FIP Rechtsstreit mit dem Züchter

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DinchenUK

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Hallo Zusammen,
Ich bin gaaaaaanz neu im Forum, trotzdem möchte ich auch hier meine Geschichte erzählen.

Ich habe diesen beitrag verfasst, weil ich vor kurzem einen Rechtsstreit mit einer Züchterin hatte.
Da vielleicht einige von euch mit dem gedanken spielen sich eine Rassekatze oder einen Rassehund für viel Geld zu kaufen, möchte ich meinen Rechtsstreit kurz schildern um euch falls dabei was schief geht zu zeigen ob bzw. was ihr machen könnt.
Ich werde in diesem beitrag keine Namen oder Orte verwenden, da dies Rufschädigend wäre.
Aufgrund mangelnder erfahrung mit Züchtern (das war meine 1. Rassekatze überhaupt) habe ich natürlich selber viele fehler schon beim Kauf gemacht.
Ein erfahrener Katzenmensch hätte das kleine mädchen niemals gekauft.

Also ich habe am 13.01.2008 bei einer Katzenzüchterin eine Rassekatze für 460Euro gekauft.(sie hatte noch nicht die letzte Impfung (katzenschnupfen Katzenseuche...also war das insgesamt ein Kaufpreis von 500Euro).Dazu ist zu sagen das die kleine Maus am zeitpunkt der abgabe nur 690g wog und mich das auch schon (auch wenn orientalen sehr zierlich sind) gewundert hat. Aber da alle Katzen bei der Züchterin so aussahen und sie mir versicherte das das normal wäre, habe ich mir nichts böses dabei gedacht.Ich habe dem Züchter 100% -tig vertraut.Ich dachte einfach ..."naja fütterste ein bissl mehr...zunehmen tut sie schon von alleine"

Die kleine Katze hatte von anfang an durchfall und ich war auch vom 1. Tag an mit ihr in behandlung beim Tierarzt doch der Durchfall ließ sich nicht in den Griff kriegen.
Nach 2wochen konnte man merken wie die kleine Maus immer mehr abbaute.
Sie spielte kaum noch und hat fast nur geschlafen.Aber weiterhin sehr gut gefressen.Das spitzengewicht welches sie hier erreicht hatte war 970g.

Ab dem 12.2. habe ich regelmäßig gewogen und meine waage dann für kaputt erklärt.
Denn die Katze nahm täglich um die 20 bis 30g ab.
Als ich dann am 18.2.08 nach Hause kam...konnte sie nicht mehr richtig laufen und torkelte mir entgegen.
Ich hab sie mir sofort geschnappt und bin in die Tierklinik gefahren.
Das was der Arzt mir sagte werde ich mein leben lang nicht vergessen.
Ich habe die kleine aus dem Korb genommen und der Tierarzt hatte sie noch nicht ganz gesehen da sagt er schon "ich glaube nicht das sie die nacht überlebt".
Ich war wie vom Blitz getroffen.

Diagnose Fip.


Für diejenigen unter euch denen das nichts sagt...
kurz erklärt:

Feline Infektiöse Peritonitis.Bauchfellentzündung. Bei Katzen nicht heilbar. Immer tödlich innerhalb weniger tage.
circa 90% aller katzen tragen den Coronavirus in sich. Dieser ist gar nicht so schlimm. Ist die Katze aber immunschwach, kann das Virus Mutieren .
Ist der Virus Mutiert....bricht die FIP aus...und die katze stirbt einen langsamen qualvollen tod.
Am heufigsten kommt die krankheit bei katzenbabys und alten katzen vor da deren immunsystem entweder geschwächt oder aber noch nicht ganz entwickelt ist.


Nunja ich wollte die hoffnung nicht so schnell aufgeben und habe sie die ganze nacht behandelt.(ja der Tierarzt hat sie mir mit nach hause gegeben)
Außerdem war der Test noch nicht gemacht.
Die Tierärztin wollte wenn die Katze am nächsten tag noch lebt ein Röntgenbild machen und Infusionen legen sowie blut abnehemn.
Ich habe allerdings noch am gleichen Tag mit mehreren Tierärzten gesprochen die mir alles sagten das Röntgen nichts bringt um eine Fip festzustellen.
Also bin ich am nächsten tag zum Tierarzt meindes vertrauens gefahren der mir sagte er glaube nicht das das ne Fip wäre.
Er hat der Katze infusionen gelegt vitamine usw usw gespritzt usw usw.(Infusionen weil die kleine Dehydriert war und nichts gefressen hat).Blut abnehmen konnte er nicht da die Katze zu sehr Dehydriert war.
Naja es ging ihr am 20. und am 21 dann auch besser.
Am 22. war ich dann nochmal beim Tierarzt der mir dann ein mittel gegen Durchfall mitgab und Antibiotika.

