Kann ihr die Katze weg genommen werden?

Diskutiere Kann ihr die Katze weg genommen werden? im Katzenkörbchen Forum im Bereich Katzen Forum; Hallo ihr Lieben Die Nichte meine Freundes hat sich ca. vor 3 Monaten 1 Katze von Privatleuten angeschafft. Vor einer Woche hat sich das Tierheim...
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Janine 01

Janine 01

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Hallo ihr Lieben

Die Nichte meine Freundes hat sich ca. vor 3 Monaten 1 Katze von Privatleuten angeschafft.
Vor einer Woche hat sich das Tierheim mit ihr in Verbindung gesetzt, wo die Privatleute damals die Katze her hatten.
Das Tierheim meinte die Leute hättet ihr die Katze gar nicht geben dürfen.
Schutzvertrag usw.
Sie möchten sie jetzt besuchen und gucken ob es der Katze bei ihr gut geht.
Jetzt hat sie Angst das sie ihr die Katze wieder wegnehmen können, sie hat sich halt schon an die kleine gewöhnt, würde mir nicht anders gehen.
Meine frage ist jetzt dürfte das Tierheim das?
Ich hab versucht mich da ein bisschen reinzulesen aber eine klare Antwort habe ich nicht bekommen.
Aber im Grunde ist ein Schutzvertrag doch auch dazu da, das die Leute keine Tiere im Tierheim "kaufen" und sie dann irgendwie teurer weiterverkaufen oder?
Und in dem damaligen Schutzvertrag die, die Privatleute und das Tierheim abschlossen hieß es ja,das die Katze nicht abgegeben werden darf, sondern zurück ins Tierheim muss.
Kennt sich das zufällig jemand aus?

Danke schon mal.

lg, Janine
 
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  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #2
Das Tierheim ist schon im Recht. Denn die Schutzverträge sind ja gerade dazu da, dass die Tiere nicht von einer Hand zu andern wandern.

Aber meist sind die Tierheime auch froh, wenn sich ein gutes neues Zuhause findet. Ich glaube, sie werden sich nur davon überzeugen, dass deine Freundin nicht mit 17 Katzen auf 23 qm lebt oder sonst irgendetwas der Katze schaden könnte.
Außerdem werden sie mit ihr einen neuen Schutzvertrag machen und gut ist.
*Portion Optimismus rüberschieb*
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #3
Rein Theoretisch könnten sie ihr die Katze aber ohne Probleme abnehmen, richtig?
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #4
Rein Theoretisch könnten sie ihr die Katze aber ohne Probleme abnehmen, richtig?
Wie Suni schon sagte: Ja.

Aber davon würde ich nicht zwingend ausgehen, wenn die Katze es gut bei der Nichte hat. Es wäre nicht wirklich im Sinne des Tierschutzes, auf einer Abmachung herumzureiten, wenn es dem Tier damit schlechter gehen würde (zurück ins TH, neue Vermittlung), als es jetzt möglicherweise der Fall ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Mitarbeiter ein Auge zudrücken, wenn sie sehen, dass alles in Ordnung ist und die Sache mit einem neuen Schutzvertrag geregelt wird.
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #5
Ich denke mal, in einem Extremfall könnten sie ihr die Katze sicherlich wegnehmen. Aber das wird ja bei deiner Freundin nicht der Fall sein. Wenn sie alles zum Leben hat, was sie braucht und das Tierheim sieht, dass es ihr gut geht, werden die ja einen Teufel tun und die Katze wieder ins Tierheim holen. Die sind ja, wie Substantia Nigra schon schrieb, froh, wenn die Katze ein schönes Zu Hause hat und nicht wieder ins Tierheim muss.

Ich meine, ich finde es eigentlich sogar eine ganz tolle Sache, dass sich das Tierheim darüber informiert, ob es der Katze denn gut geht. :023: Kaum ein Tierheim macht sich wohl solche Mühe. Wobei ich es selber vermutlich auch nicht soo dolle begeistert wäre, wenn da jemand zu mir nach Hause kommen will und sich umschaut... Privatsphäre und so. ABER- wenn ich die Katze dadurch behalten kann und dem Tierheim beweisen kann, dass ich der Mietz ein goldiges Leben schenke- warum nicht.
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #6
Alles klar, Danke.
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #7
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob das TH überhaupt noch auf die Katze zugreifen könnte! Denn der Schutzvertrag wird ja zwischen dem TH und dem Ersteigentümer geschlossen. (Tiere gelten insoweit als Sache, § 90a BGB). Genauso, wie ich ein Buch, das mir ein Freund geliehen hat, an einen Unwissenden rechtswirksam verkaufen und übereignen kann, dürfte das mit einer Katze möglich sein.

