- Klage wegen Fütterung eines entlaufenen Hundes? Beitrag #1
M
Mini-Kumi
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Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, das passende Unterforum erwischt zu haben, da es hier nicht nur um die Fütterung an sich geht, sondern eher um eine juristische Frage.
Falls ich falsch liege bitte verschieben ._.
Aber jetzt zum Problem:
Ich war heute mit meinem Hund Toffee draußen, als wir einen frei laufenden Hund ohne ersichtliches Herrchen gefunden haben. jener war sehr schreckhaft und ist erstmal vor uns davon, also sind wir zwei langsam hinterher und ich habe ihn letztendlich mit dem Trainingsleckerlis für Toffee anlocken können.
Kurz gefasst hab ich ihn also nach etwa einer Stunde zu der Adresse auf dem Halsband bringen können. Als ich dort ankam, wurde der Hund noch gar nicht vermisst und ich wurde gefragt, wie ich ihn denn überhaupt an die Leine bekommen habe (meiner musste leider somit die ganze strecke bei Fuß laufen, was er aber auch brav gemacht hat), da der kleine Flüchtling so scheu war. Ich gab dann zu ihn mit Futter angelockt zu haben, worauf ich stark beschimpft wurde und die Frau mir drohte, daß sie ihren Anwalt einschalten will, da es nicht legal sei, fremden Hunden 'irgendwelchen Dreck' zu geben.
Mir ist bewusst, daß ungewohntes Futter Hunden auf den Magen schlägt, aber in meinen Gedanken war ide Rückkehr des Vierbeiners erstmal wichtiger.
Jetzt ist meine Frage zum einen, ob ich tatsächlich dafür belangt werden kann und, ob daß jemandem schon mal so passiert ist, oder ich nur Pech hatte.
Ich würde immernoch Hunde zurückbringen, auch diesen, nur würde ich es definitiv nicht mehr sagen, wenn ich ihn 'bestechen' musste.
Ich hoffe jemand kann mir da eine Antwort geben, da mich das doch etwas mitgenommen und überrascht hat.
Grüße
Mini-Kumi
ich bin mir nicht ganz sicher, das passende Unterforum erwischt zu haben, da es hier nicht nur um die Fütterung an sich geht, sondern eher um eine juristische Frage.
Falls ich falsch liege bitte verschieben ._.
Aber jetzt zum Problem:
Ich war heute mit meinem Hund Toffee draußen, als wir einen frei laufenden Hund ohne ersichtliches Herrchen gefunden haben. jener war sehr schreckhaft und ist erstmal vor uns davon, also sind wir zwei langsam hinterher und ich habe ihn letztendlich mit dem Trainingsleckerlis für Toffee anlocken können.
Kurz gefasst hab ich ihn also nach etwa einer Stunde zu der Adresse auf dem Halsband bringen können. Als ich dort ankam, wurde der Hund noch gar nicht vermisst und ich wurde gefragt, wie ich ihn denn überhaupt an die Leine bekommen habe (meiner musste leider somit die ganze strecke bei Fuß laufen, was er aber auch brav gemacht hat), da der kleine Flüchtling so scheu war. Ich gab dann zu ihn mit Futter angelockt zu haben, worauf ich stark beschimpft wurde und die Frau mir drohte, daß sie ihren Anwalt einschalten will, da es nicht legal sei, fremden Hunden 'irgendwelchen Dreck' zu geben.
Mir ist bewusst, daß ungewohntes Futter Hunden auf den Magen schlägt, aber in meinen Gedanken war ide Rückkehr des Vierbeiners erstmal wichtiger.
Jetzt ist meine Frage zum einen, ob ich tatsächlich dafür belangt werden kann und, ob daß jemandem schon mal so passiert ist, oder ich nur Pech hatte.
Ich würde immernoch Hunde zurückbringen, auch diesen, nur würde ich es definitiv nicht mehr sagen, wenn ich ihn 'bestechen' musste.
Ich hoffe jemand kann mir da eine Antwort geben, da mich das doch etwas mitgenommen und überrascht hat.
Grüße
Mini-Kumi
