Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung

Diskutiere Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Hallo ihr Lieben, Ich bin neu und habe mich aufgrund meines Anliegens extra angemeldet. Ich habe schon nach einigen Schlagwörtern gesucht, aber...
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #1
T

TabGru

Beiträge
6
Punkte Reaktionen
0
Hallo ihr Lieben,

Ich bin neu und habe mich aufgrund meines Anliegens extra angemeldet. Ich habe schon nach einigen Schlagwörtern gesucht, aber nichts zum Thema Schutzverträge und deren rechtliche Bindung gefunden. Vielleicht finde ich ja hier hilfreiche Tips/ Empfehlungen, etc.

Zur Thematik: im Sommerurlaub 2017 habe ich einen Katzenwurf aus Kroatien mitgenommen. Mit Hilfe der kleinen Orga., haben die Tiere noch in Kroatien ihre Impfungen, Entwurmungen und einen Chip bekommen, sowie einen EU-Pass. Sie wurden zunächst auf eine Kroatin (Mitglied der Organisation) registriert. Bei der Ausreise erhielt ich dann eine Vollmacht über die Tiere. Das ging wohl nicht anders, da die Tiere normaler Weise ja auch in Quarantäne verweilen müssen und ein gewisses Alter bei der Ausreise haben müssen. Keine Angst, die Kitten waren ca 10-12 Wochen alt und konnten von der Mama weg. Die hat übrigens ein schönes Zuhause in Schweden gefunden.
Jedenfalls habe ich die Tiere in D. aufgepäppelt und dann nach einem neuen Zuhause gesucht. Ein Katerchen ist bei mir geblieben, 2 Mädchen gingen an einen Freund meines Freundes und 2 weitere Mädchen gingen an einen Fremden, der sich über einen Aufruf auf den sozialen Medien gemeldet hatte. Soweit, so gut.
Die Tiere gingen zunächst zur Pflege in die neuen Familien und bei der endgültigen Übergabe haben wir (unter Zeugen) einen Tierschutzvertrag unterzeichnen lassen. Darin waren allgemeine Dinge festgehalten, also nachweisliche Kastration, medizinische Versorgung mit allen Impfungen, etc., Haltung nach Tierschutzgesetz, keine Weitergabe der Tiere, kein Züchten, die Schutzgebühr, Bußgeld bei Vertragsbruch, kontroll-/ Besuchsrecht. Nun gab es mit der Person vermehrt ... Probleme will ich es nicht nennen, aber wir hatten unsere Zweifel. Der neue Besitzer ist 80% der Zeit nicht da. Damit übertreibe ich nicht. Über dieses Ausmaß der Abwesenheit waren wir nicht informiert. Dann lässt die Person teilweise lange Zeit verstreichen, bis ein TA aufgesucht wird. Bsp: 1,5 Dauerrolligkeit wird toleriert, 2 Wochen kein TA Besuch bei Verdacht auf Hautpilz. Dass die Wohnung viel zu klein ist, ist ein Punkt, den man hätte übersehen können, wären etwaige Versprechen eingehalten worden (Großer Kratzbaum, Kletterwand, versch. Spielzeuge). Davon ist wenig bis nix passiert, was man aber rechtl. leider nicht bemängeln kann. Jedenfalls hat der neue Besitzer, nach einer Konfrontation, jeglichen Kontakt geblockt.
Er bat darum, mal ganz konkret zu sagen, wo der Schuh drückt (in 5 Punkten) und er möchte das bitte lieber direkt angesprochen haben, anstatt durch die Blume, diplomatisch mit Umschweifungen. Wir könnten dann gerne Feed-Back Gespräche führen und reden. Gesagt, getan. Ich habe ganz konkret 5 Punkte formuliert und mit Beispielen angeführt, wie ich darauf komme. Einen Tag später dann die Reaktion: er weise alle Punkte von sich und wird den Kontakt auf allen Kanälen blockieren.


Ich sehe mich daher gezwungen, irgendwie zu handeln.

Den Vertrag haben wir leider auch „Tierschutzvertrag“ genannt, was nach meinem neuen Wissensstand, nur dem Tierschutz zusteht. Ich bin allerdings eine Privatperson und in keinem Verein o.ä.

Habe ich irgendeine rechtliche Grundlage um Schritte gegen den Halter einzuleiten? Verpflichtet der Vertrag auf irgendeine Art?

Hat jemand Erfahrungen? Kennt entsprechende Anwälte in Berlin und Umgebung (südlich)? Oder ist vielleicht selber rechtlich so bewandert, dass er/ sie hier eine Aussage treffen könnte?

