- Kinder ärgern unsere Hunde Beitrag #21
Midoriyuki
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HelgaK, sowas kann dir ganz schnell als Drohung ausgelegt werden.
Da sollte man sehr vorsichtig mit sein.
Da sollte man sehr vorsichtig mit sein.
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Off-TopicSolche Aussagen werden aber als Drohung ausgelegt, zumindest von den Meisten. Wenn der Hund dann doch beißt - warum auch immer - wird es sofort heißen, "Die Besitzerin hat schon vorher gesagt, dass der Hund beißt. Die wusste das schon vorher." Je nachdem in welchem Bundesland und an welches Ordnungsamt man gerät, wird das als Fahrlässigkeit ausgelegt, dass der Hund ohne Maulkorb unterwegs war denn du "wusstest" ja, dass er beißt.
Fall aus dem Bekanntenkreis: Besitzerin hat Schild am Zaun "Vorsicht, bissiger Hund.", weil zwei Hunde im Garten. Kinder haben die Hunde durch den Zaun hinweg gefüttert, es kam zum Futterneid, einer beißt - wollte wahrscheinlich den anderen Hund wegbeißen - aber traf ein Kind. Anzeige!
Beide Hunde als gefährliche Hunde eingestuft, Leinen- und Maulkorbzwang plus die Auflage zum Wesenstest. Ordnungsamt hat Auflage zum kompletten Neubau des Zaunes gegeben. Zusätzlich noch Schmerzensgeld an die Eltern des Kindes und eine Strafzahlung weil sie ihren "bissigen" Hund ohne Aufsicht im Garten lässt. Weil sie hat ja das Schild dran also wusste sie, dass ihr Hund beißt. (Darüber, dass die Hunde unbeaufsichtigt im Garten waren, muss man nicht diskutieren, ist natürlich doof)
Also wäre ich mit solchen Aussagen wirklich vorsichtig, wenn das der Falsche hört. :?
Lg Demona
Dann am besten gar nicht so weit kommen lassen und direkt eine saftige Anzeige gegen die Eltern der Kinder. (Hausfriedensbruch etc.)
Off-Topic
Weil die Kinder durch den Zaun gefasst haben? :eusa_think: Da lacht dich jeder Polizist für aus, sorry, aber ist so. Und selbst wenn du da Anzeige erstattest, die Gegenanzeige wird deswegen nicht fallen gelassen und so gut wie jeder Richter wird nur sehen, dass da ein Hund zugebissen hat. Vorallem wenn die Kinder sagen, "ja, wir haben sie nicht geärgert sondern ihnen etwas zu essen gegeben." Da wird kein Richter für Verständnis haben. :?
Lg Demona
Für die Hundehaltung braucht man einen Sachkundenachweis, für die Kinderzeugung nur einen kaputten Gummi
Fand es passend und ein Spiegelbild unserer Gesellschaft
LG HM