Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt?

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  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #1
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mo1406

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Hallo erstmal,

Vor etwa 2 Monaten war ich mit meinem Jack Russell Terrier beim Tierarzt. Dieser bestätigte dann meinem Verdacht einer Arthrose und verschrieb ihr ein Medikament was zum Glück auch sehr gut hilft!😊
Als das verschriebene Medikament dann leer war ging ich natürlich wieder zu diesem Tierarzt um es erneut zu kaufen, da die Hunde aber nicht immer bei mir sind, sondern die meiste Zeit bei meinem Freund , fragte ich nach ob es nicht möglich wäre, dass sie uns das Leiden in irgendeiner Form verschriftlichen kann, da wir sonst wieder für die Diagnosestellung bei einem anderen Tierarzt bezahlen müssten. Daraufhin meinte sie, sie wäre keine Apotheke, könnte das nicht machen und hofft das uns der andere Tierarzt nicht zu viel Geld dafür abnimmt.

Meine Frage wäre jetzt, ob das wirklich so stimmt, oder sie einfach nur keine Lust hatte. Normalerweise würde ich ihr das ja glauben aber um ehrlich zu sein, hat sie mich ziemlich von oben herab behandelt und war insgesamt auch sehr unfreundlich, weswegen ich hier nochmal nachfrage.🙄
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #2
Hallo,

ohne dich und dein Tier zu kennen darf dir kein Tierarzt Medikamente aushändigen. Zumindest ein kurzes Gespräch und eine allgemeine Untersuchung deines Hundes sind notwendig. Es besteht allerdings die Möglichkeit dass du dir aktuelle Befunde weiterführender Untersuchungen wie z.B. Röntgen- und Blutbefunde schicken lässt oder ggf. euer Tierarzt dazu einen kleinen Bericht dazu schreibt (was aber natürlich etwas kostet, das ist ja schließlich Arbeitszeit). Das kann auch direkt an den anderen Tierarzt geschickt werden. Ersetzt aber wie gesagt keine Vorstellung, ist aber ergänzend immer hilfreich.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #3
Ok, vielen Dank für deine Antwort!👍
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #4
Meine Tierärztin hat der Tierärztin meiner Schwester eine Mail mit den Diagnosen von meinem kranken Tier geschrieben, weil meine Schwester das Tier während meiner Reha versorgt hat. Anschließend bekam meine Ärztin eine Mail, mit den neuen Befunden.
Es wurde keine Diagnostik doppelt gemacht und es wurde vorher geklärt ob die weiterbehandelnde Ärztin noch weitere Befunde haben möchte.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #5
Hallo,

ohne dich und dein Tier zu kennen darf dir kein Tierarzt Medikamente aushändigen. Zumindest ein kurzes Gespräch und eine allgemeine Untersuchung deines Hundes sind notwendig. Es besteht allerdings die Möglichkeit dass du dir aktuelle Befunde weiterführender Untersuchungen wie z.B. Röntgen- und Blutbefunde schicken lässt oder ggf. euer Tierarzt dazu einen kleinen Bericht dazu schreibt (was aber natürlich etwas kostet, das ist ja schließlich Arbeitszeit). Das kann auch direkt an den anderen Tierarzt geschickt werden. Ersetzt aber wie gesagt keine Vorstellung, ist aber ergänzend immer hilfreich.
Das stimmt so nicht ganz. Mein TA ist recht weit weg. Als ich mal Medis gebraucht hab, war ich hier beim TA, die hat meine angerufen und die hat bestätigt, dass das rechtens ist. Wenn der Hund dauerhaft wechselt, kann man die Akte anfordern. Oder der ursprüngliche TA schickt die Medis mit der Post. Klappt bei mir auch gut =)
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #6
Es ist wohl nicht ganz richtig , wenn Deine Tierärztin meint, sie wäre keine Apotheke .

Ein Tierarzt könnte sicherlich auch ein Attest schreiben ,
doch die Tierärzte dürfen auch Arzneimittel verkaufen und selber eine eigene Hausapotheke führen.
Aber die Erlaubnis für einen Medikamentenverkauf ist nur dann erlaubt, wenn er die Tiere selber untersucht hat und dann behandeln möchte .