Ich freue mich auf Rückmeldungen jeder Art!

Liebe Grüße
TabGru
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung

Anzeige

  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #2
Hi,

hat diese Person Geld für die Katze bezahlt? Egal ob ihr das Schutzgebühr oder sonst wie genannt habt? Wenn ja, dann ist es sein Tier, sein Eigentum und er kann damit machen, was er will. Außer ihr habt einen Eigentumsvorbehalt in den Vertrag geschrieben, also quasi, dass ihr weiter die Eigentümer seit und er nur der Besitzer, dann könnte man wahrscheinlich was machen.

Aber ansonsten ist Papier sehr geduldig, einige eurer Punkte sind schlicht und einfach nicht rechtens. Weder könnt ihr ihn dazu zwingen die Katze zu kastrieren, noch zu impfen oder mit ihr zu "züchten" und ein Kontroll-/Besuchsrecht habt ihr als Privatperson schon mal gar nicht. Ich müsste nicht mal die Frau vom Tierheim, wo mein Kater her ist, hier in die Wohnung lassen. Vertrag hin oder her.

Man könnte den Weg übers Veterinäramt gehen aber ob die was machen, ist fraglich. Da würde wahrscheinlich geguckt, ob die KAtze Futter und Wasser hat und einigermaßen sauber ist und dann gehen die wieder.

Vielleicht gibt es findige Anwälte, die da irgendwie ein Schlupfloch finden aber im Allgemeinfall heißt es, Geld bezahlt, sein Tier und ihr könnt da gar nichts mehr tun. In dem Fall handelt es sich um ein einfaches Kaufgeschäft. So doof wie es sich auch anhört.

Sollte ich mich jetzt arg irren, kann mich gerne jemand berichtigen. :) Aber ich kenne es so.

Lg Demona
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #3
Hallo Demona,

Das ging ja schnell!
Ja, eine Schutzgebühr wurde tatsächlich gezahlt. :(

Meine Hoffnung wäre gewesen, dass man ein Schlupfloch mit der Vollmacht findet. Die Tiere also grundsätzlich noch der Kroatin gehören oder sie die Katzen zumindestens „zurückbeordern“ könnte. Natürlich nicht nach Kroatien sondern einfach in meine Obhut.

Ich werde dennoch mal im Vertrag gucken, ob dort steht, dass die Tiere in seinen Besitzer oder Eigentum übergehen. Wobei ich befürchte, dass dort Besitz steht. :(

Das ärgert mich natürlich alles total...

Danke dir trotzdem!

Liebe Grüße
TabGru
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #4
Hi,

Solche Verträge sind halt sehr schwer durchzusetzen wenn Geld geflossen ist. Wenn da natürlich drin stehen würde, dass ihr die Eigentümer seit und der Mann nur der Besitzer, dann könnte man da wohl was machen. Aber selbst da ist es sehr schwer.

Ich kenne einige Züchter, die ihre eigenen Zuchthunde nicht zurück bekommen haben obwohl sie Vorkaufsrecht und Vertragsstrafe beim Weiterverkauf im Vertrag hatten. Die konnten halt nicht mehr viel machen weil die ehemaligen Besitzer einfach nicht gesagt haben wohin die Hunde gegangen sind und der eine, der es raus gefunden hat, hat ihn auch nicht wieder bekommen weil der neue Besitzer gesagt hat, nö, ich habe Geld bezahlt, mein Hund. Gericht hat ihm Recht gegeben. :?

Vielleicht meldet sich noch jemand, der da mehr juristische Ahnung hat.

Lg Demona
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #5
Oh man :(

Das ist ja totaler Mist. Ich dachte schon, Verträge seien bindend :(

Der Vertrag beginnt übrigens so, falls sich jier jemand befindet der rechtlich bewandert ist: „Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber (...dann kommt hier Punkt 1-10..).
Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter des Tieres im
Sinne von § 833 BGB.
Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
Übernehmer: (Daten + Signatur)
Vertragspartner und Übergeber (Daten+ Signatur).“

Ich wollte das nur mal reinstellen, falls jemand noch mehr Ahnung hat oder Hinweise :(

Liebe Grüße
TabGru
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #6
Also ich sehe da kaum eine Chance, so Tierschutzverträge sind im Prinzip ja eine gute Sache, aber das meiste darin ist rechtlich leider nicht haltbar und beweisbar ist das meiste ohnehin nicht. Ich denke am ehesten könntest du das Veterinäramt bitten, die Haltung zu überprüfen oder das örtliche Tierheim, aber viel Hoffnung habe ich nicht, dass die da was unternehmen, es ist zwar nicht gut was er macht, aber es wird vermutlich noch kein Fall von Verwahrlosung sein.

