Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen?

Diskutiere Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? im Tierhilfe Forum Forum im Bereich Tier Ecke; Guten Abend, eine Freundin und ich haben uns heute Mittag darüber unterhalten, was wir mit dem aktuellen Lotto-Jackpot machen würden. Dabei ist...
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  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #1
DolceTopolina

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Guten Abend,
eine Freundin und ich haben uns heute Mittag darüber unterhalten, was wir
mit dem aktuellen Lotto-Jackpot machen würden. Dabei ist dann das Thema
"Tierheim gründen" aufgekommen. Aber wer darf eigentlich ein Tierheim bzw.
einen Tierschutzverein gründen? Und wie gründet man diesen? Was brauch
man dazu, außer ein kleines bisschen Geld? ^^

Vielleicht haben wir den Jackpot ja doch geknackt. ;) :p
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #2
Hallo!

Tut mir Leid, dass ich mich so einklinke...

Aber ich hätte auch eine Frage in der Art.

Was braucgt man für einen Gnadenhof außer Geld und Platz und Zeit?
Braucht man eine Erlaubnis so viele Tiere aufzunehmen, muss der Terschutzverein die Verhältnisse prüfen, in denen die Tiere leben werden?

Ich habe nämlich fest vor wenn ich erwachsen bin einen Gnadenhof zu gründen.

Dafür spare ich sogar jetzt schon :mrgreen:

lg, Abbey
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #3
Ich finde deine Idee, später ein Tierheim zu gründen, echt Klasse.
Schade, dass im Moment niemand antwortet. Bei google konnte ich leider
auch nicht viel brauchbares finden.
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #4
ich überleg auch schon ewig, mal ein tierheim zu gründen.. Aber wenn, dann erst in einigen Jahren. Es fehlt auch noch an Geld und Erfahrung.
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #5
Einen Tierschutzverein darf jeder gründen, der möchte; grundsätzlich unterliegen auch TSV zuallererst mal dem Vereinsrecht, damit sind die Eckdaten schon vorgegeben. Das ist ein sehr komplexes Thema, dazu solltet ihr euch generell ins Vereinsrecht einlesen.

Grundsätzlich kann jeder TSV oder auch Privatperson ein TH eröffnen oder einen Gnadenhof betreiben. Private Einrichtungen dieser Art unterliegen keiner Kontrolle außer der gesetzlichen (VetAmt, Ordnungsamt, Finanzamt).
Sobald ein Verein Betreiber eines THs/Gnadenhofs ist, ist dieser natürlich ebenfalls an die Richtlinien des Vereins gebunden. Über die Vereinsorgane (je nachdem ob e.V. oder nicht) und die klare Zielsetzung in der Satzung sind hierfür dann auch die Richtlinien vorgegeben und interne Kontrollfunktionen vorgesehen.
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #6
Mittlerweile gibt es auch ein Gerichtsurteil, wonach man als Tierschutzverein mit Pflegestellen nicht mal mehr die Erlaubnis des Veterinäramtes benötigt ... was ich allerdings sehr gespalten sehe.

Du kannst von daher auch eine private Notstation betreiben ... darfst aber dann keine Spenden einnehmen und musst eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, in der Du alle Einnahmen und Ausgaben erfassen musst ... aber keine Sorge, Du musst keine Steuern zahlen, denn man hat auf jeden Fall mehr Ausgaben als Einnahmen ;)

Aber man sollte sich so etwas wirklich sehr, sehr gut überlegen. Es hängt wahnsinnig viel Zeit und vor allem Geld dran, wenn man die Sache vernünftig machen möchte.

Ich habe als private Notstation begonnen und dann im März 2007 die Kleintierhilfe-München als nichtrechtsfähigen, gemeinnützigen Verein gegründet. Ich bereue beides grundsätzlich nicht, würde aber heute vieles anders machen als zu Beginn.

