Re: Zurück zum Thema.
Hallo scmcg!
Wo genau hast Du das gelesen, dass man Faultiere hier halten darf? Hast Du da mal einen Link?
Stand da etwas, ob die Tiere meldepflichtig sind?
Diese Frage kann ich Dir mit absoluter Sicherheit beantworten:
Du wirst nirgendwo etwas finden, wonach das Halten von bestimmten Tieren erlaubt ist. Die gesetzliche Systematik ist hier in Deutschlang genau umgekehrt. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist eben erlaubt! In Bezug auf die Tierhaltung sind da hauptsächlich zwei verschiedene Gesetzliche Rahmen zu beachten.
Der Tierschutz mit dem Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen. Dabei geht es in der Hauptsache um den "körperlichen" Schutz der Tiere vor dem Menschen. Es geht um Tierquälerei, dazu gehört auch welches Tier darf unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck geschlachtet werden und so weiter. Eine der ganz wesentlichen Feststellungen hier ist das
Gebot der artgerechten Haltung. Allerdings ist im Gesetz selbst nicht klar definiert was das genau ist. Das ist unter anderem auch der Grund für viele . . . hm, doppeltmoralische Auswüchse und Absonderlichkeiten.
. . . leider leider leider ! Jedenfalls kann nur im Einzelfall (einzelner Halter und einzelnes Tier) die Haltung eines Tieres untersagt werden, wenn die Vorschriften des Tierschutzgesetzes massiv mißachtet wurden. Ein pauschales Verbot gibt es nicht.
Und
Der Artenschutz mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der EG VO, dem Bundesnaturschutzgesetz, der Bundesartenschutzverordnung und diversen weiteren tangierenden Gesetzen und Verordnungen. Hier geht es darum, nach Möglichkeit die unkontrollierte kommerzielle Entnahme bedrohter wildlebender Tiere
(und Pflanzen) aus der Natur zum Zwecke der Gefangenschaftshaltung zu verhindern, um deren Bestand in der Natur zu sichern.
(Internationale wie Bundesdeutsche Gesetze und Vorschriften zur Erhaltung der zu diesem Zweck zwingend erforderlichen Biotope gibt es darüber hinaus auch.) Unter Schutz gestellt sind etwa 40.000 Arten. Ist ein Tier unter Schutz gestellt, ist damit aber nicht die Haltung pauschal verboten. Vielmehr ist sie derart reglementiert, dass über diverse bürokratische Kontrollmechanismen so weit als möglich sichergestellt wird, dass nur nachgezüchtete Tiere oder über sehr strenge Quotenregelungen überwachte Naturentnahmen in den kommerziellen Handel kommen.
Hier gibt es ein Haltungsverbot! Die Haltung jedes artgeschützten Tieres ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn die Herkunft des Tieres den artenschutzrechtlchen Vorschriften entspricht und nachgewiesen werden kann.
Beispiel: Kann ich für "meine" Blaustirnamazone mittels des gesetzlich vorgeschriebenen Rings am Fuß der Amazone
und der ebenfalls vorgeschriebenen schriftlichen Bescheinigung des Züchters nachweisen, dass "mein" Tier in Deutschland nachgezüchtet wurde, darf ich es halten. Kann ich diesen Beweis nicht erbringen, unterstellt der Gesetzgeber, dass ich mein Tier aus dem Baum geklaut habe und ich darf es nicht halten. Das Tier wird mir ggf. weggenommen.
Meldepflicht:
Jedes artgeschützte Wirbeltier unterliegt der Meldepflicht. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern (in NRW nicht) Gefahrenverordnungen, in denen festgelegt ist, welches Tier als gefährlich anzusehen ist und ob es ggf. zu melden ist. . . . öhm, wenn Bayern da so weiter macht wie bisher, könnte das Faultier da noch auf dem Index landen . . .
Ich hoffe, Deine Frage ist damit beantwortet. Das Thema ist superkomplex und kompliziert (wie immer wenn´s juristisch wird :? ), ich hab´s nur in den Grundzügen erklärt. Also bitte ruhig bohrend fragen, wenn Du was näher wissen möchtest.
Im übrigen zur Haltungsfrage:
Aha. Da Du dementsprechend ja selber auch über seeehr viel Fachkenntnis über Faultiere verfügen musst, wäre es ja wirklich sehr einfach für Dich gewesen, Palme mal kurz sachlich aufzuklären. Schade!
Und eine Frage die mich besonders interessiert, woran merkt man, wenn einem Faultier irgendetwas nicht gefällt? Wie macht es sich dann bemerkbar?
Ich denke jetzt an den Fall, wenn man es auf den Arm nimmt, und es möchte das vielleicht nicht. Wie zeigt sich das am Verhalten des Tieres
:wink: . . . kein Mensch kann alles wissen, schn gar nicht alles über 40.000 Tier- und Pflanzenarten. Aber man muß sich eben zu helfen wissen. Ich würde mit einem Faultierhaltenden Zoo Kontakt aufnehmen und die Tierpfleger fragen. Die wissen es sicher und nach meinen Erfahrungen kann man da durchaus auch als "Nichtamtsperson" mit denen reden bzw. per e-mail Kontakt aufnehmen.
Bussigeschwader
AmalieSchüppenstiel