Zumal der Ersteigentümer - wie der Name schon sagt - sogar Eigentum an dem Tier hat und schon daher darüber verfügen kann, wie er mag. Dass er das aufgrund des Schutzvertrages nicht darf, ist klar. Das TH hat da aber nur die Möglichkeit - und so wird das ja auch meist gemacht - dass sie eine Vertragsstrafe in Höhe von ein paar hundert Euro aufnehmen, die bei Vetragsverletzung fällig wird. Das soll die Leute von der Weitervermittlung abhalten.

Wenn es da nicht gerade tierschutzrechtliche Besonderheiten gibt, von denen ich gerade nichts weiß, muss sich also deine Bekannte schon deshalb überhaupt keine Gedanken machen.
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #8
Tiere sind Lebewesen und kein Gegenstand den man einfach so weiter geben kann. ;)

Wir hatten mal einen Fall, wo wir 2 Katzenkinder an eine Frau vermittelt haben und bei einer Haltungskontrolle stellte sich heraus das sie diese Beiden an Bekannte verschenkte. Das geht natürlich nicht und wir haben die Katzen zurück geholt.

Wenn man vorher bescheid sagt und den Vertrag auf den neuen Besizer überschreibt ist das jedoch kein Problem. Aber einfach so das Tier weiter zu geben ist ein Grund dieses Tier wieder zu holen.

Aber wenn es den Beiden gut geht wird bestimmt ein neuer Vertrag gemacht. :)

Das einzige wo der Besitzer recht bekommt ist, wenn die Tierschützer eine Haltungskontrolle nach der angegebenen Zeit machen möchten. Da kann der Besitzer dieses verweigern.
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #9
Tiere gelten aber laut Gesetz als Sache... leider...
Ich bin da aber jetzt juristisch nicht so wirklich bewandert, würde mich aber der Mehrheit der User hier anschließen und sagen: Sicher, das TH hat das Recht auf Nachkontrolle... aber die werden wohl den Teufel tun, und die Katze aus einem tollen neuen Zuhause wieder wegholen, zurück ins Tierheim zur erneuten Vermittlung...

Wir haben damals unsere letzten Mäuschen, die aus dem Tierheim stammten, auch "unter der Hand" hier im Forum vermittelt, anstatt sie vertragsgemäß ans Tierheim zurückzugeben - ok, bei Mäusen passiert es so gut wie nie, dass die Tierheime da nachforschen, da sind die völlig überfordert... Aber wir haben die Mäuse samt ihrer Voli abgegeben in wirklich supergute Hände... Und wenn das Tierheim nachgeforscht hätte und gesehen hätte, wohin die Mäuse unter welchen Umständen gegangen sind, da hätten die wohl auch nix mehr gesagt - Riesenvoli mit toller Versorgung... oder 1,5jährige Mäuse zurück ins Tierheim in den Hamsterknast holen?

Also - solange die Katze gut untergebracht und gut versorgt ist, würde ich mir da wirklich keine Gedanken machen...
Das hebelt zwar den eigentlichen Gedanken eines Schutzvertrages etwas aus und sollte sicher nicht der Regelfall werden... aber ich denke, solange es dem Tier gut geht, sollte Papierkram auch mal nebensächlich sein dürfen...

LG, seven
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #10
Ich rede nicht von Moral etc. gegenüber unseren Mitlebewesen, sondern von der Rechtslage. Eben § 90a BGB, der nur relativen Wirkung von Verträgen, der Eigentumslage usw.

Aber gut, bevor das hier in eine Schuld- und Sachenrechtsvorlesung ausartet...denkt ohnehin jeder, was er mag, und wenn ich noch acht Seiten schreibe. Eigentlich ist eh Feierabend ;)
---
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

@ ShadowWolf: Wie Sachen in der Praxis gehandhabt werden, und wie ein Prozess aufgrund der Rechtslage ausginge, sind ohnehin zwei Paar Stiefel!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #11
...Genauso, wie ich ein Buch, das mir ein Freund geliehen hat, an einen Unwissenden rechtswirksam verkaufen und übereignen kann, dürfte das mit einer Katze möglich sein.

:shock: nicht wirklich?
Ich hätte nun nicht gedacht dass ich "rechtswirksam" eine Sache verkaufen kann die mir gar nicht gehört:shock:..egal ob der Käufer wissend oder unwissend darüber ist:eusa_think:

Das schweift zwar jetzt vom Thema ab aber diese Aussage hat mich jetzt ganz schön verwirrt:?
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #12
Off-Topic
[@ Renate, ja, das geht - mit Einschränkungen. Zum Beispiel darf die "Sache" nicht "abhanden gekommen" sein, also der Eigentümer darf nicht ohne oder gegen seinen Willen dem Besitz verloren haben. Das wäre zB beim Diebstahl oder beim klassischen Verlieren so. Dann geht das nicht (mit Ausnahme von Geld, das kann man praktisch immer rechtswirksam übereignen).