Der Unterschied zwischen nichtrechtsfähig und rechtsfähig besteht darin, dass ein nichtrechtsfähiger Verein mit zwei Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen werden kann. Du musst Dich auch nicht zwingend ins Vereinsregister eintragen lassen und hast trotzdem (fast) die gleichen Rechte und Pflichten wie ein e.V.
Nur bei Erbschaften schaut es etwas anders aus ... aber ich habe eh nicht die Sorge, dass uns jemand etwas vermacht.

Wenn Du nähere Auskünfte möchtest gebe ich Dir gerne meine Telefonnummer, bzw. findest Du sie auf der HP, denn da müsste ich jetzt stundenlang schreiben ;)
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #7
hey. Ich kenne mich zwar nicht aus wie man einen Verein gründet, aber die Idee find ich verdammt cool! XD
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #8
@Stanzerle: Die HP ist echt Klasse. Find ich wirklich toll! :D
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #9
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier, heiße Diana und wohne in Niedersachsen.
Da ich schon länger überlege einen Tierschutzverein/Notstation zu gründen, finde ich die Möglichkeit einen nichtrechtsfähigen Verein ins Leben zu rufen sehr Interessant.
Zu unseren eigenen Tieren kommen immer wieder neue Tiere hinzu. Sei es Meerschweinchen die trächtig hier abgegeben werden (es waren nur 6), kranke, gefunde Katzenbabys oder Hunde, die nicht mehr gewollt sind. (Auch ein Schafsbock, ich halte nichts von Schlachtung!)
Von Tierarztrechnungen mag ich gar nicht sprechen, zum Glück ist mein Mann genauso Tierverrückt wie ich! :D
Darf ich bei einem nichtrechtsfähigen Verein Spenden annehmen?
Über Infos wäre ich sehr dankbar!

LG Diana
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #10
Du darfst Spenden annehmen, genau wie du auch als Privatperson (Geld-)Geschenke annehmen dürftest, aber keine Spendenquittungen ausstellen, das macht es für einige natürlich unattraktiv, an einen nicht-eingetragenen Verein zu spenden.
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #11
Hallo Chipi,

das würde bedeuten ein nichtrechtsfähiger Verein ist auch nicht eingetragen? Steht aber auch schon oben geschrieben (sehe ich gerade). Ok, dann muss ich mal gucken wie es am Besten wäre. Danke

LG Diana
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #12
Das heißt . ich könnte mir einfach ein Grundstück kaufen und ein TH bauen , mit Zwingern und was alles dazu gehört , um nach und nach Tiere aufzunehmen ?

irgendwie ja schon toll :D
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #13
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass ein/e Tierpflegemeister/in ein Tierheim gründen/führen kann. Ist das so?

Ich hatte auch überlegt, eine Art Notstation zu gründen, für Kleintiere halt... Später halt...
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #14
Du darfst Spenden annehmen, genau wie du auch als Privatperson (Geld-)Geschenke annehmen dürftest, aber keine Spendenquittungen ausstellen, das macht es für einige natürlich unattraktiv, an einen nicht-eingetragenen Verein zu spenden.

Nein, das stimmt nicht, natürlich darfst Du Zuwendungsbescheinigungen (so heißen Spendenquittungen mittlerweile) ausstellen, wenn Dir das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Die muss man erst beantragen und ergibt sich aus dem Vereinszweck. Das muss ein e.V. genauso machen, da gibt es keinerlei Unterschied.

Wenn Du als Privatperson Geld annimmst ist das keine Spende sondern eine Schenkung und Du musst dies grundsätzlich in Deiner Steuererklärung angeben und darfst natürlich als Privatperson auch keine Spendenquittungen erstellen.

Als Verein, egal ob rechtsfähig oder nichtrechtsfähig darfst Du Spenden einnehmen und Zuwendungsbescheinigungen erstellen ... wenn Du vom Finanzamt den Freistellungsbescheid bekommen hast ... dies kommt natürlich ganz zu Anfang. Und Du musst für den Verein eine Steuererklärung machen, in der natürlich die Spenden und auch alle Ausgaben aufgeführt und belegt sein müssen.

Kolping ... das sagt doch sicher vielen etwas ... das ist z.B. ein nichtrechtsfähiger Verein und die fahren sehr gut damit ... und wir auch.

