Kiefermisbildung verschwiegen

Diskutiere Kiefermisbildung verschwiegen im Hunde Gesundheit Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo Ihr Lieben, ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe im Dezember 2015 eine Havanerser-Malteser Mix Hündin (geb. 24.10.15) für 500 €...
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #1
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Nala0610

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Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich habe im Dezember 2015 eine Havanerser-Malteser Mix Hündin (geb. 24.10.15) für 500 € gekauft.
Sie wurde von der Züchterin entwurmt und einmal geimpft.
Gestern war die zweite (6-fach) Impfung fällig. Also war ich mit Ihr zum Tierarzt.

Der Tierarzt (bin mit meiner 3-jährigen Colli Hündin auch immer da) hat eine Unterkieferfehlbildung festgestellt. Er meinte der Unterkiefer ist ca. 2 cm zu kurz!!
Da dies vererbbar ist, müssen das die Eltern (mind. 1) auch gehabt haben. Das heißt dieser Wurf hätte eigentlich schon nicht sein dürfen. Logischerweise darf meine Hündin auch nicht zum Züchten genommen werden. (hatte ich eh nicht vor.)
Er hat außerdem gesagt, da sie schon mal bei einem Tierarzt vorgestellt wurde, müssen die Züchter das zwangsweise gewusst haben.
Mir haben die Züchter aber nicht mitgeteilt das es so eine Fehlbildung gibt.

Nun meine Frage....
Was habe ich für Rechte?
Den Hund zurück geben wollen wir aber auch nicht da wir alle sie schon sehr lieb gewonnen haben.

Ich danke euch im Voraus!
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #2
Hallo Nala, willkommen im Forum ;)

Da dies vererbbar ist, müssen das die Eltern (mind. 1) auch gehabt haben. Das heißt dieser Wurf hätte eigentlich schon nicht sein dürfen.
Das muss nicht sein, je nachdem wie das Merkmal vererbt wird kann das Gen dafür auch rezessiv (versteckt) gewesen sein und ist somit bei den Eltern gar nicht sichtbar gewesen. Auch spontante Mutationen können sowas auslösen.

Kiefer- und Zahnfehlstellungen kommen bei kleinen Hunden leider relativ oft vor und daran konnte bisher auch jahrelange Zuchtwahl nichts ändern.
Natürlich hätte der Züchter euch den Fehler dennoch mitteilen müssen.

Nun meine Frage....
Was habe ich für Rechte?
Den Hund zurück geben wollen wir aber auch nicht da wir alle sie schon sehr lieb gewonnen haben.
Der Züchter kann entweder nachbessern (also Geld für Behandlungskosten übernehmen) oder auch einen Umtausch der "Ware" anbieten. Verständlich dass ihr zweiteres nicht wollt, allerdings ist das rein rechtlich gesehen dann nicht das Problem des Züchters.
Der Kaufpreis ist mit 500€ relativ günstig für einen Rassewelpen, ich glaube daher kaum, dass der Züchter euch groß entgegenkommen wird was Kostenübernahmen oder Preisrückerstattungen angeht.

Ich würde deswegen eher schauen was sich aus der Fehlstellung für eure Kleine für Konsequenzen ergeben. Wenn sie gut damit leben kann und aktuell auch kein großer Handlungsbedarf in medizinischer Hinsicht besteht würde ich sie jetzt einfach so nehmen wie sie ist ;)
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #3
rechte hast du da schon. wenn du eine rechtschutz hast (ohne wahrscheinlich so teuer) kannst du das Geld ggf. zurückklagen..
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #4
Natürlich hätte der Züchter euch den Fehler dennoch mitteilen müssen.
Das Denke ich auch und deswegen habe ich Sie gefragt warum Sie mir das verschwiegen hat.