Wie kam es eigentlich zu der Dauerrolligkeit? Was wurde denn für die Kastration bestimmt in dem Vertrag?

Er hat den Vertrag ja unterschrieben, du könntest ihm natürlich drohen, in dem du ihm ein Einschreiben schickst mit einer Vertragskopie und dich dann genau auf den von ihm unterschriebenen Vertrag beziehst und ihm detailliert erklärst in welchen Punkten er die Vertragsauflagen nicht erfüllt bzw. dagegen verstoßen hat.
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #7
Hey,


Wurde der Vertrag Notarielle Beglaubigt? bzw. von einem Juristen ausgestellt?

Vielleicht hilft dir das hier weiter:
Aber selbst wenn die Organisation der Meinung ist, der Hundehalter habe gegen vertragliche Pflichten verstoßen und der Vertrag für diesen Fall das Recht der Organisation vorsieht, vom dem Vertrag zurückzutreten, der Halter aber die behauptete Pflichtverletzung bestreitet und den Hund nicht herausgibt, muss die Organisation den Gerichtsweg beschreiten und den Hund heraus klagen.


Ansonsten mal an die Anwältin im Link wenden. Diese ist auch bei Facebook und in dem Bereich wohl eine sehr gute und gefragte Dame.
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #8
Oh man :(

Das ist ja totaler Mist. Ich dachte schon, Verträge seien bindend :(

Der Vertrag beginnt übrigens so, falls sich jier jemand befindet der rechtlich bewandert ist: „Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber (...dann kommt hier Punkt 1-10..).
Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter des Tieres im
Sinne von § 833 BGB.
Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
Übernehmer: (Daten + Signatur)
Vertragspartner und Übergeber (Daten+ Signatur).“

Ich wollte das nur mal reinstellen, falls jemand noch mehr Ahnung hat oder Hinweise :(

Liebe Grüße
TabGru

Verträge sind bindend, wenn sie richtig formuliert sind und selbst dann wird sich oft raus geklagt.

Ich musste § 833 jetzt wirklich googeln weil ich die nicht alle im Kopf habe. :uups: Da geht es rein um die Haftung des Tierhalters, sprich, wenn die Katze jemanden beißt, das hat nichts mit Besitzverhältnissen zu tun.

Ich sehe persönlich schwarz. Es ist Geld geflossen, es ist sein Tier und er kann damit machen, was er will, egal was da aufgeschrieben wurde. Vielleicht noch übers Vet-Amt aber da stimme ich Simpat zu, solange die Katze nicht sichtlich verwahrlost ist, werden die nichts machen. Wenn kein Rücktrittsrecht im Vertrag steht - wovon ich jetzt weniger ausgehe - ist Zurücktreten fast unmöglich.

Wenn, dann geht der Weg wahrscheinlich nur übers Gericht und das kann sehr teuer und langwierig werden und vielleicht ist die Katze dann "entlaufen" und dann ist sie ganz weg. Wäre nicht das erste Mal, dass ein Tier in so einem REchtsstreit verschwindet. :(

Lg Demona
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #9
Hallo Simpat!

Den Weg über über das Vet-Amt könnte ich versuchen. Es wird wohl nix passieren, aber wenigstens ein Denkanstoß für die Person?

Wie die Dauerrolligkeit zu Stande kam weiß ich nicht genau. Anfang des Jahres wurde das erste Mädchen rollig. Er wollte dann noch auf die andere Katze warten. Habe ich da schon nicht verstanden und ich habe ihn mehrmals erinnert, dass eine Dauerrolligkeit zustande kommen kann. Er versprach hoch und heilig, so weit würde er es nicht kommen lassen. Ende vom Lied war dann halt, dass eine (wenn nicht beide) es waren. Entweder hat er also so lange gewartet, bis es so kam (1,5-2 Monate) oder es war sofort eine Dauerrolligkeit, die er einfach ausgesessen hat. Beide Optionen finde ich sehr unbefriedigend.

Das mit dem Einschreiben ist eine Option. Allerdings habe ich Grund zur Annahme, dass er eine Rechtsschutz-Versicherung hat. Ich schließe leider gerade erst eine ab. Ich möchte natürlich vermeiden, dass er mir irgendwas anhängt oder Schreiben aufsetzen lässt, die mich dann noch viel Geld kosten, ohne das was positives passiert :(

Liebe Grüße!

- - - Aktualisiert - - -

Hallo Knopfstern,

Beglaubigt ist der Vertrag natürlich nicht :(
Daher frage ich mich, wie die Aussichten so sind bzw. Ob man irgendwo ein loophole findet. Zb, dass die Katzen zunächst auf die Kroatin registriert waren und ich im Grunde nur eine Vollmacht habe..

