren Verträgen haben, die genau festlegt, wohin die Katze kommt, wenn der neue Besitzer sie nicht mehr selbst halten kann. In der Regel ist das der Züchter. Nun ist es vermutlich etwas einfacher, eine zusätzliche Katze aufzunehmen als einen jungen Hund, der vermutlich traumatisiert genug ist. Wie wird das bei Hundezüchtern in der Regel gehandhabt? Es würde mich einfach interessieren, bitte nicht als Kritik oder so verstehen. Ich bin einfach neugierig. :)
 
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  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #2
Wenn es ein seriöser Züchter war, haben sie sich strafbar gemacht.
Ich würde es dem Züchter mitteilen.
Die finden in der Regel immer Mittel und Wege den Hund zurück zu holen.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

In unserm Vertrag steht dick und fett, dass wenn die Haltung nicht mehr gewährleistet ist, der Züchter den Hund zurück nimmt. Und das ohne Geld!
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #3
Naja, sein wir mal ehrlich.
Das selbe ist es doch bei Tierheimen.
Dort steht im Vertrag idR., dass das Tier an das Heim zurück gegeben werden muss,
sollte es nicht mehr gehalten werden können.
Und dann schau mal ua. in eBay kleinanzeigen wie viele ehemalige Tierheimtiere dort
angeboten werden und die "noch" Besitzer es sogar mit in die Anzeige setzen.

Solche Vorgaben interessieren, sofern vorhanden, die wenigsten.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #4
Wenn es ein seriöser Züchter war, haben sie sich strafbar gemacht.
Ich würde es dem Züchter mitteilen.
Die finden in der Regel immer Mittel und Wege den Hund zurück zu holen.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

In unserm Vertrag steht dick und fett, dass wenn die Haltung nicht mehr gewährleistet ist, der Züchter den Hund zurück nimmt. Und das ohne Geld!

So kenne ich es von Katzenzüchtern auch. Also eine Rücknahme ist prinzipiell möglich, aber es gibt eben keine Kohle mehr dafür, es sei denn der Züchter hat einem schon ein krankes Tier verkauft.

Bei meinem Bekannten war es so, dass er der Züchterin die Anzeige gezeigt hat und die sich mit den Besitzern in Verbindung gesetzt hat. Dann kam der Hund erst zu ihr und dann zu meinem Bekannten. Aber ich bin jetzt echt geschockt... es gibt Leute, die ein TH-Tier bei ebay verkaufen??? Als ob das arme Tier nicht schon genug gelitten hätte. :/
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #5
Ja da gilt auch; Papier ist geduldig.

Diese Rücknahmeklauseln sind vor Gericht nicht gültig.
KLar, dass seriöse Züchter ihre Tiere gerne wiedernehmen, und in Liebevolle Hände weitervermitteln wollen.
Leider ist ein Hund /tier immernoch eine Sache vor Gericht.

Wenn ich mir einen Fernseher kaufe, und ihn wieder Verkaufen will, muss ich ihn ja auch niecht wieder an den Elektrohändler verkaufen, wo ich ihn herhabe.
Traurig aber wahr.;)
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #6
Naja, das stimmt aus rechtlicher Sicht natürlich. :) Aber nun bin ich ja im Bilde. Ich hoffe, dass so etwas nicht all zu oft vorkommt.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #8
Ja das stimmt. Züchter denen wirklich was an ihrer Nachzucht liegt, schreiben das auch oft rein, mit Vorkaufklausel. AAber sie habe vor Gericht keinerlei Chance, dagegen anzugehen, wenn der Hund ins TH gegeben wird, oder anderweitig verkauft.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #9
Einfache Rückgabeklauseln sind nicht bindend wenn man durch Kaufvertrag erstmal Eigentümer des Hundes geworden ist. Ein korrekt formuliertes Vorkaufsrecht kann aber sehr wohl bindend sein. Nur funktioniert das eben nicht so: "Ich bekomme den Hund wieder, wenn ihr ihn abgeben müsst", sondern so: "Ihr wollt den Hund verkaufen und habt ein Angebot, dann müsst ihr mir zuerst das selbe Angebot unterbreiten und ich habe Vorrang beim Kauf".
Mit "Verschenken" kann man das z.B. umgehen. Deswegen ist es wichtig, wenn es einem denn so wichtig ist, einen solchen Vertrag mit einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt aufzusetzen.
Übrigens ist so ziemlich alles - bis auf das Vorkaufsrecht - was so in den Verträgen steht, nicht gültig sobald man Eigentümer des Hundes ist.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #10
Kommt immer auf den Züchter an würde ich sagen.
Bei einigen die ich kenne wurde direkt festgelegt was passiert wenn der Hund nicht gehalten werden kann, es zu Problemen kommen sollte usw.
Wenn jemand allerdings eine Hobbyzucht betreibt oder vor allem wenn er nur auf das Geld aus ist, wird ihm das wenig interessieren.