Der Kaufpreis ist mit 500€ relativ günstig für einen Rassewelpen, ich glaube daher kaum, dass der Züchter euch groß entgegenkommen wird was Kostenübernahmen oder Preisrückerstattungen angeht.
Ich finde 500 € für eine Rassewelpen ohne Papiere (da einmaliger Privater Wurf) nicht relativ günstig

Ich würde deswegen eher schauen was sich aus der Fehlstellung für eure Kleine für Konsequenzen ergeben. Wenn sie gut damit leben kann und aktuell auch kein großer Handlungsbedarf in medizinischer Hinsicht besteht würde ich sie jetzt einfach so nehmen wie sie ist ;
)
Bis jetzt hat sie zum Glück keine Probleme und brauch auch keine Medizinische Betreuung. Abgesehen von der Fehlbildung geht es ihr zum Glück auch gut. Wir nehmen Sie auch so wie sie ist, den wir lieben sie trotzdem. Sie passt perfekt zu uns und auch zu meiner anderen Hündin. Wir hoffen nur das sie später nicht noch Probleme bekommt.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #5
rechte hast du da schon. wenn du eine rechtschutz hast (ohne wahrscheinlich so teuer) kannst du das Geld ggf. zurückklagen..
Wenn man das Geld zurückbekommt muss man aber auch die "Ware" zurückgeben, was Nala ja natürlich nicht möchte ;)

Evtl. könnte man sich auf eine Teilrückzahlung einigen, aber die wird einen Wert von 100€ kaum überschreiten, dafür lohnt es sich nichtmal die Rechtsschutz-Versicherung zu bemühen.

Bevor der Züchter Tierarztkosten übernimmt die den Verkaufspreis von 500€ irgendwie überschreiten, wird er rein aus Sicht der Wirtschaftlichkeit anbieten den Hund zurückzunehmen.
Ein Recht darauf den Kaufpreis zurückzubekommen und den Hund trotzdem zu behalten hat man sicherlich nicht.

Ich finde 500 € für eine Rassewelpen ohne Papiere (da einmaliger Privater Wurf) nicht relativ günstig
Da hast du allerdings Recht. Gleichzeitig sollte man aber auch bedenken, dass die Leute ja nur Laien sind die wahrscheinlich von Hundezucht keine Ahnung haben und man bei einem Welpen ohne Stammbaum ohnehin die Katze im Sack kauft. Unter diesen Bedingungen sind 500€ tatsächlich sehr viel.

Bis jetzt hat sie zum Glück keine Probleme und brauch auch keine Medizinische Betreuung. Abgesehen von der Fehlbildung geht es ihr zum Glück auch gut. Wir nehmen Sie auch so wie sie ist, den wir lieben sie trotzdem. Sie passt perfekt zu uns und auch zu meiner anderen Hündin. Wir hoffen nur das sie später nicht noch Probleme bekommt.
Ich finde das ist die richtige Einstellung :D
Nehmt die Tatsache, dass ihr im Grunde zu viel bezahlt habt jetzt einfach als Lehrgeld und schaut, dass ihr nächstes Mal einen Hund aus einer seriöseren Quelle bei euch aufnehmt.

Ich drücke die Daumen dass eure Kleine auch weiterhin ohne medizinische Betreuung gut leben kann.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #6
Der Züchter kann entweder nachbessern (also Geld für Behandlungskosten übernehmen) oder auch einen Umtausch der "Ware" anbieten. Verständlich dass ihr zweiteres nicht wollt, allerdings ist das rein rechtlich gesehen dann nicht das Problem des Züchters.

Das stimmt so, die Höhe Schadensersatzes ist dann zu ermitteln, je nachdem ob mehrere Behandlungen nötig sind oder nicht.

Der Kaufpreis ist mit 500€ relativ günstig für einen Rassewelpen, ich glaube daher kaum, dass der Züchter euch groß entgegenkommen wird was Kostenübernahmen oder Preisrückerstattungen angeht.

Das wird er müssen, denn ob der vereinbarte Preis günstig war für einen Rassewelpen oder nicht, das ist bei Gewährleistungsansprüchen völlig irrelevant. In diesem Fall ist es eine Minderung des Kaufpreises, die geltend gemacht werden kann, und diese ist mit einer Formel ganz einfach zu errechnen:
Geminderter Preis = (wirklicher Wert x vereinbarter Preis): Wert ohne Mangel.


Ob darüber hinaus Ansprüche geltend gemacht werden können, kann ich nicht sagen.
Meines Wissens nach gelten Tiere nicht als Sache, sind im rechtlichen aber als Sache zu behandeln.
Hier ein gewöhnlicher Kaufvertrag.
Moralische Folgen hängen vielleicht auch vom Einzelfall ab.


