Ebenfalls nochmal für das Verständnis der Mitlesenden:
Definition 'Haustier' laut Lexikon (hier: Wikipedia):
Ein Haustier ist ein nicht frei lebendes, an den Menschen gewöhntes Tier, das von Menschen überwiegend im Wohnhaus oder im Betrieb gehalten wird. [...] Nach §1 Abs.2 TierSG gehören zu den Haustieren keine Fische, aber Bienen und Gehegewild. Das TierSG ordnet auch Zoo- und Versuchstiere den Haustieren zu. Die meisten Haustiere sind domestizierte Tiere, die seit vielen Generationen von Menschen gehalten und gezüchtet werden. Wenn das Tier aus wirtschaftlichen Gründen gehalten wird, spricht man auch vom Nutztier.
Hier bist Du mit Wikipedia nicht so wirklich gut beraten!
Wikipedia definiert hier fälschlicherweise abschließend aus Sicht des Tierschutzgesetzes. Es gibt aber auch andere Sichtweisen. Aus biologisch/wissenschaftlicher Sicht können z.B. weder Fische pauschal ausgenommen, noch Gehegewild pauschal dazugerechnet werden. Auch das Artenschutzrecht definiert anders, nämlich Wildtiere als natürlicherweise wild lebende Tiere.
Käfigpapagei - Wildtier, Kanarienvogel - Haustier, Ringeltaube - Wildtier, verwilderte Brieftaube - Haustier, verwilderte Katze - Haustier, Damwild - Wildtier (Gehege oder nicht) . . . Goldfisch - Haustier, Koi - Haustier, Barsch - Wildtier, Hecht - Wildtier, Stör - Wildtier
Extrembeispiel: Auf der Insel Korsika leben seit weit über Hundert Jahren ausgebüxte Hausschweine in einer stabilen Population wild in den Kastanienwäldern. Dennoch sind es Haustiere!