Kann Vermieter Hundesitting/Besuch von Freund+Hund verbieten

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  • Kann Vermieter Hundesitting/Besuch von Freund+Hund verbieten Beitrag #1
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Hallo,

ich eröffne ein neues Thema, weil der Fall sehr speziefisch ist und ich ne konkrete Antwort benötige. Kurz zum Sachverhalt:

Erst kürzlich habe ich mich von meinem Freund getrennt und mir eine eigene Wohnung genommen. Die Hündin die wir uns gemeinsam angeschafft haben, blieb bei ihm, da ich bereits einen Hund habe und es nahezu unmöglich ist mit zwei Hunden eine Wohnung zu finden.
Jetzt sind wir uns wieder etwas näher gekommen und wollen es nochmal miteinander versuchen. Seit knapp 2 Wochen schläft mein "wieder" Freund nun bei mir in meiner neuen Wohnung nimmt aber die Kleine aber jeden Morgen mit auf die Arbeit. An zwei Tagen habe ich sie Mittags betreut und wurde von den Nachbarn gesehen, wie ich mit zwei Hunden Gassi ging. Diese haben nun bei der Hausverwaltung und die bei meinem Vermieter angerufen und Beschwert ich hätte zwei Hunde. Mein Vermieter rief mich nun Heute an und fragte mich ob es der Wahrheit entsprechen würde das ich einen zweiten Hund hätte. Ich verneinte und sagte ihm aber das ich Besuch hatte der mit seinem Hund über Nacht blieb und ich auch mal auf seinen Hund aufgepasst habe. Er sagte das wäre dann i. O., solange das nich "ständig" sei.
Jetzt meine Frage:
Kann mir die Hausverwaltung den Besuch meines Freundes und dessen Übernachtung auf Grund des Hundes verbieten? Und kann mir die Hausverwaltung auch das Aufpassen auf einen zweiten Hund verbieten wenn er nur mal Mittags bei mir zu Hause ist?
Wir sind bereits am überlegen wie wir dafür eine Lösung finden. Schließlich möchte ich weder meinem Vermieter noch meinen Nachbarn Probleme machen und erst recht keinen Ärger mit denen.
Für schnelle Antwort bin ich unglaublich Dankbar.

Danke Liebe Grüße
 
  • Kann Vermieter Hundesitting/Besuch von Freund+Hund verbieten Beitrag #2
Der Vermieter hat das Recht Dir "dauerhaften" Besuch, der über ein reguläres Maß dem Verständnis von "Besuch" hinausgeht zu verbieten und zu untersagen. Ein solcher Dauerbesuch käme einer Wohngemeinschaft gleich und müsste dem Vermieter a) vorher angezeigt werden und b) vom Vermieter genehmigt werden.

Gleiches gilt für den Hund. Ist er "mal" da zu Besuch ist es ok. Ist er jedoch Dauergast bedarf es der GEnehmigung durch den Vermieter.

Was steht denn in Deinem Mietvertrag bzgl. Hundehaltung? Ist da nur ein Hund speziell erlaubt oder steht doch grundsätzlich sei Tierhaltung erlaubt / verboten ?? Was war mit dem Vermieter vereinbart?

Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen und freundlich fragen, ob - in absehbarer Zeit oder später - die Möglichkeit bestünde, dass Dein Freund samt Hund zu Dir ziehen dürfte, etc. pp?? Die Genehmigung und das ok von ihm brauchst Du.
 
  • Kann Vermieter Hundesitting/Besuch von Freund+Hund verbieten Beitrag #3
Lt. Mietvertrag ist (sinngleich) "die Tierhaltung erlaubt solang die Wohngemeinschaft nicht gestört ist" und der Hund meines Freundes ist nur da, wenn er eben auch da ist. D. h. wenn überhaupt Frühs und Abends/Nachts oder eben am Wochenende.
Habe jetz einen Aushang geschrieben in dem ich erkläre das der Hund meinem Freund gehört und ich nur auf sie aufgepasst habe. hoffe das trägt etwas dazu bei das sich die Sache weng entschärft.
 
  • Kann Vermieter Hundesitting/Besuch von Freund+Hund verbieten Beitrag #4
Hallo, das mit dem Aushang finde ich gut...Du könntest auch noch das Gespräch suchen, den ein oder anderen Nachbarn auf Deine Seite ziehen.

Mein BeIspiel:

Ich habe mal zur Miete gewohnt...Hundehaltung erlaubt (ein Hund....) dieser starb und aus einer zierlichen Setterhündin wurde eine wunderschöne sehr große altdeútsche Schäferhündin...parallel hat ein sehr guter Freund das männliche Pendant bekommen und der Hund hat uns auch öfters besucht (auch über Nacht - der Hund zumindest...und wenn seine Familie in Urlaub fuhr .- schon mal 3 Wochen.)

Kurz aus kleinem Setter wurden zeitweise zwei riesen Wölfe....nun wußte ich daß ein Mitmieter immer aggro und gegen alles ist.

Da ich auch keinen Ärger haben wollte (damals Gemeinschaftsgarten), habe ich mich kurzerhand mit seiner Frau "angefreundet" und sie zum Kaffe und zum Spaziergang eingeladen und siehe da:

Der einst doofe Typ...hat bei der Hausverwaltung (auf Druck seiner frau:))...FÜR mich gesprochen)

Wir haben da dann oft zu "dritt" noch 3 jahre in Frieden gelebt.(bis wir uns wohntechnisch verbessert haben)

Also mit Freundlichkeit und ein paar diplomatischen Tricks kann man sehr gut leben!

LG SUNO
 
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