Lebendfutter: Meerschweinchen

Diskutiere Lebendfutter: Meerschweinchen im Frettchen Ernährung Forum im Bereich Frettchen Forum; Was man als Quälerei interpretiert, ist eine Sache, was im Gesetz steht, eine andere, Frances... wenn du meinst, das TierSchG so auslegen zu...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #21
Was man als Quälerei interpretiert, ist eine Sache, was im Gesetz steht, eine andere, Frances... wenn du meinst, das TierSchG so auslegen zu können, dann mach das meinetwegen, aber juristisch haltbar ist es nicht, daraus ein Verbot der Lebendfütterung herzuleiten. Und genausowenig haltbar wäre es, jemanden, der das tut, einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Ich wäre da vorsichtig, aber das ist deine Entscheidung.

Übrigens, du meinstest ja, das Gesetz sähe eine Ausnahme für Reptilien vor - die finde ich auch nicht? :eusa_think:
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #22
ein reptilienzüchter sagt:

"Es wurde doch gefragt ob man lebende Wirbeltiere
verfüttern darf.
Man darf es nicht.
Ich halte Kettennattern, Kornnattern, Königsnattern und
meine Chrondos. ($$$ albern).Insgesammt 54 adulte und unzählige jungtiere.
Seit fast 20 J Arbeite ich mit Reptilien.
Jeder muss für sich selber den weg gehen, der ihm beliebt. Es gibt auch bei mir Tiere, denen ich lebende Mäuse anbiete.Trotzdem ist es verboten.
Mehr wollte ich nicht dazu sagen.
Meine ältesten Tiere sind 2 Kettennattern im alter von fast 18 J und ca. 160cm länge.
Mfg"


---
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

Frances Bean schrieb nach 4 Minuten und 47 Sekunden:

"Aus der Forderung nach artgerechter Haltung und Fütterung folgt eben nicht,dass eine Lebendfütterung erfolgen muss, im Gegenteil.
Gemeinhin wird eine solche als Tierquälerei für das “Futtertier” verstanden (es hat in der Natur eine Chance zur Flucht,im Zoo nicht), und aus diesem Grund ist das Verfüttern von lebenden Wirbeltieren in Zoos auch verboten.
So argumentiert zumindest der Gesetzgeber."
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #23
Off-Topic
Gib bitte die Quellen für diese Zitate an!


Wer auch immer das geschrieben hat soll mir bitte nachweisen, wie er aus dem TierSchG ein Verbot der Lebendfütterung herleitet. Fakt ist: es ist nicht ausdrücklich verboten. Hier wird einfach zu viel von juristischen Laien in Gesetze hineininterpretiert, was man gerne lesen möchte oder verstanden zu haben glaubt. Richtet man sich alleine nach dem Wortlaut (und der ist es, der primär zählt), gibt es kein Verbot von Lebendfütterung.

Im Übrigen widerspricht dein erstes Zitat der oben von dir aufgestellten Behauptung, es gäbe eine gesetzliche Ausnahme für das Füttern von Reptilien. Ich weiß nicht, auf welche Quellen du dich stützt, aber aufgrund der Widersprüche, die hier deutlich werden, vermute ich, daß auch hier zu viel interpretiert und zu wenig Fakten gesammelt wurden.
Das TierSchG erlaubt Lebendfütterung nicht ausdrücklich, aber es verbietet sie auch nicht, und das ist eine Tatsache.
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #24
tierschutzverien schreibt an mich

"Die Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen, da hierfür in der Regel kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 TierSchG vorliegt. In speziellen Ausnahmefällen kann die Verfütterung lebender Tiere allerdings zu deren artgemäßer Haltung objektiv gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigung kann § 2 TierSchG herangezogen werden. Demnach muss Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“ (§ 2 TierschG, Satz 1). Ist eine artgerechte Ernährung des Tieres aus biologischen Gründen nur durch die Abgabe von Lebendfutter möglich, so kann dies einen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 TierSchG darstellen.