In der Humanmedizin dürfen Ärzte dieses nicht , hier müssen alle Medikamente verschrieben werden,
welche dann mit Rezept in der Apotheke gekauft werden müssen.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #7
Ein Anruf des behandelnden Tierarztes reicht nicht aus:

AMG § 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
(4) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben und zu diesem Zweck vorrätig gehalten werden. [...]
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #8
Der Unterschied besteht in einer schriftlichen Übergabe des Patienten an den weiterbehandelnden Arzt mit allen dazu benötigten Befunden.- und wenn nötig auch wieder zurück. Genauso kann auch ein 2. Arzt in eine Behandlung eingebunden werden. Man muss nur wollen
Meine Haustierärztin ist eigendlich orthopädische und onkologische Chirugin. Bei internistischen Fragen, gehe ich zu einem anderen Arzt- der die internistische Weiterbildung hat. Beide wissen voneinander und lassen sich ihre Befunde zukommen.
Ich bin so froh, dass endlich die Tierärzte zusammenarbeiten und sich nicht jeder als Einzelkämpfer versteht.Nur so gibt es Fortschritte in der Tiermedizin.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #9
Ein Anruf des behandelnden Tierarztes reicht nicht aus:

AMG § 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
(4) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben und zu diesem Zweck vorrätig gehalten werden. [...]
Dann würde sich die Untersuchung aber auch erübrigen, wenn sie einfach die Akte anfordert und sich der Hund damit offiziell dort in Behandlung befindet. Es geht also schon, entweder in Zusammenarbeit wie Miss.Piggy sagte, oder durch Übernahme. Meine TA und mein Physio tauschen sich bspw auch aus. Das geht also.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #10
Eine ordnungsgemäßen Behandlung ist in der TÄHAV §12 definiert und schließt immer eine Untersuchung mit ein. Eine klinische Untersuchung kann maximal in Sonderfällen unterbleiben. Vermutlich wird niemand dem Tierarzt einen Strick daraus drehen wenn er Schilddrüsenmedikamente an einen Tierhalter mit Hund der seit Jahren eine gut dokumentierte Schilddrüsenunterfunktion der gerade vor 2 Wochen vom Haustierarzt kontrolliert wurde (Wobei ich kein Jurist bin, ggf. gibt es da auch Auflagen bezüglich Erstvorstellung, also wenn das Tier völlig unbekannt ist). Ein chronischer Schmerzpatient der vor mehreren Monaten das letzte Mal bei einem Tierarzt vorstellig war ist eine völlig andere Geschichte und ein Tierarzt der diesen Hund nicht kennt und Schmerzmittel auch bei ausführlichem Bericht vom Kollegen rausgibt macht sich rechtlich angreifbar.

Damit dass Tierärzte nicht zusammenarbeiten dürften hat das Thema nichts zu tun. Hier geht es darum Medikamente auszuhändigen ohne den Hund je gesehen zu haben. Jeder sorgfältige Onkologe, Orthopäde oder Internist wird sich das zu behandelnde Tier selbst ansehen bzw. untersuchen bevor er behandelt. Das schließt eine Zusammenarbeit mit anderen Tierärzten aber nicht aus.

Die bestehenden Vorgaben sind darüber hinaus auch durchaus im Sinne des Tieres. Gerade bei Schmerzmitteln ist eine Dauergabe nicht unproblematisch und Arthrose eine fortschreitende und vielschichte Erkrankung. Da sollte man auch als Tierhalter eine regelmäßige Kontrolle und ggf. eine Anpassung erwarten.