Ich würde deswegen eher schauen was sich aus der Fehlstellung für eure Kleine für Konsequenzen ergeben. Wenn sie gut damit leben kann und aktuell auch kein großer Handlungsbedarf in medizinischer Hinsicht besteht würde ich sie jetzt einfach so nehmen wie sie ist ;)

Jap, so würde ich das auch machen.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Wenn man das Geld zurückbekommt muss man aber auch die "Ware" zurückgeben, was Nala ja natürlich nicht möchte ;)

Nein das stimmt so nicht. Die Ware wird nur zurückgegeben, wenn es sich bei der Nacherfüllung um eine sogenannte Ersatzlieferung handelt. Und der Kunde hat ein Recht darauf zu entscheiden, ob er eine Ersatzlieferung möchte, oder eine Nachbesserung, in diesem Fall Tierarztkosten. Der Verkäufer kann dies nur ablehnen, wenn die Kosten unverhältnismäsig hoch wären, also zum Beispiel ein Vielfaches des Kaufpreises überschreiten würde. Das glaube ich in diesem Fall nicht.

Schlägt diese Nacherfüllung fehl, stehen dem Käufer Rücktritt vom Vertrag, Minderung und/oder Schadensersatz zu.
Siehe Minderung oben mein Beitrag, ich denke das einzige, was hier in dem Fall interessant wäre.


Also nur zum rein rechtlichen......


Wenn der Hund keine Probleme hat, würde ich mir das mit den rechtlichen Schritten überlegen.
Hier geht es ja nicht wirklich um eine "Sache". ;)
Klar ist das Verschweigen von diesem Problem moralisch sehr fragwürdig, aber da ist wohl sonst nichts zu machen.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Bis jetzt hat sie zum Glück keine Probleme und brauch auch keine Medizinische Betreuung. Abgesehen von der Fehlbildung geht es ihr zum Glück auch gut. Wir nehmen Sie auch so wie sie ist, den wir lieben sie trotzdem. Sie passt perfekt zu uns und auch zu meiner anderen Hündin. Wir hoffen nur das sie später nicht noch Probleme bekommt.

Finde ich auch wie Kompassqualle eine gute Entscheidung. Sollte später doch etwas sein, Gewährleistungsansprüche verjähren erst nach 2 Jahren, die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein.


Sorry für die Klugsch****erei, aber Kaufverträge sind absolut mein Thema ;) Berufshandicap, hab gerade Urlaub und ich glaube, mir fehlt meine Arbeit etwas :mrgreen:
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #7
Scheint ja eh kein seriöser Züchter gewesen zu sein, wenn er Mix-Welpen produziert....
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #8
Und der Kunde hat ein Recht darauf zu entscheiden, ob er eine Ersatzlieferung möchte, oder eine Nachbesserung, in diesem Fall Tierarztkosten. Der Verkäufer kann dies nur ablehnen, wenn die Kosten unverhältnismäsig hoch wären, also zum Beispiel ein Vielfaches des Kaufpreises überschreiten würde. Das glaube ich in diesem Fall nicht.
Aber wäre der Züchter verpflichtet überhaupt eine Nachbesserung zu leisten die den Verkaufspreis übersteigt?
Wenn nicht hat man ja dann doch nur die Wahl zwischen der Übernahme von Kosten in Höhe eines Teilbetrags (also wohl realistisch nicht mehr als 250€) oder eben einer "Ersatzlieferung". Denn der Verkäufer wird sich wohl kaum darauf einlassen wollen Nachbesserungen zu zahlen die den Verkaufspreis übersteigen.
Demnach ist eine komplette Erstattung des Kaufpreises doch dann in der Praxis im Grunde immer mit einer Warenrückgabe verbunden :eusa_think:

Scheint ja eh kein seriöser Züchter gewesen zu sein, wenn er Mix-Welpen produziert....
Ob man aus Sicht eines Hundefreundes den Züchter als seriös einstuft oder nicht ändert ja wahrscheinlich nichts an der Rechtsgrundlage für den Verkauf ;)
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #9
Off-Topic
Scheint ja eh kein seriöser Züchter gewesen zu sein, wenn er Mix-Welpen produziert....

Naja, ich denke diese Erkenntnis ist wohl hinfällig. Im Eingansthread schreibt Nala, es war eine Züchterin, und nachher schreibt sie, es war ein einmaliger privater Wurf. Ist scheinbar bei dieser Person nicht eindeutig zu sagen.