Auf jeden Fall ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, d.h. es muss eine Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Opfertiers und dem Recht auf artgemäße Ernährung des Raubtieres stattfinden. In dieser Abwägung muss auch berücksichtigt werden, ob die Verfütterung lebender Tiere zwingend notwendig ist oder ob nicht auch eine Verfütterung frisch-toter Tiere biologisch möglich ist. Bequemlichkeit und Schaulust rechtfertigen nicht die Verfütterung lebender Tiere. Keineswegs zulässig ist die Verfütterung lebender Beutetiere bei vorhandener anderer artgerechter Nahrung (z.B. lebender Meerschweinchen an Frettchen)."


dh ich hatte recht, dass man meerschweinchen nicht an frettchen verfüttern darf und das ist auch gut so!
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #25
Frances, auch da steht nirgendwo, daß Lebendfütterung verboten ist, nur daß es besser ist, es nicht zu tun!
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #26
"Keineswegs zulässig"
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #27
Aus Tierschutzsicht keineswegs zulässig - genausowenig wie es aus Tierschutzsicht zulässig ist, Hamster in Gruppen und Kaninchen alleine im Hamsterknast zu halten. Aber so genau ist unser TierSchG eben nicht! Daher auch der Hinweis auf das "Abwägen der Verhältnismäßigkeit" am Anfang des zitierten Absatzes.

Daß für unsereins Lebendfütterung nicht in Frage kommt, ist doch wohl klar - aber es gibt kein formelles Verbot im Sinne einer Rechtsnorm.
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #28
naja, wir sind mit einem Wildparkbesitzer befreundet, der ist selber Jäger und bei der Forst, und der meinte, da der Park ja auch tote Mäuse Küken und Meerlis verfüttert, dass es richtig Ärger geben kann, wenn man das lebend machen würde. Die Tiere werden bespielt, leiden Todesängst, und das muss man einem Tier nciht antun.


---
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

Dawn schrieb nach 1 Minute und 51 Sekunden:

Es steht nicht direkt im Gesetz, aber ein Schweinchen,Küken, Ratten lebend zu füttern, das sind für mich ne ganz bestimmte Art von Menschen. denn die Tiere schreien vor Angst und Schmerz. eine Maus ist schnell tot, aber nciht größere Tiere.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #29
das seh ich auch so!
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #30
Selbst eine Maus muß nicht lebend verfüttert werden, wenn es sich vermeiden lässt. Und wie gesagt, daß wir hier von Lebendfütterung vermutlich alle nicht begeistert sind, ist klar. Trotzdem kann man niemanden einer Straftat bezichtigen, wenn er es trotzdem tut, denn das gibt nun mal das TierSchG nicht her :102:
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #31
ich bin der selben meinung , selbst wenn es nicht im gesetzt steht..wer muss anderen tiere soetwas antun , wenn sein tier dadurch auch nicht glücklicher wird. ich denke wenn man die option hat dann sollte man tot verfüttern. ich könnte das mit meinem gewissen nciht ausmachen

und wenn man die wahl hat tot oder lebendig und jeder weiss das tot besser ist
und gewisse leute füttern trotzdem lebendig, die sollten für mich keine Tiere halten dürfen
denn die haben kein Herz für Tiere !! [ Meiner Meinung nach ! ]
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #32
s.lady ich klatsch mal beifall bin ganz deiner meinung
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #33
wenn es das eigene Tier glücklicher machen würde ; dann wäre es wieder etwas anderes..
aber wenn es klar und deutlich heisst das es seinem eigenen Tier durch eine tot füterung genauso gut geht dann muss ich doch anderen tieren nicht leid zufügen!
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #34
richtig so :):)!!!

ich finde bei reptilien ist es noch machbar, zumindest bei manchen schlangen, weil viele jungtiere nur auf die reize lebender tiere reagiern.
aber ansonsten tot.

obwohl man jetzt auch wieder über die toten diskutieren könnte.
mit den küken unterstützt man die vergasung und so weiter in legebatterien und die mäuse werden lebendig
eingefroren :/

aber naja die männlichen küken werden so oder so vergast jeden tag weil sie "unbrauchbar" sind, von daher nehm ich lieber die als die lebendgefrorenen mäuschen.
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #35
moin,
heute alles klein, da ich nur mit einer hand tippe - sorry...

es ist nicht grundsätzlich verboten, lebend zu füttern! es ist in manchen fällen sogar ausdrücklich erlaubt. die auslegung von gesetzen fragt man auch besser bei einem anwalt oder den zuständigen behörden nach, als beim tierschutzverein...