Ja und samstag.Am 24.2.2008.
Abends um 10Uhr verschlechterte sich der Zustand der kleinen zusehends.
Wir sind sofort in eine andere Tierklinik gefahren.
Weil die maus nicht mehr laufen konnte und nur noch schnappatmung zeigte.
Der Tierarzt hat sein möglichstes getahn.
Aber sie ist dann am 25.2.2008 Um 6.00Uhr morgens endlich gestorben.


Aufgrund beruflicher kontakte haben wir die kleine dann von einem Humanpathologen sezieren lassen.Der uns mitteilte das die Katze folgendes hatte.
Einen Bauchwassererguss (auf den Menschen übertragen hatte sie circa 10l flüssigkeit im freien bauchraum)
Dann durch das Durchfallmittel bedingt Kotsteine im Umfang von 3 und einer länge von 7cm. Das heißt verstopfung.(hätte sie nur das gehabt hätte sie vielleicht operiert werden müssen um sie zu retten)
Eine einblutung der Nierenkapsel durch mechanisches einwirkung von außen (d. h. der Tierarzt hat grenzwertig gearbeitet um ihr das leben zu retten (...durch druck auf den bauch hat er versucht den kot abzuführen)
Dann hatte sie eine Pneumonie das heißt Lungenentzündung...die rechte lunge war nicht mehr zu benutzen (deswegen die schnappatmung)

Naja alles im allem ein ziemlcih qualvoller langsamer scheiß tod. (einschläfer lassen haben wir sie nicht...weil der Tierarzt uns nach hause geschickt hat und wir da in der ganzen aufregen um ehrlich zu sein nicht dran denken wollten und auch nicht dran gedacht haben)klingt blöd aber wenn einem jeder Tierarzt was anderes sagt. Hat man immernoch die hoffnung alles wird gut.

Naja.die Züchetrin haben wir jedenfalls von anfang an informiert und sie sagte sollte die kleine sterben würde sie uns mit den Kosten entgegenkommen.
DAS sagte sie allerdings als Fienchen noch lebte.
Denn als wir ihr von dem tod berichteten wurde sie sehr bösartig und als wir dann bei einem 3.gespräch sagten das wir zumindest den Kaufpreis wieder haben wollen hat sie nur gesagt das wir wenn wir was von ihr wollen uns mit nem anwalt melden sollen und legte auf.

Da wir eine Rechtschutzvericherung haben...haben wir keine sekunde gezögert und uns an einen anwalt unseres vertrauens gewand.Wir haben eh alles verlohren was wir verlieren konnten ... knapp 1000euro und eine wunderbare kleine Katze.
Wirt konnten/und können also nur gewinnen.

Der Anwalt hat sich den Kaufvertrag durchgelesen.
Die wichtigsten zeilen habe ich heraus geschrieben.

Kaufvertrag

Vertragsvereinbarungen:

-Irgendwelche offenen oder verborgenen Mängel sind Frau... nicht bekannt.

-Ansprüche auf Umtausch, Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind nach übergabe des Tieres an den Käufer ausgeschlossen.


Klingt eigendlich ziemlich eindeutig nicht wahr?
Wir haben anspruch auf nix.

Aber es gibt ja da noch unser tolles RECHTSSYSTEM .
In dem Tiere gegenstände sind.
Und wer regelmäßig etwas verkauft...muss mindestens 1 jahr garantie bzw gewährleistung geben.

Um das alles nicht in meinen Worten erklären zu müssen (ich denke da würde ich etwas falsches erklären , da ich kein anwalt bin),
werde ich nun die briefe die die anwälte geschrieben haben kurzerhand(gekürzt) abtippen und mit ins Forum stellen.