Aber Nala hat sich entschieden, Hundi so zu behalten, wie er ist. Sie sind verliebt in die Fellnase und das ist doch schön so :)


EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Aber wäre der Züchter verpflichtet überhaupt eine Nachbesserung zu leisten die den Verkaufspreis übersteigt?
Wenn nicht hat man ja dann doch nur die Wahl zwischen der Übernahme von Kosten in Höhe eines Teilbetrags (also wohl realistisch nicht mehr als 250€) oder eben einer "Ersatzlieferung". Denn der Verkäufer wird sich wohl kaum darauf einlassen wollen Nachbesserungen zu zahlen die den Verkaufspreis übersteigen.
Demnach ist eine komplette Erstattung des Kaufpreises doch dann in der Praxis im Grunde immer mit einer Warenrückgabe verbunden :eusa_think:


Naja, darauf einlassen wird er sich bestimmt nicht, aber wenn die Ansprüche geltend sind, hat er keine Wahl. Im Gesetz steht wörtlich der Ausdruck "unverhältnismässig hohe Kosten". Für mich ist eine leichte Übersteigung (zB 600€) nicht unverhältnismässig. Hier ist leider eine kleine Gesetzeslücke, da es keine genauen Angaben gibt. Hier entscheidet wohl der Einzelfall und ich weiss nicht, was so eine Kieferbehandlung kosten würde, kann es leider nicht einschätzen, müsste man herausfinden.

Zum Verständnis, du darfst Kostenerstattung nicht mit Kaufpreisminderung (siehe Formel) verwechseln.
Die Kostenerstattung ist hier wie oben beschrieben ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Das heisst man geht auf Null zurück und tauscht Ware und Geld. Eine Minderung tritt in Kraft, wenn ein Rücktritt nicht infrage kommt, da der Käufer die Ware ja behalten will.

Man beachte die Reihenfolge:

Nacherfüllung: Käufer wählt zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.

Schlägt dies fehl aus irgendeinem Grund (also Käufer und Verkäufer sind sich uneinig), zB die Kosten für die Reperatur sind zu hoch und Verkäufer ist das unmöglich oder die Ware ist nicht ersetzbar, also ein Unikat - bei unserem Hundi hier der fall und die Käufer sind nicht einverstanden, da sie ihn behalten wollen - dann kommt der zweite Schritt:

Käufer hat Ansprüche auf
- Rücktritt vom Kaufvertrag
ODER
- Minderung
UND/ODER
- Schadensersatz

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Dann gibts nicht mehr viel zu überlegen: Rücktritt ist ausgeschlossen, da die Ware behalten werden soll.
Minderung wird es in jedem Falle geben, denn der Mangel war dem Verkäufer von Anfang an bekannt und wurde verschwiegen. Da es ein wichtiges Kaufentscheidungskriterium ist, ist eine Minderung auf jeden Fall drin.

Ob es einen Schadensersatz zusätzlich geben kann, muss man sehen. In meinen Augen kann dieser verlangt werden, da Ersatz des Schadens unmittelbar im Zusammenhang mit der Ware besteht - Stichwort Reperaturkosten, das gibt es aber nur, wenn der Tierarztbesuch und eine Behandlung unerlässlich sind. Die Höhe des Betrags müsste ermittellt werden, aber ich sehe das hier nicht, da Nala ja schreibt, dass es momentan keine Probleme gibt.

Mangelfolgeschäden schliesse ich aus. Das wäre zB verdorbene Lebensmittel nachdem der Gefrierschrank den Geist aufgegeben hat. So was ähnliches sehe ich hier nicht.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #10
Als ehemalige Züchterin von reinrassigen und farbrein gezogenen Tieren gruselt es mich, mit vermehren in einen Topf geworfen zu werden. Züchterin ist die ganz sicher nicht. Es ist weder seriös zwei Rassen zu verpanschen noch dem Käufer eine fehlbildunf zu verschweigen.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #11
OT.

Bei mir in Hamburg scheint es neue Mode zu sein Mops/frz.Bulldoggen mixe zu haben.
Es gruselt mich nur noch.:evil:
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #12
Als ehemalige Züchterin von reinrassigen und farbrein gezogenen Tieren gruselt es mich, mit vermehren in einen Topf geworfen zu werden. Züchterin ist die ganz sicher nicht. Es ist weder seriös zwei Rassen zu verpanschen noch dem Käufer eine fehlbildunf zu verschweigen.

Ich weiss nicht, ob ich jemals mit Smoothie einer Meinung war, aber hier stimm ich ihr voll und ganz zu. Das ist doch keine Zuechterin, die Mixe verkauft:shock:.

