Kiefermisbildung verschwiegen

Diskutiere Kiefermisbildung verschwiegen im Hunde Gesundheit Forum im Bereich Hunde Forum; Ja entschuldige, ich hatte meinen Gedanken nicht zu ende geführt. Es ging mir nur darum, dass wir als Leser die Geschichte nur von einer Seite...
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #21
Aber Nala schrieb doch, dass die Züchterin im Nachhinein sagte, von der Zahnfehlstellung gewusst zu haben, es dem neuen Besitzer mitgeteilt habe, nur wenn der Besitzer verwechselt wurde, ist das nicht Nalas Schuld.
An ihr nun zu entscheiden, was sie tut.

Ja entschuldige, ich hatte meinen Gedanken nicht zu ende geführt. Es ging mir nur darum, dass wir als Leser die Geschichte nur von einer Seite kennen und es hinter den Kulissen ja vielleicht anders aussah. Nicht selten werden bei mir auf der Arbeit (im Tierheim) Tiere adoptiert, wo wir 100%ig mitteilen welche Krankheiten oder auch Macken ein Hund/die Katze hat, aber in vieeelen Fällen kommt das Tier nach dem 1. Tierarzt besuch zurück und wir werden ins schlechte Licht gerückt, weil wir ja verschweigen würden "wie schwerwiegend" z.B. Tumore sind oder dass wir gar nicht erst über die Krankheiten informiert hätten. Dabei ist mir erst ein Mal untergekommen, dass ein Mitarbeiter vergaß vom Augenfehler einer Katze zu erzählen, woraufhin er sofort die neuen Besitzer anrief und es ihnen mitteilte. Lange Rede, kurzer Sinn: Viele neue Besitzer hören auch überhaupt nicht zu, wenn sie sich das Tier ansehen und behaupten hinterher steif und fest, man habe sie nicht informiert.
Wir kennen nur eine Seite der Geschichte, also immer vorsichtig mit zu harten Urteilen.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #22
Vor einem harten Urteil warnen, aber im gleichen Atemzug dem TE jetzt mehr oder wenig unterschwellig zu unterstellen dass er einfach nicht zugehört hat als der Verkäufer ihm von den gesundheitlichen Problemen des Welpens erzählt habe? Finde ich auch ein starkes Stück...

Egal ob Tierheim, Vereins- oder Hobbyzüchter:
Wenn man Missverständnissen vorbeugen will gehören "Mängel" wie Krankheiten oder Missbildungen schriftlich im Kaufvertrag bzw. Übernahmevertrag festgehalten.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #23
Ich habe nie etwas unterstellt. Ich behaupte nicht, dass der TE nicht zugehört hat, sondern habe nur ein Beispiel erläutert, wie es eben leider auch laufen kann. ;)

Das mit den Verträgen wurde in der letzten Vorstandssitzung auch besprochen, allerdings habe ich als einfacher Angestellter keinen Einfluss darauf, ob das nun umgesetzt wird oder nicht. Stimme dir aber vollkommen zu, dass es in den Vertrag rein gehört!
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #24
Nun meine Frage....
Was habe ich für Rechte?
Den Hund zurück geben wollen wir aber auch nicht da wir alle sie schon sehr lieb gewonnen haben.

Ich danke euch im Voraus!


Wenn es um einen Mischlingshund geht, kann es kein
regulärer Züchter sein.
Maßgebend wäre der Kaufvertrag, dieser kann auch
so gestaltet sein, dass ein Verkauf "Privat an Privat"
erfolgte. In diesen Fall hast Du keine Rechte, da es
jede Gewährleistung ausschließt.