Brief 1:


Sehr geehrte Frau...

wir dürfen sie davon in kenntnis etzen , das......hier anwaltlich vertreten wird.
Wie sie sich denken können, geht es um den Kaufvertrag vom 13.01.08, durch den unser Mandant von Ihnen die Rassekatze ......(name der katze)
zum Preis von 460Euro erworben hat. Der Kaufvertrag liegt hier vor.

Wie sie wissen litt das Tier unter FIP. Die Katze trug den Coronavirus bereits in dem Zeitpunkt in sich in dem sie an unseren Mandanten übergeben wurde.

Aufgrund dieser erkrankung ist die Katze leider am 24.02.2008 verstorben.

Rechtlich ist die Katze eine Sache do dass die Gewährleistungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbushces anwendung finden.

Im hinblick darauf, das sie Rassekatzen züchten und regelmäßig zum verkauf anbieten, liegt ein Verbrauchsgüterkauf im sinne der §474 ff. BGB vor.
Danach besteht eine Gewährleistungspflich von zumindest einem Jahr.
Ein Gewährleistungsausschluss ist rechtlich unzulässig.
Zudem ist auf die Regel der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB hinzuweisen


Fest steht also das die von Ihnen verkaufte Rassekatze einen Sachmangel im Rechtssinne aufwies, so dass unser Mandant ihnen gegenüber seine Gewährleitungsrechte hat, die er nun auch geltend macht.

Weil es um einen Stückkauf ging, ist eine ersatzlieferung ausgeschlossen.Außerdem wäre das vertrauen insoweit auch nur eingeschränkt möglich.
Zudem ist unser Mandant surch die Erlebnisse mit der jetzigen Katze doch so betroffen das ein ersatztier ausscheidet.

Neben dem Kaufpreis sind unserem Mandanten nicht unerheblich Behandlungskosten erfallendie unter bezugnahme auf die beigefügten belege wie folgt zusammengestellt werden.

...
...
...


Diesen Betrag verlangt unser Mandant von ihnen im wege des Schadenersatzes ersetzt.Wir dürfen sie auffordern, die zahlungsanweisung auf eines der angegebenen konten vorzunnehmen.wir dürfen ihnen insoweit eine frist setzen bis spätestens zum 17.3.08.


Mit freunlichem Gruß



Auf diese schreiben hat sie leider nicht reagiert.
Also hat unser anwalt Klage erhoben.
(in dem schreiben der klage steht das was oben steht nur etwas förmlicher)



2.) Nunja nach langem warten haben wir nun einen Termin zur Güterverhandlung bekommen 2.Juni 2008.Der aber jetzt wieder abgesagt wurde da das Gericht einen vergleich vorgeschlagen hat.




4.) Vergleich

1.das Gericht schlägt den Parteien folgenden Vergleich vor.

Die beklagte zahlt dem kläger noch einen Betrag von 520euro . Damit sind alle gegenseitigen Forderungen aus dem Rechtsstreit erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Der beklgten bleibt nachgelassen den betrag von 520Euro in monatlichen Raten in höhe von 100euro (letzte rate 120euro) beginnend ab dem 5.7.2008 jeweils zum 5.eines monats zu zahlen.

Kommt der Beklagte mit einer Rate in verzug wird der gesamte restbetrag sofort fällig und ist mit zinsen in höhe von 5 prozentpunkten über den Basiszins zu verzinsen.

2.Den Parteien wird aufgegeben schriftlich mitzeteilen, ob sie mit diesem Vergleichsvorschlag einverstanden sind. Es kann gemäß $278Abs 6ZPO verfahren werden.

3.der termin vom 2.6.2008 wird aufgehoben.

Mit freundlichem Gruß
Amtsgericht...


Nunja wir haben natürlich sofort zugestimmt.
Da wir tatsächlich nur den kaufpreis wieder haben wollten.
Und nach wiederum langer wartezeit....

Hat die Züchterin zugestimmt und das Urteil wurde gefällt


Zusätzlich ist zu sagen .
Das es noch folgendes dazu zu sagen gibt.