2006 haben ein user aus einem anderen forum und ich folgende aussagen auf zu den entsprechenden gesetzen vom justizministerium bekommen:

Sehr geehrte Frau Xyz,

auf Ihre Anfrage vom 18. Februar 2006 teile ich Folgendes mit:

Hinsichtlich des Schlachtens oder Tötens von Tieren ist sowohl nach § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes als auch nach § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Schlachtverordnung vorgeschrieben, dass die Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Tiere schlachten oder töten, gegenüber der zuständigen Behörde die Sachkunde nachzuweisen haben. Personen, die nicht beruflich, sondern nur gelegentlich Tiere schlachten oder töten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, ein amtlicher Sachkundenachweis wird hierfür allerdings nicht gefordert. Berücksichtigt wurden bei dieser Regelung u. a. die zahlreichen Kleintierhalter (z. B. Kaninchen- oder Geflügelhalter), die schon immer Schlachtungen für den Eigenbedarf vorgenommen haben und bei denen ein amtlicher Sachkundenachweis unverhältnismäßig wäre.

Die vorstehenden Regelungen sind vom Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes sowie beim Erlass der Tierschutz-Schlachtverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als aus tierschutzrechtlicher Sicht hinreichend erkannt und so beschlossen worden.

Da die Durchführung des Tierschutzgesetzes, damit also auch die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften allein den nach Landesrecht zuständigen Behörden (das ist in der Regel das jeweilige Veterinäramt) obliegt, empfehle ich Ihnen, sich im konkreten Einzelfall an diese Stelle zu wenden. Im Übrigen bin ich nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Polten

Sehr geehrer Herr ...,

auf Ihre Anfrage vom 26.01.2006, die mir vom Bundesjustizministerium zugeleitet wurde, teile ich mit, dass das Tierschutzgesetz kein ausdrückliches Verbot der Lebendfütterung vorsieht. Einige wenige Tierarten, z. B. bestimmte Schlangen, können nicht an tote Futtertiere gewöhnt werden. In solchen Fällen gehört das Verfüttern lebender Beutetiere zu einer artgemäßen Schlangenhaltung im Sinne des § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Polten

Und die sagen für mich eindeutig aus, daß es eben NICHT ausdrücklich verboten, sondern nur "nicht gern gesehen", bzw. unerwünscht ist. Oder drücken wir es sorum aus: es nicht ausdrücklich erlaubt, aber verboten ist es auch nicht wirklich.
Gesetze sind meist so verschwommen formuliert, daß man alles reininterpretieren kann, was man will...

LG Tina
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #36
Im Tierschutzgesetz gibt es da leider keine Regelung. Natürlich sollte man Lebendfütterung vermeiden, aber unser TschG ist leider sehr schwammig.
Klar, prinzipiell steht da alles drinnen, aber jenachdem wie man es auslegt, kann es zu gegensätzlichen Behauptungen kommen.
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #37
Aber im prinzip(ab gesehen vom gesetz) ist es doch egal ob die futtertiere lebendig eigefroren werden oder ob die fretts sie (mehr oder weniger brutal) töten. Außerdem ligt es in seiner Natur, da es ein raubtier ist und wer sich damitnichtabfindetsolltesich besser keine Frettchen halten.
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #38
ich bin der selben meinung , selbst wenn es nicht im gesetzt steht..wer muss anderen tiere soetwas antun , wenn sein tier dadurch auch nicht glücklicher wird. ich denke wenn man die option hat dann sollte man tot verfüttern. ich könnte das mit meinem gewissen nciht ausmachen

und wenn man die wahl hat tot oder lebendig und jeder weiss das tot besser ist
und gewisse leute füttern trotzdem lebendig, die sollten für mich keine Tiere halten dürfen
denn die haben kein Herz für Tiere !! [ Meiner Meinung nach ! ]

wieso wird mein Tier dadurch nicht glücklicher ???? und wieso weiß jeder das tot besser ist......versteh ich nicht.....:eusa_doh:

Dann müssten wir alle Zoos abschaffen und jeden Metzger verjagen.

Entweder oder ?!

Entweder bin ich dagegen....das heißt ich unterstütze auch keine Fleischproduktion, bin also Veganer........trink keine Milch und auch kein Frühstücksei........dann sehe ich einen Sinn in der Aussage. Aber alles andere ist scheinheilig.

Ich sach doch nicht, wegen meinem Gewissen, keine Tiere verfüttern, hau mir aber dafür dann einen BiGMag oder ein Schnitzel in den Kopf......Überall wo man Hand anlegen muss, um das leben eines Tieres zu beenden, steht für Mord. Egal ob ich das sehe oder einfach nur verdränge.