Sagen wir mal so: jeder Züchter der was von sicht hält und auch will das seine Hunde einen ordentlichen Besitzer bekommen der ihnen vieles bieten kann, wird einen solchen Vertrag machen und auch so nachfragen (z.B. nach einem Jahr) wie es mit dem Hund geht.

Finde ich sehr komisch das Ganze.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #11
Ich meine mal gelesen zu haben, dass alle Rückkaufsklauseln nicht gültig sind und es deshalb manche Adoptionen ohne Kaufvertrag gibt. Der Vertrag nennt sich dann irgendwie anders, so dass das Tier nur geliehen ist oder so ähnlich. Es bliebt also unter bestimmten Bedingungen im Besitz des Verkäufers. Ob das nun wieder rechtlich wirksam ist, weiß ich allerdings auch nicht.

Bei meinen Katzen war es so vereinbart, dass die Züchterin ein Vorkaufsrecht hat zum halben Kaufpreis.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #12
Ich meine mal gelesen zu haben, dass alle Rückkaufsklauseln nicht gültig sind und es deshalb manche Adoptionen ohne Kaufvertrag gibt. Der Vertrag nennt sich dann irgendwie anders, so dass das Tier nur geliehen ist oder so ähnlich. Es bliebt also unter bestimmten Bedingungen im Besitz des Verkäufers. Ob das nun wieder rechtlich wirksam ist, weiß ich allerdings auch nicht.

Ja, dann ist man nur Besitzer und nicht Eigentümer. Eigentlich ja ganz gut durchdacht, nicht wahr? So einfach ist es aber dann doch nicht. Geht man damit dann vor Gericht bekommt man das auch schnell gesagt. Bleibt man als Tierschutzorga bzw. Züchter nämlich Eigentümer hat man auch Pflichten, in dem Fall vor allem Kosten, zu übernehmen. Alle Pflichten bzw. Kosten abgeben, am Besten auch noch eine "Schutzgebühr" einkassieren und am Ende aber Eigentümer mit vollen Rechten bleiben.. ne.. das geht nicht.. Vertrag hin oder her.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #13
Kommt immer auf den Züchter an würde ich sagen.
Bei einigen die ich kenne wurde direkt festgelegt was passiert wenn der Hund nicht gehalten werden kann, es zu Problemen kommen sollte usw.

Da kann drin stehen was will , ist völlig egal . Die Idee finde ich immer wieder "großartig" : Ich kassiere Geld und diktiere noch die Umstände !
Der der bezahlt ist der "Bestimmer" . Das wäre sonst ja auch noch schöner .
Wenn diese Klauseln haltbar wären , könnte ja auch mein Autoverkäufer bestimmen , wie schnell ich mit dem Wagen fahren darf ............ oder der Verkäufer einer Immobilie könnte verfügen , wann man Besuch empfangen darf . Also egal was da drin steht , kann man alles getrost unterschreiben und wieder vergessen .



Sagen wir mal so: jeder Züchter der was von sicht hält und auch will das seine Hunde einen ordentlichen Besitzer bekommen der ihnen vieles bieten kann, wird einen solchen Vertrag machen und auch so nachfragen (z.B. nach einem Jahr) wie es mit dem Hund geht.

Nachfragen kann er natürlich (die Züchterin meines Neva-Masquarade ruft auch nach 17 Jahren immer noch alle ein bis zwei Jahre an und erkundigt sich nach Humphrey) . Aber wenn auch das ggf. überhand nehmen würde , könnte ich auch das untersagen .
Müssen tut man gar nichts .


Bei meinem Bekannten war es so, dass er der Züchterin die Anzeige gezeigt hat und die sich mit den Besitzern in Verbindung gesetzt hat. Dann kam der Hund erst zu ihr und dann zu meinem Bekannten.

Weißt Du ob der erste Käufer der Züchterin den Hund kostenlos überlassen hat ?
Und Dein Bekannter hat ihr dann nochmal den Welpen-Preis bezahlt ?
Das wäre dann ja ein Klasse Modell . Für den selben Hund zweimal kassieren .............:clap:
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #14
Meine Frage wäre nun, wie es vertraglich bei Hunden aussieht. Ich weiß von Katzen, dass Züchter in der Regel eine Klausel in ihren Verträgen haben, die genau festlegt, wohin die Katze kommt, wenn der neue Besitzer sie nicht mehr selbst halten kann. In der Regel ist das der Züchter.