Das heißt . ich könnte mir einfach ein Grundstück kaufen und ein TH bauen , mit Zwingern und was alles dazu gehört , um nach und nach Tiere aufzunehmen ?

irgendwie ja schon toll :D

Nein, ganz so einfach ist es leider nicht ;) ... Du brauchst dafür die baurechtliche Genehmigung und auch eine Genehmigung vom Veterinäramt.
Ein Tierheim unterliegt noch wesentlich strengeren Auflagen als kleine, private Notstationen. Und das Finanzamt mischt auch noch mit :D

Und einen Tierschutzverein zu gründen heißt ja noch lange nicht, dass man ein Tierheim betreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #15
Nein, das stimmt nicht, natürlich darfst Du Zuwendungsbescheinigungen (so heißen Spendenquittungen mittlerweile) ausstellen, wenn Dir das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Die muss man erst beantragen und ergibt sich aus dem Vereinszweck. Das muss ein e.V. genauso machen, da gibt es keinerlei Unterschied.

Ach? Bei mir hieß es damals noch, das ginge nicht... und da wir dann ohnehin ne andere Lösung gefunden hatten, habe ich mich dann auch nicht mehr weiter drum gekümmert, weil es nicht mehr wichtig war. Wie lang hat das bei euch gedauert mit der Genehmigung?
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #16
Ich hab hier eins vermisst!

Ihr schreibt:
Ich will ein Tierheim gründen/bauen etc.
Ich will einen Gnadenhof errichten etc.

Allein schafft man das nicht.
Besser wäre es, wenn man Menschen um sich hat, die "mitziehen" und denen man 100% ig vertrauen kann.

LG, Cateye
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #17
Hallo,

dann könnte ich also doch Spendenquittungen ausstellen?! Die Gründung mit zwei Personen, Vereinssatzung erstellen und beim Finanzamt einen Freistellungsbescheid beantragen?! So ungefähr?
Tieren zu helfen ist eine wirklich gute Sache aber auch viel, viel Arbeit und sehr kostenintensiv. Man braucht auf alle Fälle Menschen die mithelfen, alleine ist es fast unmöglich. Ich habe an den WE eine Freundin samt Kinder und Jugendliche hier die beim ausmisten etc helfen. Problematisch wird es auch wenn 7 oder 8 Kitten kurz hinternander kommen (hatte ich jetzt). Das schafft man alleine nicht. Manchmal sterben auch Tiere, weil die Hilfe zu spät kam. Das ist wirklich nicht einfach....
Doch ich würde es immer wieder machen.
Futter, Heu, Einstreu, Pflege und die hohen Tierarztrechnungen. Ich bezahle alles aus eigener Tasche, dewegen muss nun bald etwas passieren (Verein) :D
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #18
Wie lange es dauert hängt von der eigenen Vorgehensweise ab ... ich habe mich wirklich wochenlang ausführlich informiert, mit dem Finanzamt telefoniert, im Internet recherchiert etc.

Dann habe ich die Satzung gebastelt und von jemand prüfen lassen, der sich damit auskennt und dann habe ich einen Entwurf zum Finanzamt geschickt, damit die sie schon mal vorab prüfen, bevor ich eine Gründungsversammlung einberufe, alles fertig ist und das Finanzamt dann doch was zu meckern hat und man wieder anfangen muss.

Damit bin ich super gut gefahren ... insgesamt hat es ca. 2-3 Monate gedauert, bis der Verein gegründet war und die Freistellung erteilt.

Nach dem ersten Jahr musste ich dann eine Steuererklärung abgeben und daraufhin wurde die vorläufige Gemeinnützigkeit in eine endgültige umgewandelt (diese kann aber jederzeit entzogen werden). Die Buchhaltung macht viel Arbeit, mehr als ich je gedacht hätte und daher halte ich zwei Leute für zu wenig. Wir sind jetzt 5 wirklich aktive Leute und noch zwei Helferlein, das ist aber auch notwendig.
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #19
Dringende Rechtsfragen

Zum Thema Tierheim/Tierschutzverein gründen bzw. deren Rechte und Pflichten, habe ich auch einige dringende Fragen:

1. Ist ein Tierheim, das von einem Tierschutzverein e.V. betrieben wird, der dem Deutschen Tierschutzbund angehört und das von der Gemeinde unterstützt wird, verpflichtet, die Tiere, die es aufnimmt wieder zu vermitteln bzw. deren Besitzer zu ermitteln und diesem das Tier zurückzugeben? Oder ist es einem Tierheim auch gestattet, alle Tiere, die es aufnimmt, zu behalten?