Ist es ein Kaufvertrag von "Züchter an Privat",
bleibt in Deinem Fall, nur die Kaufpreisminderung.
Dazu kann man mit der Verkäuferin reden, nur
würde ich mir die Aufregung wegen 50 oder 100 €
ersparen und beim Rechtsweg würde ich mir
den Kosten-Nutzen-Faktor überdenken, da schon
ein Schreiben vom Anwalt teurer sein kann.
Persönlich würde ich es dabei belassen.
2cm fallen nicht auf und sind keine Seltenheit bei
Kleinhunden.
Besser ist, wenn der Züchter den Fehler im KV
benennt und dazu schreibt, dass es im Kaufpreis
bereits berücksichtigt ist. Das ist legal und eindeutig.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #25
Aber müssen Züchter nicht eine Art Gewerbe anmelden, weil es geht da ja nicht um einmaligen Verkauf. :eusa_think: dann wäre es ja nicht von privat....
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #26
Wenn es nachweisbar eine Züchterin ist, hat sie Gewährleistung.
Nur bringt die rechtliche Durchsetzung nichts. Man muss immer
Kosten/Nutzen abwägen.
Ein Gewerbe muss nicht sein, wichtig ist, dass sie wiederholt verkauft.
Sie kann im Hobbybereich liegen, also 2 Hündinnen und 2 Würfe pro Jahr,
ist weder gewerbsmäßig noch gewerblich, verkauft aber als "Züchterin
an Privat". Anders "Privat an Privat", die einzige Ausnahme, wo die
Gewährleistung entfällt. Das dürfte dann ja für diesen Fall nicht zutreffen.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #27
Aber müssen Züchter nicht eine Art Gewerbe anmelden, weil es geht da ja nicht um einmaligen Verkauf. :eusa_think: dann wäre es ja nicht von privat....

Nala hat doch geschrieben, dass es sich um einen einmaligen, privaten Verkauf handelt.

Ich finde 500 € für eine Rassewelpen ohne Papiere (da einmaliger Privater Wurf) nicht relativ günstig)

Ich denke mal, ohne Anwalt kommt man in diesem Fall nicht weiter. Der "Züchter" wird freiwillig nicht zahlen. Was im Vertrag steht, weiß keiner. Vielleicht äussert sich Nala dazu ja nochmal.
Und selbst mit Anwalt würden die Kosten wohl in keinem Verhältnis zu der Erstattung stehen, die da überhaupt rauskommen würde.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #28
Hier sieht man doch schon, dass es ihr nicht um das Wohl des Hundes geht, denn dem macht es natürlich nichts aus, ob er zwei Tage später geimpft wurde oder nicht.

Wenn sie den Hund wirklich zurückwollte müsste sie dies ebenfalls gerichtlich tun wenn ihr die Kleine nicht rausrückt (was ihr natürlich nicht tut ) und dann denke ich sie hätte noch dazu schlechte Karten vor Gericht, immerhin hat sie den Hund rechtmäßig verkauft und man kann euch nicht mal einen Vertragsbruch vorwerfen da kein Impfdatum im Vertrag festgehalten wurde (selbst wenn, auch Vertragsbruch führt in der Regel zur Zahlung einer Vertragsstrafe, nicht aber zur Zwangsrückgabe).

wahrscheinlich hat sie das nur gesagt um mich unter druck zu setzten und denkt sich das ich jetzt nichts mehr mache aus angst das sie den Hund wieder haben will. Aber da sie da kein recht zu hat, hab ich auch keine angst.
Hat wahrscheinlich weniger Stress wenn sie den neu verkaufen würde als so mit mir

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Ok, das wäre dann wohl

1. lächerlich und
2. ihr Verschulden und somit ihr Problem, nicht deines
das sehe ich genau so. in meinen Augen kann man nicht "versehentlich" einem falschen Besitzer so was mitteilen.

Sie hat es mir ja geschrieben das sie es mir NICHT mitgeteilt hat. das heb ich natürlich schön auf :)

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: freut euch über euren tollen Hund (sie ist eh unbezahlbar)
Wir freuen uns auch riesig über die kleine und wollen und werden sie nicht wieder her geben.
Mir geht es einfach nur ums Prinzip.