Ich finde 500 € für eine Rassewelpen ohne Papiere (da einmaliger Privater Wurf) nicht relativ günstig

Wie kommst du drauf, dass das Rassewelpen sind?

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Fuer echte Rassewelpen waeren 500 Euro zu billig und fuer Mixe ists einfach zu teuer.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #13
Off-Topic
Züchter allein haben nicht das Privileg auf gesundheitliche Voruntersuchungen und Wissen in Sachen Fortpflanzung ;).
Wie Kompassqualle bereits schrieb, kann so eine Missbildung durchaus unvorhergesehen auftauchen.
Wir wissen nicht, wie das hier gelaufen ist, und nachträglich auf einer Person herumzuhacken, von der sicher keiner hier mehr weiß als das, was er aus dem Post der TE vermutet, bringt wohl auch niemanden weiter.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #14
wie es nun zu der Fehlbildung gekommen ist, ist mir ja egal.
Entscheidend für mich ist, das die Verkäuferin mir diese Fehlbildung verschwiegen hat.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

ach ich bin froh über jeden Klugsch..... :D dine-jolie
ich will gar keinen Schadenersatz haben. Ich möchte lediglich eine Preisminderung des Welpen. d.h. einen Teil des von mir bezahlten Geldes zurück.

Jetzt will sie von Ihrem Widerrufsrecht als Verkäuferin gebrauch machen (Hund gegen Geld), weil ich ja Ihren Vertrag angeblich gebrochen habe weil ich erst am 21. zum Impfen war und nicht vom 16.-18 wie auf dem Zettel von Ihrem Tierarzt steht.
Im Vertrag steht aber kein Datum drin, lediglich das ich sie wie besprochen zum Impfen vorstellen soll.
Sie hat selber geschrieben, das Sie es dem neuen Besitzer mitgeteilt hat das ein "Zahnproblem" vorliegt, nur in dem Stress leider dem falschen Besitzer :011:
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #15
Huhu,

ich hatte hier still mitgelesen und ehrlich gesagt genauso eine Reaktion erwartet. Zum einen drohen sie dir nun, zum anderen stellen sie erstmal auf stur bzw. wollen dann den Hund zurück.
Ich fürchte, hier besteht der häufige Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Wenn ihr euch so nicht einigen könnt, bleibt eigentlich nur der Gang zum Anwalt. Allerdings dürfte das recht teuer werden, sollte es über ein erstes anwaltliches Schreiben hinausgehen.
Vielleicht einfach mal den Schriftverkehr mit der Verkäuferin archivieren, ein wenig drüber schlafen und dann nochmal überlegen, wie weit du bereit bist zu gehen.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #16
Ich kann mich Mischling nur anschließen, auch wenn deine Forderung nach einem Teilbetrag des Kaufpreises sicher angemessen und auch rechtlich korrekt ist, so ist die Durchsetzung in der Realität dennoch schwierig wenn die Verkäuferin auf stur stellt.

Unsummen in einen Anwalt zu investieren macht aus meiner Sicht bei einer Streitsumme von ein paar hundert Euro ebenfalls keinen Sinn (es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann könnte man es sich überlegen).

Jetzt will sie von Ihrem Widerrufsrecht als Verkäuferin gebrauch machen (Hund gegen Geld), weil ich ja Ihren Vertrag angeblich gebrochen habe weil ich erst am 21. zum Impfen war und nicht vom 16.-18 wie auf dem Zettel von Ihrem Tierarzt steht.
Hier sieht man doch schon, dass es ihr nicht um das Wohl des Hundes geht, denn dem macht es natürlich nichts aus, ob er zwei Tage später geimpft wurde oder nicht.

Wenn sie den Hund wirklich zurückwollte müsste sie dies ebenfalls gerichtlich tun wenn ihr die Kleine nicht rausrückt (was ihr natürlich nicht tut :)) und dann denke ich sie hätte noch dazu schlechte Karten vor Gericht, immerhin hat sie den Hund rechtmäßig verkauft und man kann euch nichtmal einen Vertragsbruch vorwerfen da kein Impfdatum im Vertrag festgehalten wurde (selbst wenn, auch Vertragsbruch führt in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe, nicht aber zur Zwangsrückgabe).