Das Tierschutzgesetz regelt relativ eindeutig, ab wann der schritt vom hobby zum gewerbe getätigt wurde.
Die vorraussetzung sind in der Regel erfüllt,
wenn drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr würfe pro Jahr vorliegen.
Bei Katzen gilt der Faktor 5.
Bei Kaninchen und chinchillas und meerschweinchen wird der nachwuch als maßstab herangezogen.
Unter 100Jungtieren gilt es noch als hobbyzucht.
(Quelle ein herz für Tiere Juni 200

Da in unserm Fall die Züchterin bereits 2 würfe da hatte als wir fienchen gekauft haben (und noch einen erwartet hat) und mindesten 9 erwachsene katzen(zuchtfähige) hatte ist diese sache recht eindeutig.




Dieses habe ich nun alles verfasst um euch und denen die Betroffen sind zu zeigen das man sich wehren kann.
Es geht hier nicht um die krankheit fip als solche.Denn in der seriösesten zucht kann dies vorkommen.
Es geht um den Rechtsstreit um euch zu zeigen das man sich wehren kann.

Uns wurde damals auch abgeraten einen anwalt einzuschalten (von anderen züchtern, von tierärzten und von zuchtverbänden)
Aber das es sich lohnt zu kämpfen sieht man an unser "erfolg".


Nochmals will ich zum schluss betonen das es in meinem beitrag weder um die krankheit FIP gehen sollte noch um den verruf aller Züchter.
Fip ist ein sehr kompliziertes Thema das ich nun nicht noch ausführlicher hier besprechen möchten genauso gibt es auch genug seriöse züchter.


Ich möchte mit meiner erfahrung nur aufzeigen das es Rechtliche möglichkeiten gibt,sich zur wehr zu setzen. (dies muss ich schreiben weil es in diversen foren falsch verstanden worden ist)


Mitlerweile haben wir 2 neue Javanesenkitten von anderen Züchtern bei uns aufgenommen. Diese gedeihen wunderbar prächtig.
Und bilden nun den Grundstein für unsere eigene kleine MINIZUCHT.

Liebe Grüße Nadine


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In Erinnerung an mein über alles geliebtes Fienchen.
Mama wird dich nie vergessen mein schatz ich liebe dich so sehr.
Den schmerz den du mir bereitest als du gehen musstest ist immernoch unerträglich. Ich hoffe wir sehen uns irgendwann wieder mein liebling.Bussi

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  • FIP Rechtsstreit mit dem Züchter Beitrag #2
Oh Mann, das arme kleine Fienchen. Tut mir sehr Leid, was ihr passiert ist... :(
Hoffentlich ist sie jetzt glücklich im Regenbogenland!

Was meinst du denn mit Minizucht?
 
  • FIP Rechtsstreit mit dem Züchter Beitrag #3
das ist ja wirklich traurig.
also züchtet sie nur (so hört es sich jedenfalls an), nur um schnelles geld zu machen! ich versteh das nicht. ich meine, scheiß auf das geld (eigentlich). es war ein lebewesen und hat auch gefühle! aber ich finde es toll, dass ihr euch gewehrt habt und gegen die "züchterin" angegangen seid.:clap:
traurige geschichte, wirklich.

alles gute fienchen, im schönen regenbogenland
 
  • FIP Rechtsstreit mit dem Züchter Beitrag #4
Ich möcht nochmal betonen, wegen großer probleme in anderen foren in denen ich darüber geschrieben habe, das ich weder der Züchterin eins auswischen möchte noch über FIP diskutieren möchte.
ES eing mir einzíg und allein um den rechtsstreit den ich hatte.
Diesen wollte ich euch zeigen damit jeder weiß was er machen kann wenn er möchte.
Auch unterstelle ich der züchterin nicht das sie nur des geldes wegen züchtet, sie wusste das das tier krank war oder ähnliches.

Es geht einzig und allein um die rechtlich möglichen schritte.

Sollte der text den ich oben geschrieben habe arch negativ über die züchterin klingen möchte ich mich dafür entschuldigen. das war so nicht beabsichtigt.
 
  • FIP Rechtsstreit mit dem Züchter Beitrag #5
Liebe Dinchen,

danke, dass Du uns das geschrieben hast. Ist echt interessant. Es hat mich sehr betroffen. Du und die kleine Fienchen seid ja wirklich durch die Hölle gegangen.
Wünsch Dir viel Glück mit Deinen beiden Kitten!

Liebe Grüße
Babette
 
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