Behandeln ein Hautierarzt und ein Physiotherapeut gemeinsam kennen ja hoffentlich beide das Tier, alles andere stelle ich mir abgesehen von der rechtlichen Lage auch schwierig vor?
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #11
Bei einer gemeinsamen Behandlung durch mehrere Tierärzte, kennt jeder der beteiligten das Tier. Ebenso sieht der weiterbehandelnde Arzt das Tier zur Beginn der Weiterbehandlung. Aber er muss nicht das Labor wiederholen um die Schilddrüsenüberfunktion zu behandeln und er muss nicht Röntgen-ausser im Verlauf- um die Lungenentzündung zu behandeln.
Was in der Humanmedizin üblich ist, darf ich in der Veterinärmedizin zu Recht erwarten.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #12
Die rechtlichen Vorgaben von Human- und Tiermedizin unterscheiden sich. Tiermediziner verfügen im Gegensatz zu Humanmedizinern über ein Dispensierrecht. Das heißt Tiermediziner dürfen apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen, abgeben etc. und eine tierärztliche Hausapotheke führen. Dennoch entspricht eine tierärztliche Hausapotheke nicht einer Apotheke, für einen Tierarzt gelten zusätzlich andere Bestimmungen. Was weiterführende Untersuchungen angeht stimme ich dir (wie in meinem ersten Beitrag bereits erwähnt) zu, diese müssen nicht zwangsläufig wiederholt werden.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #13
Ich glaube, ich hab mich blöd ausgedrückt. Ich habe es so verstanden, dass die Fragestellerin hätte die ganze Diagnostik beim neuen TA wiederholen sollen, und da gehört für mich bei Arthrose bspw auch Röntgen dazu. Das halte ich für unnötig. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das gesetzlich beabsichtigt ist.
Es gehört für mich aber auch dazu, dass das Tier weiterhin immer wieder kontrolliert wird - dann eben vom neuen TA. Dafür sollte die Akte ausgehändigt werden, damit nicht alles wiederholt werden muss. Wie eben bspw Röntgen.
Bei einer normalen Vorstellung des neuen Patienten in der Praxis (und man will dem TA j auch mal gesehen haben) reicht ja eine ganz normale Grunduntersuchung. Dafür wird einem kaum ein TA "allzu viel Geld abknöpfen". Vielleicht habe ich das auch falsch gelesen.

Und auf die Frage: Ja natürlich, Physio und Ta sehen den Hund regelmäßig, ich ruf auch immer mal an, um das Gangbild durchzugeben oder das Ergebnis der Physio. Mein Hund hat jetzt seit einem Jahr etwas Probleme mit Spondylose, also hören und sehen wir uns gerade alle ehrlich gesagt öfter als in den 10 Jahren zuvor 😅. Das ist für mich aber absolut selbstverständlich, bspw auch, dass die Physio die Röntgenbilder der Wirbelsäule gesehen hat. Würde ich den TA wechseln, würde ich die bspw auch nicht direkt nochmal machen lassen, sondern erwarten, dass er die Bilder bekommt.
 
  • Attestierung eines Leidens durch den Tierarzt? Beitrag #14
Ein chronischer Schmerzpatient der vor mehreren Monaten das letzte Mal bei einem Tierarzt vorstellig war ist eine völlig andere Geschichte und ein Tierarzt der diesen Hund nicht kennt und Schmerzmittel auch bei ausführlichem Bericht vom Kollegen rausgibt macht sich rechtlich angreifbar.

Die bestehenden Vorgaben sind darüber hinaus auch durchaus im Sinne des Tieres. Gerade bei Schmerzmitteln ist eine Dauergabe nicht unproblematisch und Arthrose eine fortschreitende und vielschichte Erkrankung. Da sollte man auch als Tierhalter eine regelmäßige Kontrolle und ggf. eine Anpassung erwarten.

Gebe ich die vollkommen Recht! Es gibt leider immer noch Leute, die Mittel für sich selbst abgreifen wollen oder die eine weiterführende Behandlung oder Untersuchung einfach nicht machen lassen wollen und dann halt mal Schmerzmittel geben, damit das Problem vermeintlich "verschwindet". Und wie gesagt - Abstimmung, Kontrolle etc. gehören für mich ebenso dazu. Nur nicht das volle Programm 2 Wochen nachdem es ein anderer TA erst gemacht hat.
 
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