Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen

Diskutiere Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Hallo Mopsimum Frag doch mal höflich an, ob man da nicht einen Windfang hinmachen kann um die Heizkosten im Winter zu senken.
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  • Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen Beitrag #21
Hallo Mopsimum
Frag doch mal höflich an, ob man da nicht einen Windfang hinmachen kann um die Heizkosten im Winter zu senken.
 
  • Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen Beitrag #22
Mutter unserer Vermieterin . . .

Hallo MopsisMum,unser Kater hat auch einen ungemeinen Drang nach draußen.Da wir ihn aber nachts gern im Haus haben(wir haben keine Möglichkeit für eine Katzenklappe),wir aber im Sommer gern abends die Tür weit zur Abkühlung öffnen möchten,hat mein Mann aus Monierdraht passend für die Tür eine Absperrung gebaut.Zur Sicherheit,daß unser Kater sich nicht trotzdem rauszwängen kann,hat er das noch mit einer hübschen Kette an der noch eine Zugfeder sitzt versehen und das kann man an einen Haken am oberen Türpfosten einhängen.Den Monierdraht hat er weiß lackiert und was soll ich Dir sagen,das haben sich schon einige Bekannte abgeguckt.Das ist 1. nicht teuer und 2.eine Sicherung,daß der Kater nicht heimlich auf Wnderschaft geht.Wie wär das als Notlösung?
Die Drahtmatte bekommst Du bestimmt an einer Baustelle,wenn Du den Polier fragst,und wenn Du Glück hast gleich ein passendes Stück(oftmals bleibt ein Rest als Abfall übrig)
Für Deine Hauswirtin weiß ich leider keinen Rat,denn wenn jemand so auf Zoff aus ist,findet er immer einen Grund zum Streiten
Es grüßt die Senne
 
  • Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen Beitrag #23
Was sagt denn der Mietvertrag? Ist Euch die katzenhaltung ausdrücklich gestattet worden? Ich bin vom Fach und kenne mich mit Mietrecht einigermaßen aus. Wenn die Katzenhaltung im Mietvertrag ausdrücklich gestattet ist, dann hat die katze auch das Recht rauszugehen. Das ist katzentypisches Verhalten und muß geduldet werden.

Bei Euch sehe ich das echte Problem, daß dieses Individuum sich wohl stur stellen dürfte und selbst wenn das Mietrecht gegen sie sein sollte, wird das bei ihr wohl kaum ein Umdenken bewirken. Auf lange Sicht wäre das sicher ein schwieriges Unterfangen eine friedliche Wohnsituation bei Euch hinzukriegen.

Lass doch Mall wissen, was im MV steht. Vielleicht bringt uns das weiter


AG Hamburg:
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann, da dieser in seiner Entscheidung nicht völlig frei ist, sondern für eine Ablehnung einen triftigen Grund haben müsse. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter die Haltung einer Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.

und LG Mönchengladbach:
Die Haltung einer Katze ist - solange es nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt - grundsätzlich erlaubt.


Damit muss es nichteinmal ausdrücklich erlaubt sein.



_____

Und speziell für den Drachen gibt es noch einen schönen Entscheid:

Es muss grundsätzlich geduldet werden, wenn eine Katze das nachbarliche Grundstück besucht. Anders sieht dies aus, wenn mehrere Katzen dort "ein- und ausgehen". Der Besitzer mehrerer Stubentiger muss verhindern, dass mehr als eine seiner Katzen auf das Nachbargrundstück läuft.



Wenn also nur euer Puma ab und an mal draussen rumstreunt, auch wenn es auf dem Grundstück dieses Ungetüms ist, und die anderen nicht dabei sind, kann sie an sich nichts machen.
 
  • Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen Beitrag #24
  • Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen Beitrag #25
@ Estampida: leider gibt's da gefühlte 97.000 ;) verschiedene Urteile, die alle etwas anderes sagen, da gibt's keine einheitliche Rechtsprechung. Ist von Gericht zu Gericht und Bundesland zu Bundesland und da dann noch im Zweifel von der Laune des Richters abhängig...
 
  • Mutter unserer Vermieterin will unseren Kater erschlagen Beitrag #26
also, wenn deine Vermieterin das ok gegeben hat, dann ist die Katzenhaltung erlaubt!
Also wenn du mich fragst dann würde ich mal mit nem anwalt reden! Vieleicht kann der ne Anzeige wegen bedrohnung machen!
Ich weiss nicht wie das mit katzen bzw. tieren läuft1 Einfach mal erkundigen! ;) Weil Tiermisshandlung oder sogar totschlag bei Tieren Strafbar ist!:?
 
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