Ich danke dir für den Link!

Liebe Grüße
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #10
Das mit dem Einschreiben ist eine Option. Allerdings habe ich Grund zur Annahme, dass er eine Rechtsschutz-Versicherung hat. Ich schließe leider gerade erst eine ab. Ich möchte natürlich vermeiden, dass er mir irgendwas anhängt oder Schreiben aufsetzen lässt, die mich dann noch viel Geld kosten, ohne das was positives passiert :(

Ich meinte auch nicht mit einem Anwalt, sondern nur drohen, dass du gegen ihn vorgehst, weil er gegen diverse Punkte im Vertrag verstoßen hat, du sollst ihm ein Einschreiben schicken und da steht nichts von einem Anwalt. Die Kosten kannst du dir meiner Meinung nach leider sparen, weil da kaum Aussicht auf Erfolg ist.
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #11
Achso okay. Ja das ist eine Option. Ich werde jetzt noch bis nächste Woche warten. Meinen Freund hat er wohl noch nicht geblockt, und er will ihn demnächst mal anschreiben. Er sieht einige Dinge anders als ich, andere aber auch so wie ich. So als Vermittler denke ich, ist das noch ganz gut. Wenn das alles nichts hilft werde ich wohl den Weg über das Vet-Amt gehen. Das hat mir auch das Tierheim Brandenburg geraten. Hier noch die Frage an euch: was genau besagt eigentlich das Tierschutzgesetz zur Haltung von Haustieren? Denn ich kann ja nur ankreiden, was nach dem Gesetz fragwürdig ist. Im Internet stoße ich immer wieder auf Paragraphen zur Haltung / Züchtung / Schlachtung von Nutztieren..was ja eher weniger relevant ist.
Zusätzlich werde ich das mit dem Einschreiben dann in Anspruch nehmen. Eventuell kontaktiere ich auch die Eltern. Die Nummer habe ich, da er mich von dort mal angerufen hat. Ich weiß nämlich, dass auch sie mit der Haltung der Tiere nicht einverstanden waren und der Halter daraufhin auch dort Streit hatte und erst mal den Kontakt eingestellt hatte. So viel zu Kritikfähigkeit und direkter Absprache..das wäre aber eher so der allerletzte Ausweg.

Ich bedanke mich schon mal an alle, die mir geschrieben haben! Wenn es was Neues gibt, dann stell ich das wohl auch rein.

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag!
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #12
Hi,

Im Gesetz steht - grob formuliert - dass jeder ein Tier seinen Ansprüchen entsprechend halten muss. Aber das ist sehr, sehr weit gefasst. Es gibt keine Mindestgrößen für Katzen an m², wenn jemand 20 Katzen auf 50 m² hält, würde das Vet-Amt wohl einschreiten aber bei einer einzelnen Katze in einer normalen Wohnung? Eher nicht.

Genau das Gleiche mit Futter, Wasser und Katzenklo, solange alles da und einigermaßen sauber ist, haben die keine Handhabe. Solange die KAtze nicht hoffnungslos verwahrlost ist - also riesige Fellplatten, Krallen, die rund wachsen, offensichtliche, unbehandelte Krankheiten - werden die nichts machen. Gegen Dauerrolligkeit gibt es kein Gesetz, genausowenig gibt es eine bestimmte Anzahl an Stunden, die er daheim sein muss.

Du kannst eigentlich nur auf die Einsicht des Mannes hoffen denn gesetzlich, puh, schwer bis unmöglich. Zumindest meiner Meinung nach. ich würde ihn auch nochmal anschreiben, vielleicht mit dem Zusatz, dass du auch helfen würdest wenn er möchte.

Ich drücke dir wirklich die Daumen, dass ihr der Mieze helfen könnt. :)

Lg Demona
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #13
hat diese Person Geld für die Katze bezahlt? Egal ob ihr das Schutzgebühr oder sonst wie genannt habt? Wenn ja, dann ist es sein Tier, sein Eigentum und er kann damit machen, was er will.
Das kann so nicht stimmen, denn auch bei einer Kaufsumme sind vertragliche Vereinbarungen bindend, sofern sie rechtlich zulässig sind (bei einem Hauskauf zB ein vereinbartes, lebenslanges Mietrecht eines Bewohners).
Wenn, dann geht der Weg wahrscheinlich nur übers Gericht
Das ist ohnehin immer der Fall, alles andere wäre ja Selbstjustiz. Außergerichtlich muss man darauf hoffen sich mit dem Mann einfach irgendwie einig zu werden.

