JA. AUF JEDENFALL VETERINÄRSAMT BENACHRICHTIGEN. WENN MÖGLICH BEWEISFOTOS MACHEN.
AUCH TIERE DIE ÜBERGANGSWEISE WO UNTERGEBRACHT SIND HABEN EIN RECHT AUF ARTGERECHTE HALTUNG.
DER ERSTE PARAGRAPH DES TIERSCHUTZGESESETZES BESAGT:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Solche Tier-/Zoofachhandel gehören geschlossen. Auch die haben sich darum zu kümmern, dass es ihren Tieren gut geht.
Das darf man nicht durchgehen lassen. Und wer da mit geschlossenen Augen durchgeht, hilft den Tieren nicht.
Klar, man sollte die Tiere nicht aus Mitleid freikaufen. Damit wird den nachfolgenden Tieren auch nicht geholfen.
Also, lieber einmal mehr das VetAmt anrufen und den Fall schildern, als gar nicht. Und ggf. mal nachfragen, was zu tun ist, was man selber tun kann.
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
Hakuryu schrieb nach 2 Minuten und 5 Sekunden:
Zu meiner Aussage gegenüber die Unterbringung von Tieren Übergangsweise gibt es auch ein Tierschutzgesetzparagraphen. §2:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.