Und hört das Gesetz oder auch das Gewissen bei Säugetieren auf.....zB. Mehlwürmer, Maden oder Gartenwürmer.......huch die werden ja ertränkt beim angeln.......

Ich sehe das so: Was muß das muß, was nicht muss, kann man sein lassen.

Da es für die Fraggels nicht so wichtig ist......sie müssen ja nicht jagen in der Heimhaltung sehe ich auch keine Notwendigkeit für Lebendfütterung.

lg;)
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #39
Moment beim Schlachten wird den Tieren Normalerweise Unnötiges Leid Erspart.

Aber nen Frettchen wie man in den Beitragen von 2008 mit Lebenden Meeris zu füttern find ich zb Abwegig. Nen Meeri zb ist Robuster als ne Maus und wird dementsprechend einen Längeren Todeskampf haben und unter Garantie erstmal als Spielzeug für die Frettchen herhalten müssen. Das ist für das Meerschweinchen ne qual vor dem Raubtier zu sitzen, zig bisse abzubekommen und zu wissen ich Sterbe und das über Minuten hinweg.
Währe in Etwa so als wenn man nen Menschen in nen Gehege sperrt wo zb Schakale/Wölfe oder so sind und die noch Teilweise Satt sind und demensprechend nicht den Drang haben sofort zu töten.
 
  • Lebendfutter: Meerschweinchen Beitrag #40
Frettchen spielen NICHT vor dem Töten mit ihren Beutetieren! Jeder kennt doch wohl die alten Geschichten von den Blut saugenden Iltissen, die sämtlichen Hühner im Stall nur die Hälse aufbeißen, aber sie dann nicht fressen, oder?! Wo kommen die Geschichten her? Die kommen daher, daß Iltisse (und auch Frettchen) ihre Opfer ZUERST töten und dann, wenn alle potentiellen, erreichbaren Beutetiere tot sind, anfangen zu fressen. Leider verbrachten Iltisse im Hühnerstall meist die ganze Zeit damit, alle gackernden, flatternden Hühner zu töten, bis irgendwann der Bauer kam und ihn verjagte, bevor er dazu kam, eins auch nur anzuknabbern... :roll:

Das nur mal dazu, egal wie satt ein Frettchen ist, es wird seine Futtertiere immer gleich töten. Ggfs. spielt es danach damit.

Allerdings sind auch die geschicktesten Jäger unter den Frettchen nur begrenzt mit Kraft ausgestattet und haben sogar mit Ratten schon so ihre Probleme. Was passiert, wenn ein Frett ein Meerschrein töten soll, will ich gar nicht wissen... :eusa_doh: Den Frettchen macht das zwar eine Heidenfreude, aber den Futtertieren garantiert nicht.

LG Tina
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Lebendfutter: Meerschweinchen

Lebendfutter: Meerschweinchen - Ähnliche Themen

Balkontür katzensicher machen: Hallo ihr lieben, bei meinem Freund und mir sind letzte Woche Samstag zwei etwas über 1jährige Kater eingezogen. Die beiden sind echt super, sind...
Leopardgecko nach Einzug sehr zurückgezogen, kaum sichtbar – Unsicherheit wegen Wohlbefinden: Hallo zusammen, ich bin noch relativ neu in der Leopardgecko-Haltung und mache mir aktuell etwas Sorgen um meinen Gecko „Rüdiger“. Ich hoffe auf...
51515 Kürten- Pflegeplatz für 3 Monate gesucht für meine 4 Kaninchen: Hallo, selbiges gilt natürlich auch für meine Langohren, denn leider steht bei mir ein ca. 3 Monatiger Krankenhausaufenthalt an. Wann genau, weiß...
Arbeitskollegin hält altes Meerschweinchen nun alleine: Hallo, bei mir auf der Arbeit habe ich eine Arbeitskollegin, deren Tochter zwar die Meerschweinchen hält, wo sich die Kollegin aber irgendwie...
Geeignetes Futter für alten Hund mit Niereninsuffizienz gesucht: Der liebe, 17 Jahre alte Orion hat leider eine Niereninsuffizient bekommen und als Begleiterscheinung kam noch eine akute Pankreatitis dazu. Die...
Oben