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Diskutiere Information im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo . Habe eine frage . Es geht darum ,eine bekannte hat sich vor fast 6 jahren ein hund privat gekauft . und vor ca vor 3 jahren ist sie...
  • Information Beitrag #1
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Kirasmama

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Hallo .

Habe eine frage .
Es geht darum ,eine bekannte hat sich vor fast 6 jahren ein hund privat gekauft . und vor ca vor 3 jahren ist sie abhanden gekommen und sie hat vieles versucht ihre hündin zu finden, jetzt hat sie von einer guten freundin erfahren wo ihr hund jetzt lebt , allerdings behauptet die jetztige Besitzerin das es ein vertrag gibt ,was nicht stimmt und meine bekannte hat ihre damalige verkäuferin vom hund informiert darüber und die dame möchte den hund bei der jetzigen besitzerin rausholen da es ihr Welpe war . kann sie das so einfach,natürlich mit dem damaligen Kaufvertrag meiner bekannten. Lg
 
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  • Information Beitrag #2
Warum sollte die Züchterin den Hund zurückbekommen? Sie hatte ihn verkauft.
Wenn, dann bekommt deine Bekannte ihn zurück mit dem Vertrag, Nachweis von Chipregistrierung und Verlustmeldung.
Gegebenenfalls muss das über einen Anwalt laufen, der über Urkundenfälschung oder Fundunterschlagung den Vertrag nichtig erklären lässt, den die aktuelle Halterin zu haben scheint.
 
  • Information Beitrag #3
Die möchte meiner bekannten ja nur helfen sozusagen als Zeugin das es ihr hund ist bzw war .
Naja da es ja schon 3 jahre her ist fast . und der vertrag ist ja nicht von meiner bekannten
 
  • Information Beitrag #4
Es ist aus rechtlicher Sicht völlig unerheblich, wer einst Eigentümer war. Was zählt, wer es aus vertraglicher Sicht derzeit ist. Wie dieser Nachweis auszusehen hat, hat Nienor ja schon genannt.
 
  • Information Beitrag #5
Es ist aus rechtlicher Sicht völlig unerheblich, wer einst Eigentümer war. Was zählt, wer es aus vertraglicher Sicht derzeit ist. Wie dieser Nachweis auszusehen hat, hat Nienor ja schon genannt.
Es gibt ja kein vertrag der abgeschlossen wurde.aber die jetzige Halterin behauptet das
 
  • Information Beitrag #6
Umso besser. Das ist von Vorteil für deine Bekannte, denn sie hat nachweislich
Vertrag, Nachweis von Chipregistrierung und Verlustmeldung
... und die jetzige Besitzerin nicht. Gut für euch! Das macht die Sache recht einfach.
 
  • Information Beitrag #7
Es gibt ja kein vertrag der abgeschlossen wurde.aber die jetzige Halterin behauptet das
Wenn jemand den Hund gefunden und verkauft hat, gibt es einen Vertrag, nur nicht mit deiner Freundin, sondern mit dem Finder, der den Hund unrechtmäßig verkauft hat. Es gilt also erst Mal zu klären mit dem die jetzige Halterin den Vertrag geschlossen hat.

Deine Freundin hat den Vertrag mit der Züchterin und hoffentlich auch die Meldung durch ein Haustierregister, dass der Hund als vermisst gemeldet wurde, die Anmeldung bei der Gemeinde usw. um nachweisen zu können, dass es ihr Hund war. Ohne Vermisstenmeldung kann es schwierig werden, nachzuweisen, dass sie den Hund nicht an irgendwen verkauft hat und diese Person den Hund weiter gegeben hat.

Eine andere Sache ist aber: will man den Hund da nach drei Jahren noch rausholen? Denn die jetzige Halterin weiß ja offenbar nicht, dass sie den Hund unrechtmäßig erworben hat. Es kann also durchaus sein, dass auch das Gericht dann einfordert, dass deine Freundin der Frau die Kosten der letzten drei Jahre erstatten muss.

Es gab vor einigen Jahren mal den Fall, dass zwei Touristen einen Junghund fanden, den Fund nicht meldeten und die ursprünglichen Halter später vor Gericht gegangen sind. Am Ende mussten die Finder den Hund gegen eine Aufwandsentschädigung der Zeit an die Halter heraus geben. Hier mal ein Bericht dazu:
 
  • Information Beitrag #8
, sondern mit dem Finder, der den Hund unrechtmäßig verkauft hat.

Das muss nicht mal wirklich sein. Lass den Hund als Fundhund ins Tierheim kommen, da wurde dann versucht mit Chip und co - kein Besitzer gefunden weil vielleicht nicht gemeldet - und dann kann er nach einer bestimmten Wartezeit legal vermittelt werden. 🤔 Wenn sich halt innerhalb dieser Wartezeit der alte Besitzer meldet, muss der Hund zurück gegeben werden, ansonsten geht er ins Eigentum des neuen Besitzers über.

Wäre halt interessant zu erfahren zwischen wem der Vertrag geschlossen wurde.