Bußgeld bei Vertragsbruch
Genau auf diese Summe könnt ihr bei Vertragsbrüchigkeit klagen (natürlich nur wenn gegen Vertragsvereinbarungen verstoßen wurde, die rechtlich zulässig sind).

Trotz allem darf man sich nicht zu viele Illusionen machen, meist sind die Anwaltkosten höher als die Vertragsstrafe und der neue Besitzer darf das Tier natürlich trotzdem behalten, auch wenn er die Vertragsstrafe gezahlt hat (da müsste schon das Veterinäramt oder andere Behörden kommen um das Tier zu beschlagnahmen).
Die Chancen ein Tier zurückzubekommen, wenn der neue Besitzer es nicht freiwillig hergibt tendieren gegen Null,mit diesem Umstand muss man sich wohl oder übel abfinden, wenn man ein Tier vermittelt :?.

Beglaubigt ist der Vertrag natürlich nicht :(
Das ist auch nicht nötig, Verträge werden nicht erst gültig, wenn sie beglaubigt wurden (auch der mündliche Kaufvertrag an der Supermarktkasse ist gültig, oder der ganz normal unterzeichnete Mietvertrag).
Das ändert natürlich dennoch nichts daran, dass der einzige Hebel den du hast eine Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe ist. Der Ausgang ist ungewiss und bis es überhaupt zu einem Urteil kommt kann es auch ganz schön lange dauern.


Das einzige was Sinn macht in so einer Situation ist eine außergerichtliche Einigung (sofern der Herr dafür noch ansprechbar ist). Bietet ihm an die Katzen zurückzukaufen, das hat meistens die besten Aussichten auf Erfolg, auch wenn es für euch finanziell natürlich nachteilig ist.
 
  • Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung Beitrag #14
Hallo an Alle!
Hier nun ein Update für diejenigen, die es vielleicht interessiert oder sich mal in einer ähnlichen Lage befinden.
Mittlerweile habe ich eine Anzeige beim Ordnungsamt erstattet. Sie werden sich die Tierhaltung zeitnah anschauen. Nun ist ja leider bekannt, dass das Vet-Amt oft nicht eingreift. Zu dem Schritt wurde mir dennoch geraden. Der deutsche Tierschutzbund hat mir ebenfalls Auskunft gegeben. Demnach könnte man eine Anfechtung des Vertrages in die Wege leiten, da es sich evtl. um arglistige Täuschung handelte. Weil zb. die Arbeitsstunden falsch angegeben wurden, es wurde ein großer Kratzbaum zugesichert und jemand der gegen Mittag kommt und die Tiere bespielt, ihnen wurden die 40qm Wohnraum zugesichert, der sich zur Hälfte mindert, wenn die Tiere aus dem Schlafzimmer ausgesperrt werden. Etwaige Beschäftigungsmöglichkeiten und Spielmöglichkeiten wurden versprochen. Generell wurde einfach der Anschein erweckt, dass man sich um die Tiere dort kümmern wird, alle Impfungen einholen wird, die Tiere rechtzeitig Kurssteigerungen, und noch x Sachen für die Tiere machen möchte, damit sie sich richtig wohl fühlen.
Da ich lediglich Studentin bin und keine greifende Rechtsschutzversicherung habe, versuche ich nun Beratungshilfe übers Amtsgericht zu erhalten. Noch gebe ich also nicht auf. An den Halter gibt es außergerichtlich leider kein herankommen mehr - ich habe alle meine Ressourcen ausgeschöpft, sogar die Eltern kontaktiert (Nummer lag mir vor weil ich von dort mal angerufen wurde), aber der Halter stellt sich leider stur, droh stattdessen mit Anzeigen und Staatsanwaltschaft. Auch auf eine Abmahnung kam natürlich keine Reaktion.

Ich schreibe hier ggf. noch mal, wenn sich etwas tut.

Liebe Grüße
 
Thema:

Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung

Tierschutzvertrag / Schutzvertrag / rechtl. Bindung - Ähnliche Themen

Saatkrähenästling aufgenommen: Liebe Tierfreunde, ich möchte Euch unsere Geschichte erzählen. Nehmt euch Bitte einen Moment Zeit zum lesen..... Mein Lebensgefährte und ich...
Dtl.: 2jähriges Sorgenkind Jack, kastriert aus Aachen: Standort des Tieres: Aachen Fahrmöglichkeiten: begrenzt nach Absprache, sonst MFG Deutschlandweit Rasse: Zwergkaninchen Alter: ca. 2 Jahre alt...
Oben