- Das ewige Leid mit Hund/Katze und Vermieter Beitrag #1
Sesshomarux33
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Hallo liebe Community,
ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass Hunde - und Katzenhaltung nicht mehr generell verboten werden darf.
Es muss dazu immer ein Grund angegeben werden. Was für Gründe sind dann geltend und welche nicht?
Ich frage deswegen, weil ich vorletztes Jahr die alte Hündin meiner verstorbenen Tante aufnehmen wollte und unsere Genossenschaft sich quer stellte.
Unsere Nachbarn und auch andere Mieter dieser Genossenschaft haben nach Gewohnheitsrecht noch Hunde, sie haben erst vor 3 Jahren ein generelles Verbot eingeführt.
Die kleine Hündin ist inzwischen selber schon verstorben, ich habe also nicht vor irgendwie zu klagen oder Streit zu suchen. Aber das hätte ich getan, wenn ich das vorher gewusst hätte...
Wie sieht es da jetzt wirklich aus? Ist es für einen Vermieter dann einfach Gründe geltend zu machen?
Liebe Grüße
Sesshomaru
ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass Hunde - und Katzenhaltung nicht mehr generell verboten werden darf.
Es muss dazu immer ein Grund angegeben werden. Was für Gründe sind dann geltend und welche nicht?
Ich frage deswegen, weil ich vorletztes Jahr die alte Hündin meiner verstorbenen Tante aufnehmen wollte und unsere Genossenschaft sich quer stellte.
Unsere Nachbarn und auch andere Mieter dieser Genossenschaft haben nach Gewohnheitsrecht noch Hunde, sie haben erst vor 3 Jahren ein generelles Verbot eingeführt.
Die kleine Hündin ist inzwischen selber schon verstorben, ich habe also nicht vor irgendwie zu klagen oder Streit zu suchen. Aber das hätte ich getan, wenn ich das vorher gewusst hätte...
Wie sieht es da jetzt wirklich aus? Ist es für einen Vermieter dann einfach Gründe geltend zu machen?
Liebe Grüße
Sesshomaru