Wenn also zB eine Leihe vorliegt und der Eigentümer die fragliche Sache freiwillig aus der Hand gegeben hat, dann darf allerdings der Käufer weder wissen noch es grob fahrlässig nicht wissen, dass die Sache nicht dem Verkäufer gehört. Der ursprüngliche Eigentümer hat dann Pech gehabt und muss sich über Schadensersatz an seinen feinen Freund halten.

Das ist aber nur ganz grob, es gibt natürlich etliche Feinheiten. Wem langweilig ist, der lese die §§ 932 ff. BGB nach, da steht was dazu.

Und bitte jetzt nicht alle die geliehenen Sachen verkaufen:mrgreen:
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #13
Off-Topic
[@ Renate, ja, das geht - mit Einschränkungen. Zum Beispiel darf die "Sache" nicht "abhanden gekommen" sein, also der Eigentümer darf nicht ohne oder gegen seinen Willen dem Besitz verloren haben. Das wäre zB beim Diebstahl oder beim klassischen Verlieren so. Dann geht das nicht (mit Ausnahme von Geld, das kann man praktisch immer rechtswirksam übereignen).

Wenn also zB eine Leihe vorliegt und der Eigentümer die fragliche Sache freiwillig aus der Hand gegeben hat, dann darf allerdings der Käufer weder wissen noch es grob fahrlässig nicht wissen, dass die Sache nicht dem Verkäufer gehört. Der ursprüngliche Eigentümer hat dann Pech gehabt und muss sich über Schadensersatz an seinen feinen Freund halten.

Das ist aber nur ganz grob, es gibt natürlich etliche Feinheiten. Wem langweilig ist, der lese die §§ 932 ff. BGB nach, da steht was dazu.

Und bitte jetzt nicht alle die geliehenen Sachen verkaufen:mrgreen:

ok, danke, wenn Du das so sagst....
unter "rechtswirksam" habe ich bisher etwas Anderes verstanden:?

aber wir müssen das hier nicht weiter vertiefen;)
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #14
Off-Topic
Würde mich aber interessieren, was du unter rechtswirksam verstehst? Jetzt ist das off-topic ohnehin schon soo lang..
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #15
Off-Topic
Würde mich aber interessieren, was du unter rechtswirksam verstehst? Jetzt ist das off-topic ohnehin schon soo lang..

...eine Handlung die gesetzlich legal und unantastbar ist verstehe ich unter rechtswirksam
... und ein geliehenes Buch zu verkaufen ist halt meiner Meinung nach weder legal noch gesetzlich unantastbar:?
so nun denke ich aber ist es genug OT...:)
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #16
Off-Topic
Wie das strafrechtlich aussieht, ist damit nicht vorweggenommen. Das ist meist eine Unterschlagung und kann bestraft werden. Die Sache gibts trotzdem nicht zurück. So, womit das Thema glaube ich wirklich erschöpft ist;)
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #17
Off-Topic
Wie das strafrechtlich aussieht, ist damit nicht vorweggenommen. Das ist meist eine Unterschlagung und kann bestraft werden. Die Sache gibts trotzdem nicht zurück.;)


aha, na dann, wenn Du das sagst:?
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #18
Off-Topic
aha, na dann, wenn Du das sagst:?
Wie soll ich das verstehen? Das ist nunmal die Rechtslage, das habe ich mir nicht ausgedacht. Aber ich glaube, ich lasse es einfach...
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #19
Mal ganz egal wie nun die Gesetzlage tatsächlich ausschaut, dürfte ein vernünftiger Tierschutzverein doch hoffentlich im Sinne des Tieres entscheiden.
Also, Kontrolle bei deiner Freundin, für gut befunden und Tier dort belassen.

Ob sie letztendlich gegen den ursprünglichen Besitzer vorgehen, liegt in deren Ermessen. Wir hatten im TSV einen Fall, wo ein Hund als Fundhund abgegeben wurde, dabei gehörte das Tier jedoch der Person, die uns den Hund gab. Aufgeflogen ist das ganze, weil wir die reinrassige Sheltie-Hündin über die Sendung "Tiere suchen ein Zuhause" vermittelt hatten. Zufällig sah die Züchterin der Hündin das und hat sich mit uns in Verbindung gesetzt.
Wir haben besagte Person dann angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass wir zum Wohle des Tieres von einer Anzeige absehen. Uns war nur wichtig, ihr mitzuteilen, dass ihr Schwindel aufgeflogen ist.
 
  • Kann ihr die Katze weg genommen werden? Beitrag #20
ich denke auch dass die von der Vermittlung das Kätzchen da lassen wo es jetzt ist wenn die sehen das es ihm gut geht, keine Frage:)
Die sind sicher froh wenn das Tier, auch nach der ungeplanten Weitergabe, trotzdem gut untergebracht ist.


Ich bin sicher das Mädchen muß sich keine Gedanken machen;)
 
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