Korrekt räumt sich der Züchter ein Vorkaufsrecht im Vertrag ein, gerade weil immer mal etwas sein kann und er seine Tiere nicht aus den Augen verlieren will.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #15
Richtig: Vorkaufsrecht heißt sowas.
Manche Züchter schreiben aber auch in die Verträge mit rein, dass du dich auf Ausstellungen zeigen solltest (und somit Werbung für die Zucht zu machen).
Allerdings ist "gewünscht" auch nen Gummiband.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #16
Wobei ich auch das eigentlich eine Frechheit finde. Es gibt für mich keinen guten Grund, ein Tier rückzuverkaufen, es sei denn, es ist krank. Aber danke, dass ihr mir meine Frage beantworten konntet. :)
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #17
Wobei ich auch das eigentlich eine Frechheit finde. Es gibt für mich keinen guten Grund, ein Tier rückzuverkaufen, es sei denn, es ist krank. Aber danke, dass ihr mir meine Frage beantworten konntet. :)

Das Vorkaufsrecht ist eigentlich üblich, ich habe es nie gemacht wenn, habe den Hund so zurück genommen und nach erfolgter Neu-Vermittlung das Geld zurück gezahlt, oder auch sofort für ein Restgeld zurück genommen, wenn er lange weg war, alles ohne vertragliche Fixierung.
Es können immer mal Sachen auftreten, wo die Rücknahme notwendig wird, wenn ein Käufer das Vorkaufrecht im Vertrag nicht mag, kann er verhandeln oder sich woanders einen Hund holen, es gibt verschiedene Möglichkeiten.


Richtig: Vorkaufsrecht heißt sowas.
Manche Züchter schreiben aber auch in die Verträge mit rein, dass du dich auf Ausstellungen zeigen solltest (und somit Werbung für die Zucht zu machen).
Allerdings ist "gewünscht" auch nen Gummiband.

Nicht nur das, sondern es ist rechtlich unzulässig, Du kaufst Eigentum und man greift hier unerlaubt in Persönlichkeitsrechte ein, das kann ein Züchter nicht verlangen, aber wie in allen Dingen haben wir auch bei Züchtern unterschiedliche Qualitäten was das Wissen angeht.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #18
Naja, üblich ist es in rechtswirksamer Form eigentlich nicht. Die meisten schreiben einfach sowas wie "Muss an den Züchter zurück gegeben werden, wenn es zu einer Abgabe kommt". Das ist kein Vorkaufsrecht. Das ist schwammiger Blödsinn.

Ich denke die meisten Züchter wissen sogar recht genau, dass ihre Forderungen in den Verträgen nicht rechtswirksam sind. Sie wissen aber auch, dass die Käufer es NICHT wissen und hohe Vertragsstrafen (die an sich schon nicht durchkommen würden, weil sie oft höher als der Kaufpreis sind) schrecken die Leute ab.

Mit so einem Vertrag hast du also eine hohe Chance, dass die Leute nach deiner Pfeife tanzen und nicht weiter hinterfragen.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #19
Mag sein, dass es solche Vertrags-Konstrukte gibt, aber von seriösen Züchtern kann man da nicht sprechen, wenn sie mit der Unbedarftheit der Käufer so unfair umgehen, mein Ding wäre das nicht, Unehrlichkeit hat sich noch nie ausgezahlt.
 
  • Frage zu Verträgen von Hundezüchtern Beitrag #20
Das Vorkaufsrecht ist eigentlich üblich, ich habe es nie gemacht wenn, habe den Hund so zurück genommen und nach erfolgter Neu-Vermittlung das Geld zurück gezahlt, oder auch sofort für ein Restgeld zurück genommen, wenn er lange weg war, alles ohne vertragliche Fixierung.
Es können immer mal Sachen auftreten, wo die Rücknahme notwendig wird, wenn ein Käufer das Vorkaufrecht im Vertrag nicht mag, kann er verhandeln oder sich woanders einen Hund holen, es gibt verschiedene Möglichkeiten.




Nicht nur das, sondern es ist rechtlich unzulässig, Du kaufst Eigentum und man greift hier unerlaubt in Persönlichkeitsrechte ein, das kann ein Züchter nicht verlangen, aber wie in allen Dingen haben wir auch bei Züchtern unterschiedliche Qualitäten was das Wissen angeht.

Hmmm. Aus welchen Gründen nimmt man den Hund denn als Züchter wieder zurück? Ich könnte mir vorstellen, dass viele Leute eben nur die Welpenzeit genießen wollen und den Hund loswerden wollen, wenn er nicht mehr süß ist. Ist sowas schon mal vorgekommen?
 
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