Ich würde die Paragraphen aus dem BGB; die ich dir beschrieben habe, heraussuchen und zitieren mit jeweiligen Begründungen
dine-jolie kannst du mir noch mal den Paragraphen sagen?

hab Sie gestern noch mal angeschrieben weil sie mir nicht mehr geantwortet hat, da meinte sie sie ist im Moment krank und deswegen bis zum 22.02. nicht zu hause und wird in der zeit keine antwort geben.
danach will sie sich damit auseinander setzen.
Weiß jemand ob es vielleicht sowas wie eine Frist gibt?
Nicht das sie mich nur hinhalten will und dann ist eine Fristabgelaufen und sie kommt so davon.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Sie hat doch im Eingangsbeitrag geschrieben, dass sie einen Mix Hündin gekauft haben. Sorry, aber den Kaufpreis für einen Mischling haben sie dann doch freiwillig bezahlt. Wenn sie den Mischling wirklich als Rassehund gekauft haben sollten, haben sie wohl eher auf ein "Schnäppchen" gehofft. Interessant wäre, was im Kaufvertrag steht.

ich habe von Anfang an gewusst das es sich um einen Mischling handelt, das Wort Rassehund wurde lediglich von einem anderem Post übernommen. Und auf ein Schnäppchen wie sie behaupten war ich auch nicht das. Wäre es so hätte ich für meine erste Hündin auch keine 1.200 Euro bezahlt sondern nach einem "Schnäppchen" Ausschau gehalten.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Ja entschuldige, ich hatte meinen Gedanken nicht zu ende geführt. Es ging mir nur darum, dass wir als Leser die Geschichte nur von einer Seite kennen und es hinter den Kulissen ja vielleicht anders aussah. Nicht selten werden bei mir auf der Arbeit (im Tierheim) Tiere adoptiert, wo wir 100%ig mitteilen welche Krankheiten oder auch Macken ein Hund/die Katze hat, aber in vieeelen Fällen kommt das Tier nach dem 1. Tierarzt besuch zurück und wir werden ins schlechte Licht gerückt, weil wir ja verschweigen würden "wie schwerwiegend" z.B. Tumore sind oder dass wir gar nicht erst über die Krankheiten informiert hätten. Dabei ist mir erst ein Mal untergekommen, dass ein Mitarbeiter vergaß vom Augenfehler einer Katze zu erzählen, woraufhin er sofort die neuen Besitzer anrief und es ihnen mitteilte. Lange Rede, kurzer Sinn: Viele neue Besitzer hören auch überhaupt nicht zu, wenn sie sich das Tier ansehen und behaupten hinterher steif und fest, man habe sie nicht informiert.
Wir kennen nur eine Seite der Geschichte, also immer vorsichtig mit zu harten Urteilen.

ich habe zugehört und das nicht alleine.
Da ich drei stunden bis zum Welpen gefahren bin und diese Strecke auch wieder zurück musste, hat eine Freundin mich begleitet und war die ganze Zeit bei den Gesprächen dabei und kann bezeugen das diese Fehlbildung nicht erwähnt wurde.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #29
Die genauen Paragraphen hab ich gerade nicht zur Hand, sie sollten im Internet aber leicht zu finden sein.

Was wichtig ist, ist auch der Inhalt des Vertrags.
Ist sie denn eine Züchterin, bzw. verkauft sie des öfteren?
Wie sieht es mit Gewährleistungsausschlüssen im Vertrag aus?
Je genauer der Vertrag, desto einfacher dein Vorhaben.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #30
Und auf ein Schnäppchen wie sie behaupten war ich auch nicht das. Wäre es so hätte ich für meine erste Hündin auch keine 1.200 Euro bezahlt sondern nach einem "Schnäppchen" Ausschau gehalten.

Moment! Ich habe gar nichts behauptet. Ich habe lediglich vermutet, dass wenn der Hund als "Rassehund" gekauft wurde, er mit 500 € ein Schnäppchen wäre. Was der erste Hund gekostet hat interessiert mich nicht.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #31
Weiß jemand ob es vielleicht sowas wie eine Frist gibt?