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: freut euch über euren tollen Hund (sie ist eh unbezahlbar ;)), verbucht die Streitsumme als Lehrgeld und versucht euch nicht weiter darüber zu ärgern :cool:
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #17
ich will gar keinen Schadenersatz haben. Ich möchte lediglich eine Preisminderung des Welpen. d.h. einen Teil des von mir bezahlten Geldes zurück.

Was dir auch zusteht, keine Frage.
Zudem kommt ja auch noch das Thema Wucher - ja ich wieder -, aber offensichtlich wurde der Welpe als Rassehund verkauft, was er nicht ist, und dafür waren 500€ zu viel, und Wucher ist eindeutig rechtswidrig. Nur am Rande bemerkt.

Jetzt will sie von Ihrem Widerrufsrecht als Verkäuferin gebrauch machen (Hund gegen Geld), weil ich ja Ihren Vertrag angeblich gebrochen habe weil ich erst am 21. zum Impfen war und nicht vom 16.-18 wie auf dem Zettel von Ihrem Tierarzt steht.

Das ist kein Problem, so ein Widerrufsrecht hat sie nicht.
Da kein Datum im Vertrag stand, wann du spätestens zum TA musst, braucht man hier nicht länger zu diskutieren, hier liegt kein Vetragsbruch vor, sie kann/darf das keinesfalls verlangen.

Sie hat selber geschrieben, das Sie es dem neuen Besitzer mitgeteilt hat das ein "Zahnproblem" vorliegt, nur in dem Stress leider dem falschen Besitzer :011:

Ok, das wäre dann wohl

1. lächerlich und
2. ihr Verschulden und somit ihr Problem, nicht deines.

Das du das nun weisst, ist eher für dich ein Vorteil und ein Eigentor ihrerseits, denn nun kannst du beweisen, dass dieses Problem vor dem Kauf bekannt war. Aber das ist eigentlich auch nicht das Thema.
Hier geht es um Gewährleistung und die Beweislast liegt beim Verkäufer. Das heisst, der Verkäufer ist in der Pflicht, dir zu beweisen, dass der "Mangel" beim Verkauf NICHT bestand. Und das wird wohl schwierig für ihn sein.
DU musst hier nichts beweisen, aber es ist natürlich von Vorteil, wenn du das kannst, und das kannst du ja offensichtlich.


Ich persönlich denke einerseits auch so wie Kompassqualle. Freut euch über den Hund, er ist sowieso unbezahlbar.
Aber ich finde, man muss sich nicht alles gefallen lassen. Der Verkäufer wird nie damit aufhören, kranke Welpen zu verkaufen, denn offensichtlich ist das keine seriöse person, wenn alles so ist wie hier beschrieben. Und dagegen sollte man vorgehen, nicht nur wegen des Geldes, mal davon abgesehen, dass ich eh nichts übrig habe um es aus dem Fenster zu werfen, sondern aus Prinzip.

Ich würde einen netten Brief schreiben, dass auf jeden Fall etwas schriftliches existiert.
Ich würde die Paragraphen aus dem BGB; die ich dir beschrieben habe, heraussuchen und zitieren mit jeweiligen Begründungen. Formulieren würde ich alles mehr als perfekt, ist nicht jedermanns Sache, wenn du dir nicht sicher bist, lass dir von jemandem helfen, der das gut kann, dann wirkt das im Normalfall schonmal eindrucksvoll. Schreib ruhig, dass du die Sache von einem Anwalt klären lässt, sollte es keine Einigung geben, "drohe ihr freundlich".
Denn die Lage ist ja eindeutig, das wird die Person dann auch merken, dass sie im Unrecht ist.

Ansonsten bleibt wie gesagt nur der Gang zum Anwalt.
Angenommen du hast Rechtschutz, würde ich da anrufen und nachfragen, ob diese auch in dem Fall eingreift.
Ich durfte leider vor über einem Jahr erfahren, dass zB das Erbrecht gar nicht vom Rechtschutz übernommen wird.
Solltest du so eine Versicherung nicht haben, bringe die Kosten in Erfahrung, was ein Brief vom Anwalt kosten würde und wäge das Verhältnis ab.

Ich finde, eine Chance besteht allemal. Wie gesagt, die Lage ist eindeutig und spätestens nach dem Brief vom Anwalt bekommen viele Leute Bammel, dass es die Gegenpartei ernst meint. Ich denke, das wäre beeindruckend.