2. Ist ein Tierschutzverein e.V. verpflichtet, irgendwo seine Satzung, Statistiken, Mitgliederzahl und andere Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Wenn ja, wo kann ich das einsehen? Und besonders: kann man das irgendwo einsehen, ohne sich an diesen Verein selbst wenden zu müssen?

3. Darf ein Tierheim / ein Tierschutzverein einer Person grundlos den Zutritt verwehren oder ist dies (zu den Öffnungszeiten) ein öffentliches Gelände, zu dem jedem Zutritt zu gestatten ist (der z.B. sein vermisstes Tier suchen will)?
 
  • Wer darf ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein gründen? Beitrag #20
1. Ist ein Tierheim, das von einem Tierschutzverein e.V. betrieben wird, der dem Deutschen Tierschutzbund angehört und das von der Gemeinde unterstützt wird, verpflichtet, die Tiere, die es aufnimmt wieder zu vermitteln bzw. deren Besitzer zu ermitteln und diesem das Tier zurückzugeben? Oder ist es einem Tierheim auch gestattet, alle Tiere, die es aufnimmt, zu behalten?
Kein TH ist verpflichtet, nach den ursprünglichen Besitzern von Fundtieren zu suchen, sofern diese (z.B. via Hundemarke, Chip etc.) nicht leicht und schnell identifizierbar sind; allerdings werden Tiere, sofern sie früher als nach 6 Monaten weitervermittelt werden, unter Vorbehalt weitervermittelt, falls sich die ursprünglichen Besitzer melden.
Wenn die ursprünglichen Besitzer allerdings widerrechtlich ihr Tier irgendwo ausgesetzt haben, haben sie eine Straftat begangen, aufgrund derer vermutlich jedes TH die Herausgabe verweigern könnte.

2. Ist ein Tierschutzverein e.V. verpflichtet, irgendwo seine Satzung, Statistiken, Mitgliederzahl und andere Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Wenn ja, wo kann ich das einsehen? Und besonders: kann man das irgendwo einsehen, ohne sich an diesen Verein selbst wenden zu müssen?
e.V. bedeutet eingetragener Verein, damit ist seine Satzung im Vereinsregister hinterlegt. Gegen Gebühr kann jeder einen Auszug aus dem Register anfordern. Die meisten Vereine veröffentlichen ihre Satzungen heutzutage allerdings auch auf ihren Homepages.

3. Darf ein Tierheim / ein Tierschutzverein einer Person grundlos den Zutritt verwehren oder ist dies (zu den Öffnungszeiten) ein öffentliches Gelände, zu dem jedem Zutritt zu gestatten ist (der z.B. sein vermisstes Tier suchen will)?
Ob grundlos oder nicht sei mal dahingestellt, üblicherweise hat jeder, der einem anderen den Zutritt verwehrt, einen Grund - ob der für alle nachvollziehbar ist, ist dann wieder die andere Frage. Wenn hier verschiedene Interessen aufeinanderprallen und das nicht durch ein Gespräch oder Vermittlung geklärt werden kann, muß juristisch geklärt werden, wessen Interessen Vorrang haben.
Das Gelände eines Tierheims ist kein öffentliches Gelände, somit liegt das Hausrecht beim betreibenden Verein.
(Übrigens ist auch öffentliches Gelände nicht gleichzusetzen damit, daß sich jeder jederzeit dort aufhalten darf; auch auf öffentlichen Straßen, Plätzen etc. kann ein Platzverweis, also faktisch Hausverbot, ausgesprochen werden.)
 
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