Ja, haben wir in Form der Beweislastumkehr.
Du bist erst mal generell in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht,
dass der Mangel bei Übergabe bestand.
Du musst also vor Ablauf der 6 Monate nur nachweisen, dass seit Übergabe/
Gefahrübergang das Tier eine Beschaffenheit hat, die einen Mangel aufweisen
würde, der bei Übergabe schon da war.
Wenn du das also beweisen kannst, wird angenommen, dass der Fehler bei
Übergabe schon bestand.
Das kannst Du m.E. nicht, denn keiner hat dem Tier in's Maul g'schaut, sonst
wäre es ja aufgefallen. Da die Verkäuferin auch nichts gesagt hat, wird vermutet,
dass dieser Fehler bei Übergabe nicht bestand.
Das ganze gilt aber auch nur, wenn die Verkäuferin nachweislich am Markt gewerblich
auftritt. Außerdem kann sich dass ganze bis zu einem Jahr verwachsen und der Hund
ist perfekt und ohne diesen Mangel.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #32
Ja, haben wir in Form der Beweislastumkehr.
Du bist erst mal generell in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht,
dass der Mangel bei Übergabe bestand.
Du musst also vor Ablauf der 6 Monate nur nachweisen, dass seit Übergabe/
Gefahrübergang das Tier eine Beschaffenheit hat, die einen Mangel aufweisen
würde, der bei Übergabe schon da war.
Wenn du das also beweisen kannst, wird angenommen, dass der Fehler bei
Übergabe schon bestand.
Das kannst Du m.E. nicht, denn keiner hat dem Tier in's Maul g'schaut, sonst
wäre es ja aufgefallen. Da die Verkäuferin auch nichts gesagt hat, wird vermutet,
dass dieser Fehler bei Übergabe nicht bestand.
Das ganze gilt aber auch nur, wenn die Verkäuferin nachweislich am Markt gewerblich
auftritt. Außerdem kann sich dass ganze bis zu einem Jahr verwachsen und der Hund
ist perfekt und ohne diesen Mangel.
Da hast du recht, es wird wohl nicht Funktionieren da irgendwas zumachen oder von der Person zubekommen. Macht ja auch kaum jemand einen Gutachten von einen Tier das er holt...
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #33
Ja, haben wir in Form der Beweislastumkehr.
Du bist erst mal generell in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht,
dass der Mangel bei Übergabe bestand.
Du musst also vor Ablauf der 6 Monate nur nachweisen, dass seit Übergabe/
Gefahrübergang das Tier eine Beschaffenheit hat, die einen Mangel aufweisen
würde, der bei Übergabe schon da war.

Moment nicht so schnell, genau das Gegenteil ist der Fall. Wäre ja sonst unlogisch.
Die ersten 6 Monate bis zur Beweislastumkehr hat der VERKÄUFER zu beweisen, daß der Mangel bei Übergabe NICHT bestand.
 
  • Kiefermisbildung verschwiegen Beitrag #34
Moment nicht so schnell, genau das Gegenteil ist der Fall. Wäre ja sonst unlogisch.
Die ersten 6 Monate bis zur Beweislastumkehr hat der VERKÄUFER zu beweisen, daß der Mangel bei Übergabe NICHT bestand.

Von der Sache her ist es richtig; die Vermutung nach § 476/BGB ist auch auf Tiere
anzuwenden. Nur Tiere sind kein starres Produkt und durch Wachstum veränderlich.
Insofern muss der Käufer nachweisen, dass das Tier, vor Ablauf der 6 Monate (seit
„Gefahrenübergang“/Übergabe/KV) eine Beschaffenheit aufweist, die einen Mangel später
aufweisen würde und genau hierin besteht die Schwierigkeit. Monate später, so gegen
ein Jahr ist das Tier TipTop OK, das muss ja erst mal abgewartet werden.
Ist es nicht OK, ist sie auch hier beweispflichtig und bei einem gentechnischen Fehler,
kann vermutet werden, dass dieser bei Gefahrenübergang bereits vorhanden war.
Sie kann nur den Rückbiss der Züchterin anzeigen und sollte der Mangel mit Abschluss
der Wachstumsphase weiter bestehen, dann ihre Ansprüche durchsetzen.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt und meine Auskünfte ersetzen auch keinen Gang zum
Anwalt.



Da hast du recht, es wird wohl nicht Funktionieren da irgendwas zumachen oder von der Person zubekommen. Macht ja auch kaum jemand einen Gutachten von einen Tier das er holt...

Es bringt ja auch nichts, es geht am Ende um relativ, kleine Beträge, wenn
die Verkäuferin eine Kaufpreisminderung macht, aber Anwalt und Gericht
kosten hunderte Euros. Von Gutachten ganz zu schweigen.
Da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt; deshalb meinte ich zu Anfang:
man muss immer Nutzen zu Kosten abwägen.
 
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