Off-Topic
Ich war auch mal so. Ich habe doch alles was ich will, auch wenn die anderen mich verarschen, ich bin glücklich. Ist vielleicht eine gesunde Einstellung, aber nicht nur ich wurde dann ausgenutzt, sondern auch alle(s) was nach mir kam. Wenn ich was ändern, oder wenigstens die Leute zum Nachdenken bewegen kann, dann tu ich das auch. Ich lasse mir nicht mehr alles gefallen. Ich persönlich mache mir die Mühe immer, wenn die Möglichkeit besteht.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #18
Ich weiß ja nicht was bei der Vermehrerin vorgefallen ist, aber wenn ich mir jetzt vorstelle, dass beide Elternteile evtl. keine dominanten Träger dieses Erbfehlers waren und die Besitzer deshalb nichts von dem Kieferschaden des Welpen wussten, der Tierarzt, bei dem sie die Welpen haben impfen lassen ihnen nicht Bescheid gegeben hat, dann ist es ihnen nichts außer äußerst fahrlässiger Vermehrung vorzuwerfen. Immerhin wussten sie nichts davon.
Ich frage mich eh, wie es dazu kam, dass hier im Topic das Wort "Rassehund" überhaupt gefallen ist, wenn im Eingangspost schon steht, dass es Mischlinge sind?

Ich denke aber auch, dass es schwer ist sie auf rechtlicher Grundlage zu belangen. Bekannte von mir haben eine Mopshündin von einer Züchterin aufgenommen, wo sie wegen Zuchtuntauglichkeit (angeblich wegen HD) ausrangiert wurde. Die 50 versteckten Krankheiten, die die 1200€ schwere, 3-jährige Hündin mitbrachte und sie sogar nur 1 Jahr später versterben ließ, wurden ebenfalls verschwiegen. Da der Vertrag allerdings sehr löchrig war, konnte sie nicht belangt werden.

Daher kommt es vermutlich wirklich auf die Einsichtigkeit der Vermehrerin und den Vertrag an. Wobei mal unter uns gesagt 500€ jetzt nicht so viel sind, dass es sich lohnen würde einen Teil davon erstattet zu bekommen. Besonders nicht auf rechtlichem Wege, der unter Umständen den Kaufpreis des Welpen um ein Vielfaches übersteigen kann.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #19
Zudem kommt ja auch noch das Thema Wucher - ja ich wieder -, aber offensichtlich wurde der Welpe als Rassehund verkauft, was er nicht ist, und dafür waren 500€ zu viel, und Wucher ist eindeutig rechtswidrig.

Sie hat doch im Eingangsbeitrag geschrieben, dass sie einen Mix Hündin gekauft haben. Sorry, aber den Kaufpreis für einen Mischling haben sie dann doch freiwillig bezahlt. Wenn sie den Mischling wirklich als Rassehund gekauft haben sollten, haben sie wohl eher auf ein "Schnäppchen" gehofft. Interessant wäre, was im Kaufvertrag steht.

Ich habe im Dezember 2015 eine Havanerser-Malteser Mix Hündin (geb. 24.10.15) für 500 € gekauft.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #20
Sie hat doch im Eingangsbeitrag geschrieben, dass sie einen Mix Hündin gekauft haben. Sorry, aber den Kaufpreis für einen Mischling haben sie dann doch freiwillig bezahlt. Wenn sie den Mischling wirklich als Rassehund gekauft haben sollten, haben sie wohl eher auf ein "Schnäppchen" gehofft. Interessant wäre, was im Kaufvertrag steht.

Stimmt, da habe ich mich verlesen, Post verwechselt, sorry.


@ Joshua

Ich weiß ja nicht was bei der Vermehrerin vorgefallen ist, aber wenn ich mir jetzt vorstelle, dass beide Elternteile evtl. keine dominanten Träger dieses Erbfehlers waren und die Besitzer deshalb nichts von dem Kieferschaden des Welpen wussten, der Tierarzt, bei dem sie die Welpen haben impfen lassen ihnen nicht Bescheid gegeben hat, dann ist es ihnen nichts außer äußerst fahrlässiger Vermehrung vorzuwerfen. Immerhin wussten sie nichts davon.

Aber Nala schrieb doch, dass die Züchterin im Nachhinein sagte, von der Zahnfehlstellung gewusst zu haben, es dem neuen Besitzer mitgeteilt habe, nur wenn der Besitzer verwechselt wurde, ist das nicht Nalas Schuld.
An ihr nun zu entscheiden, was sie tut.
 
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