Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung

Diskutiere Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung im Katzenkörbchen Forum im Bereich Katzen Forum; Hallo ihr lieben, noch ist es ja (leider) noch nicht soweit, dass ich mir ein Katzenpärchen in meine Wohnung holen kann, da sich mein Umzug in...
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  • Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung Beitrag #1
L

la_bellezza

Guest
Hallo ihr lieben,

noch ist es ja (leider) noch nicht soweit, dass ich mir ein Katzenpärchen in meine Wohnung holen kann, da sich mein Umzug in den Herbst verschoben hat...

Natürlich informier ich mich jetzt schon fleißig auf den ein oder anderen Tierschutzseiten und träum schon von meinen eigenen zwei süßen...:060:

Und jetzt zu meiner Frage:
Was ich verstehe, wenn dran steht Freigänger, da ist mir klar das die Katze raus will.
Aber wie ist es denn wenn Wohnungskatze dran steht und ich könnte denen da ich in einer absolut Katzenfreundlichen und ruhigen Gegend lebe, Freigang bieten.

Ist das dann generell ausgeschlossen und die MÜSSEN in der Wohnung bleiben oder wenn die Gegend passt könnte man diese nach der Eingewöhnungszeit langsam dran gewöhnen, dass Sie nach draußen können?

Danke schon mal für eure Antworten! :D
 
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  • Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung Beitrag #2
Aber wie ist es denn wenn Wohnungskatze dran steht und ich könnte denen da ich in einer absolut Katzenfreundlichen und ruhigen Gegend lebe, Freigang bieten.

Ist das dann generell ausgeschlossen und die MÜSSEN in der Wohnung bleiben oder wenn die Gegend passt könnte man diese nach der Eingewöhnungszeit langsam dran gewöhnen, dass Sie nach draußen können?

Das bedeutet erstmal nur, das die Tiere aus Wohnungshaltung kommen. Allerdings gibt es TH, Vereine und auch Züchter, die diese Tiere nur in Wohnungshaltung vermitteln. Das steht dann vermutlich auch so im Vertrag. Aber das kann man ja vorher abklären.
 
  • Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung Beitrag #3
Hi,

es hängt immer ein bisschen von der Wohnungskatze ab, ob sie raus kann. Je nach Katze vermittelt der Tierschutz/Tierheim die Katze dann auch nur in reine Wohnungshaltung.
Bei uns in der Pflegestelle sind die Kitten erst einmal nur in der Wohnung, wenn ich weiß, dass sie bei ihren neuen Besitzern Freigang bekommen sollen, dann gehe ich hin und wieder schon mal mit ihnen raus.
Wir vermitteln die Katzen aber auch in reine Wohnungshaltung und auch wenn die neuen Besitzer sich nicht sicher sind, ob die Katzen später raus sollen ist kein Problem.
Bis jetzt haben wir nur eine Katze in reine Wohungshaltung vermittelt, da der Verdacht bestand, dass die kleine Süße nicht 100% gesund war. (aber sie ist gesund und hat sich super entwickelt).
 
  • Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung Beitrag #4
Alles klar, danke für die Infos, jetzt bin ich schon schlauer!
 
  • Tierschutz: Freigänger - Wohnungshaltung Beitrag #5
Bei den 7 Katzen aus 2 unterschiedlichen Tierschutzorgas, die ich hier habe, steht eindeutig im Schutzvertrag: die Katzen werden NUR in Wohnungshaltung vermittelt.;)

Manchmal steht sogar in solchen Verträgen drin: die Katzen dürfen nicht auf den Balkon!
Nämlich dann, wenn der-aus welchen Gründen auch immer- nicht vernetzt werden kann.
 
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