PS: Hier steht was dazu:
 
  • Information Beitrag #9
Das Problem ist es wurde angeblich im Vertrag abgeschlossen mit der damaligen Besitzerin was gar nicht stimmt denn an dem Tag war im ganzen Tag mit ihr selber unterwegs mit meiner Bekannten und der ist ja weggelaufen der Hund und die jetzige Besitzerin weiß wo der Hund hin gehört und hat das Tier nur nie abgegeben und ich kann jetzt erst zur sich sowohl der Hund jetzt wohnt es gibt kein Vertrag zwischen meiner Bekannten und der jetzigen Besitzerin außer die hatten mit jemand anderes gemacht damit sie den Hund nicht zurück bekommt und meine Bekannten hat ja den Vertrag mit der Züchterin noch und die wollte halt auch mal nachfragen wie es aussieht ob die Züchterin zu meiner Bekannten helfen kann und und wieder zu bekommen weil der Vertrag definitiv nicht von ihr unterschrieben wurde
 
  • Information Beitrag #11
Das muss nicht mal wirklich sein. Lass den Hund als Fundhund ins Tierheim kommen, da wurde dann versucht mit Chip und co - kein Besitzer gefunden weil vielleicht nicht gemeldet - und dann kann er nach einer bestimmten Wartezeit legal vermittelt werden. 🤔 Wenn sich halt innerhalb dieser Wartezeit der alte Besitzer meldet, muss der Hund zurück gegeben werden, ansonsten geht er ins Eigentum des neuen Besitzers über.

Wäre halt interessant zu erfahren zwischen wem der Vertrag geschlossen wurde.
Da hast du natürlich Recht. Aber wenn die Dame sagt "mit der Vorbesitzerin"... damit kann natürlich auch die Übernehmerin aus dem Tierheim gemeint gewesen sein, wenn es eine gibt. Wenn er damals nicht gechipt war, wäre es auch schlecht möglich den Halter darüber ausfindig machen zu wollen. Allerdings wäre es dann auch schwer, eine Vermisstenmeldung anhand der Chipnummer nachzuweisen.

Am Ende denke ich, sollte sich die Freundin der TE an einen Anwalt wenden, der Ahnung davon hat und sich mit dem beraten, was sie tun kann. Denn wir sind hier alle nicht in der Materie drin und kennen auch die Begebenheiten vor Ort nicht. Die können sich dann mal auf neutralem Boden treffen und darüber reden, wer da angeblich mit wem einen Vertrag gemacht hat usw.

Merkwürdig ist ja, wenn man sich in über drei Jahren nicht über den Weg läuft, sich aber wohl kennt. Verträge kann man ja, quasi im Nachhinein oder wenn man den Namen des vorherigen Halters kennt, leider auch fälschen =/ Von daher kann nur die Vermisstenmeldung des Hundes am Ende dafür sorgen, dass es einen Beweis gibt, dass der Hund entlaufen ist oder wurde er geklaut? (Abhanden gekommen kann ja alles mögliche bedeuten) Zumindest wurde er ja hoffentlich damals als vermisst gemeldet, als er abhanden gekommen ist.
 
  • Information Beitrag #12
Da alleine die Bitte nach einer ordentlichen Satzstellung und ein paar Kommas und Punkten zu viel war - und zumindest in meinem Bundesland wieder mal Ferien sind - , kann das Thema nicht sooooo dringend gewesen sein und ich glaube nicht, dass hier noch was kommt. Ist immer schade für die Leute, die sich die Mühe machen zu antworten. 😞
 
  • Information Beitrag #13
Es gab keine Übergabe mit ein tierheim .
Das ist ja das schlimme sie weiß nicht genau ob der hund geklaut wurde oder einfach weggelaufen ist.als sie hinterher ist war der hund schon weg . und sie ist gechipt von welpen an über meine bekannte. und im tierheim wurde der hund auch nie abgegeben,da hat sie öfters angerufen .
Tut mir mir leid wenn nicht überall .u, ist . die nachricht war gesprochen und da ging es nicht . naja meine bekannte ist dann auch bissl weiter weg gezogen daher haben die sich nicht gesehen . aber das schlimme das sie zwar gesucht hat aber vor paar tagen erst gesehen wurde . und der vertrag muss gefälscht sein ,weil es nie ein vertrag gab und der hund auch nie verkauft wurde .
 
  • Information Beitrag #14
Es gibt mehr als ein Tierheim und je nachdem wie weit ein Hund entläuft, kann er auch in einem anderen Tierheim aufgenommen werden.

Ist sie nur gechipt oder auch registriert? Nur chippen reicht halt einfach nicht, das muss auch irgendwo registriert werden. Meistens ist das Tasso.

So oder so wird der Weg am Anwalt nicht vorbei gehen, außer die jetzige Besitzerin gibt den Hund freiwillig zurück - was ich nach 3 Jahren nicht wirklich glaube. Also sollte deine Bekannte sämtliche Unterlagen, die sie über den Hund hat, zusammen suchen und einen Termin beim Anwalt machen.
 
  • Information Beitrag #15
Bleibt ihr ja nichts anderes übrig, sie hat auch genug zeugen die es mit beweisen können das der hund ihr gehört.deswegen kam ja die frage ob die Züchterin sich mit ihr zusammen kümmern kann . danke
 
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