Schutzgebühr für ungewolltes Pferd

Diskutiere Schutzgebühr für ungewolltes Pferd im Pferde Haltung und Pflege Forum im Bereich Pferde Forum; Ich habe einem Bekannten angeboten seinem Pferd in einem geeignetem Auffangcentrum für verschiedene Tieren unter zu bringen. Er wollte das Pferd...
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #1
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Monibiza

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Ich habe einem Bekannten angeboten seinem Pferd in einem geeignetem Auffangcentrum für verschiedene Tieren unter zu bringen.
Er wollte das Pferd nicht mehr, würde ihm alles zu teuer.
Das Pferd habe ich dann ganz schnell weg holen müssen, so das die monatliche Stall gebühre nicht noch höher würden.
Im Auffangcentrum wird es jetzt sehr gut gepflegt. Man kann es nicht reiten, es hat verschiedene Problemen mit dem Beinen, aber Tierarzt kommt regelmässig
und es geht gut.
Jetzt hat der Bekannter ein Schutzvertrag aufgestellt und verlangt ein Schutzgebühr.
Das Pferd ist 7 Jahre alt und wäre wahrscheinlich zum Pferdemetzger gebracht, wenn ich es nicht hätte unterbringen können.

Meine Frage : Muss ich die Schutzgebühr doch bezahlen, und wer ist den am Schluss der Eigentümer ?
P.S. Anfangs wollte er nichts dafür haben, solange ich es schnell weg holen würde.
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #2
Hallo Bonibiza und herzlich Willkommen im Tierforum :006:

Die Forderung nach einer Schutzgebühr ist vom Pferdeeigentümer nachvollziehbar und ist sein gutes Recht. soll heißen: Wenn er Geld für das Pferd haben möchte, kann er das machen.

Die Frage ist dann nur, ob Du auch gewillt bist die Ablösesumme auch zu bezahlen. Wenn das nicht der Fall ist, muss er entweder das Pferd wieder abholen oder selber für die Haltungs- und Tierarztkosten aufkommen.
Oder Du beißt in den sauren Apfel und kaufst das Pferd.

Und Eigentümer ist derjenige der den Vertrag abschließt ( sei es die Organisation oder Du als Privatperson. Das wird ja schriftlich festgehalten wer der Vertragspartner ist)
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #3
Hallo Trullas,
Er hat aber zu erst behauptet nichts für das Pferd haben zu wollen, er kommt da jetzt mit nach ein paar Monaten.
Also die von dem Auffangcentrum sind dann die neue Besitzer, sie zahlen ja jetzt auch alle Unkosten.
:cool:
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #4
Vorher war gar nichts vertraglich geregelt? Dann wird es wohl weiterhin sein Pferd sein und er möchte nun die Übernahme vertraglich regeln. Und da ist es natürlich sein gutes Recht, eine Schutzgebühr zu verlangen. Aber wie Trullas gesagt hat, müsste er dann auch alle bereits angefallenen Tierarztkosten übernehmen. Kann man nicht mal in Ruhe mit ihm reden?

Wichtig für die Zukunft ist aber auf jeden Fall, dass alles klipp und klar in einem Vertrag festgehalten wird, bevor das Pferd vermeintlich den Besitzer wechselt!
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #5
Und für was braucht man den ein Schutzvertrag, wenn ma einem Schutzgebühr bezahlt hat ?
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #6
Die Schutzgebühr ist letztlich die Handlung, die den Schutzvertrag rechtskräftig macht. Ohne einen Vertrag ist ja überhaupt nicht festgelegt, wofür genau diese Schutzgebühr ist. Im Vertrag kann dann klargestellt werden, dass das Pferd z.B. nicht mehr geritten werden darf, nicht ohne Information des Vorbesitzers weiterverkauft werden darf oder was auch immer.
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #7
Ok, danke dir. Also kann man das so festlegen, das ich, oder das Auffangcentrum, das Pferd kauft und dann auch Besitzer ist, aber ohne Mitbestimmung vom Vorbesitzer, nichts machen darf, was im Schutzvertrag steht.
Kurz gesagt : Man kauft etwas, was man nicht wirklich besitzt, aber trotzdem Eigentümer ist.
:!::?::!::?:?
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #8
Ja so ungefähr. Du bist eben teilweise in deinen Handlungen an den Vertrag gebunden.
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #9
Wichtig ist auch wer die Eigentumsurkunde in der Hand hat. Wer die Eigentumsurkunde hat gilt als Besitzer mit allen Rechten und Pflichten. Wenn er die noch hat ist es theoretisch noch sein Pferd und er kann sein Pferd verkaufen wie und an wen er möchte.
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #10
Muss in der Eigentumsurkunde nicht auch der Verkauf eingetragen sein?
Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall mit Vertrag und Eigentumsurkunde. Und zwar am besten mit vermerk an wen das Pferd verkauft wurde ;)
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #11
Naja, die Frage ist ja wie das alles auf Ibiza gehandhabt wird.
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #12
Ich musste bei meiner Urkunde nichts eintragen, da gibt es auch gar kein Feld oder sowas wo man einen Verkauf eintragen könnte. Ich weis das man sich im Pass als Besitzer eintragen lassen kann aber der zählt ja nicht als Eigentumsnachweis.
Ein Vertrag ist aber wie schon erwähnt defintiv wichtig.
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #13
Off-Topic
interessant, in meiner Eigentumsurkunde gibt es da extra ein Feld dafür.
Genau equidenpass hat beim Pferd zu sein, und ist damit kein Eigentumsnachweis. Wenn ich mein Pferd jetzt verleihen würde, würde ich den Pass ja auch mitgeben aber es wäre immernoch meiner


EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Missy, stimmt keine Ahnung wie das auf ibiza ist, aber ob das da so gravierend anders? :eusa_think:
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #14
Off-Topic
Hm das ist echt mal Interessant zu wissen :eusa_think: Ich könnte mir vorstellen das es vielleicht bei den Bundesländern unterschiedliche Urkunden gibt je nachdem in welchem die Urkunde für das Pferd mal ausgestellt wurde :102:
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #15
Da müsste doch Elkecita eher bewandert sein?
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #16
Ich verstehe einen Punkt nicht.

Wenn du für ihn das Pferd nur von a nach b bringen solltest und es immer noch sein Eigentum ist und im Besitz des Pferdeauffanghofs, was will er dann von dir? Diese Dinge muss er dann bitte selbst mit dem Hof abklären. Du warst doch nur der Transporteur. Oder übersehe ich da etwas?
 
  • Schutzgebühr für ungewolltes Pferd Beitrag #17
Also kann man das so festlegen, das ich, oder das Auffangcentrum, das Pferd kauft und dann auch Besitzer ist, aber ohne Mitbestimmung vom Vorbesitzer, nichts machen darf, was im Schutzvertrag steht.
Kurz gesagt : Man kauft etwas, was man nicht wirklich besitzt, aber trotzdem Eigentümer ist.

Sobald etwas gezahlt wird, wird auch ein "Schutzvertrag" zum Kaufvertrag, in dem viele Dinge nichtig werden, weil sie vor keinem Gericht stand halten.
Wenn der Vorbesitzer Mitbestimmungsrecht haben will, muss er das Tier "verleihen", also einen "Leihvertrag" aufsetzen. Verkauft man Dinge oder Tiere, gehen sämtliche Ansprüche an den neuen Besitzer über. Da hat der Verkäufer nichts mehr zu melden.
 
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