- Keine Einzelhaltung bei Ratten Beitrag #1
Tova
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Hallo!
Hier auf Wunsch von Okapi ein Beitrag gegen die Einzelhaltung von Farbratten.
Ratten, speziell die Wanderratte, von der die Farbratte abstammt, bilden Familienverbände. Sie sind Rudeltiere mit einer komplexen Rudelstruktur.
Rudel bieten Tieren verschiedene Vorteile. Insbesondere Ratten arbeiten zusammen. Sie sammeln gemeinsam Futter, verteidigen gemeinsam ihr Revier und ihre Bauten und ziehen die Jungen gemeinsam auf. Stirbt ein Weibchen, wird ihr Nachwuchs trotz allem mit aufgezogen. Die Gruppe bietet Sicherheit, Ratten haben beinahe 24 Stunden andere Ratten um sich.
Um Rudel zu bilden, müssen Tiere eine Möglichkeit entwickeln, sich untereinander zu verständigen. Dies bezeichnet man als Kommunikation. Genauer als Sozialverhalten. Sozialverhalten besteht nicht nur auf kuscheln, sondern auch aus drohen und kämpfen.
Je komplexer die Organisation einer Gruppe ist, desto intelligenter müssen die Tiere sein. Ansonsten funktioniert es nicht. Ratten sind daher sehr intelligent und sehr lernfähig.
Eine einzelne Ratte steht ständig unter Stress. Denn sie fühlt sich hilflos ohne Artgenossen und hat immer das Bestreben, sich einem Rudel anzuschließen. Daher wirken einzeln gehaltene Tiere auch so zahm. Aber zahm sind sie nicht, denn Zahmheit beruht auf Vertrauen. Dass Verhalten, dass einsame Tiere an den Tag legen, entsteht aus reiner Verzweiflung.
Soziale Interaktionen, also das Sozialverhalten, kann nur an einem Artgenossen ausgelebt werden. So sehr der Mensch sich auch Mühe gibt, er versteht weder die Rattensprache, noch kann er sie erwidern. Daher ist der Mensch nicht in der Lage, einen Artgenossen zu ersetzten. Eine Ratte alleine ist daher immer einsam.
Kein Tier kann sagen, wenn es glücklich ist. Der Mensch kann seinem Haustier nur die Möglichkeit bieten, glücklich zu werden. In Form einer möglichst artgerechte Haltung. Und dazu gehört bei Gruppentiere unbedingt ein Artgenosse.
Auch §2 des Tierschutzgesetztes besagt:
Trotz allem sollte dies einem verantwortungsvollen Tierhalter zu denken geben.
Hier auf Wunsch von Okapi ein Beitrag gegen die Einzelhaltung von Farbratten.
Ratten, speziell die Wanderratte, von der die Farbratte abstammt, bilden Familienverbände. Sie sind Rudeltiere mit einer komplexen Rudelstruktur.
Rudel bieten Tieren verschiedene Vorteile. Insbesondere Ratten arbeiten zusammen. Sie sammeln gemeinsam Futter, verteidigen gemeinsam ihr Revier und ihre Bauten und ziehen die Jungen gemeinsam auf. Stirbt ein Weibchen, wird ihr Nachwuchs trotz allem mit aufgezogen. Die Gruppe bietet Sicherheit, Ratten haben beinahe 24 Stunden andere Ratten um sich.
Um Rudel zu bilden, müssen Tiere eine Möglichkeit entwickeln, sich untereinander zu verständigen. Dies bezeichnet man als Kommunikation. Genauer als Sozialverhalten. Sozialverhalten besteht nicht nur auf kuscheln, sondern auch aus drohen und kämpfen.
Je komplexer die Organisation einer Gruppe ist, desto intelligenter müssen die Tiere sein. Ansonsten funktioniert es nicht. Ratten sind daher sehr intelligent und sehr lernfähig.
Eine einzelne Ratte steht ständig unter Stress. Denn sie fühlt sich hilflos ohne Artgenossen und hat immer das Bestreben, sich einem Rudel anzuschließen. Daher wirken einzeln gehaltene Tiere auch so zahm. Aber zahm sind sie nicht, denn Zahmheit beruht auf Vertrauen. Dass Verhalten, dass einsame Tiere an den Tag legen, entsteht aus reiner Verzweiflung.
Soziale Interaktionen, also das Sozialverhalten, kann nur an einem Artgenossen ausgelebt werden. So sehr der Mensch sich auch Mühe gibt, er versteht weder die Rattensprache, noch kann er sie erwidern. Daher ist der Mensch nicht in der Lage, einen Artgenossen zu ersetzten. Eine Ratte alleine ist daher immer einsam.
Kein Tier kann sagen, wenn es glücklich ist. Der Mensch kann seinem Haustier nur die Möglichkeit bieten, glücklich zu werden. In Form einer möglichst artgerechte Haltung. Und dazu gehört bei Gruppentiere unbedingt ein Artgenosse.
Auch §2 des Tierschutzgesetztes besagt:
Ein Gruppentier MUSS auch in der Gruppe gehalten werden. Leider ist dieses Gesetz so schwammig formuliert, dass man rechtliche gesehen nicht gegen Halter vorgehen kann, die ihre Tiere in Einzelhaft halten.Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Trotz allem sollte dies einem verantwortungsvollen Tierhalter zu denken geben.
