Rottweilerhaltung in Hessen

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  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #1
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Etoileza

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Hallo Leute, ich brauch eure Hilfe!
Seit einiger Zeit überlege ich ernsthaft,mir einen Welpen zu holen.
Rottweiler ist zur Zeit mein Favourit und ich versuche mich vorher über die Auflagen
zur Haltung von Listenhunden zu informieren...
Aber der Wirrwarr im Internet macht mich echt fertig!Jeder meint was Anderes!
Zunächst mal:ich bin dieses Jahr nach Hessen gezogen.
Gelten Rottweiler hier auch als Listenhunde oder nicht:?:Zur Zeit gehe ich davon aus,dass er dazu gehört,es wäre aber super,wenn jemand es besser weiß!
Welche Papiere/Genehmigungen brauche ich für ihn?Wie muss ich mich vorbereiten/was muss ich bei der Behörde vorzeigen?
Kann ich Ermäßigungen bezüglich der Hundesteuer beantragen?
Ich will mir den Hund vermutlich aus der Ukraine holen(jaja,wir Patrioten...:roll:),wird das ein Problem?
Schon mal
VIELEN DANK für die Antworten,ich bin gerade echt verzweifelt,hätte nicht gedacht, dass die Haltung von Listenhunden so kompliziert wird!:shock:
P.S.Aaah,und noch was:ich bin erst 15,muss dann ein Erziehungsberechtigter die ganzen Prüfungen machen oder darf ich das auch,wenn der Hund später als nicht gefährlich eingestuft ist(denn ich denke,wenn der Hund bewiesen keine Gefahr darstellt,MUSS man auch nicht unbedingt 18 sein, um ihn zu führen,oder doch??:eusa_doh:)
Oh Gott ist das alles schwer!
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #2
Möp sorry, sehe grade sie haben doch eine. Ignorieren bitte :C
Aber der Rotti steht drauf.
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #3
Mit 15 darfst du doch gar keinen Rottweiler führen, die sind doch ziemlich schwer und fallen damit unter 20/50(?)
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #4
akani
20/40 (zumindest in NRW) wie ist das in Hessen?
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #5
Google sagt, dass man in Hessen Listenhunde alleine zu führen hat. Wenn also ein Zweithund im Haus ist, muss man mit jedem einzeln gehen.
Und dazu muss auch der Zweithund einen Wesenstest bestehen, da er sich verhaltensweisen abschauen könnte.
Und sicher weiß ich, dass man den Sachkundenachweis ab 16 Jahren mit Einwilligung der Eltern machen darf.
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #6
Aaaalso:
1) Der Rotti ist in Hessen ein Listenhund, allerdings ist er "widerlegbar gefährlich", d.h. er kann durch einen Wesenstest befreit werden (Leinen- und Maulkorbzwang, Kastrationspflicht).
2) Ein Listenhund darf nicht von jemandem unter 18 (ich meine, bei manchen sogar 21) geführt werden, d.h. nicht einmal Gassi gehen. Wie das nach dem Wesenstest aussieht wäre bei der Stadt zu erfragen.
3) Wenn die Ortsangabe Taunusstein stimmt kostet ein Listenhund 600 Euro Hundesteuer im Jahr, auch hier wäre zu erfragen, wie das mit einem Wesenstest aussieht. Eure Gebührenverordnung konnte ich leider nicht finden, aber bei uns kann ein Listenhund durch nichts von der Steuer befreit werden, auch nicht durch den Dienst in einer RHS o.Ä..
4) In Hessen besteht laut Google eine Haftpflichtversicherungspflicht für Listenhunde, das ist aber sowieso sinnvoll. Das müsstest du bei der Anmeldung vorlegen.
5) Du darfst einen Listenhund soweit ich weiß nicht einmal aus dem Ausland einführen.

Wieso möchtest du denn einen Rotti? Hast du dich über die Rasse informiert?

EDIT: Habe was vergessen: Unter 18 kannst du nicht als Halter eingetragen werden, weder beim Kauf noch bei der Stadt, d.h. das muss deine Mutter/dein Vater machen. Sie bekommen dann alle Rechnungen und müssen haften, wenn etwas passiert. Sie müssen auch den Wesenstest mit dem Hund ablegen, denn den kann nur der eingetragene Halter absolvieren.

Mal ne Frage am Rande: Ist 20/40 so häufig? Bei uns spielt das keine Rolle, hat es zumindest bei meinem ersten Hund nicht :eusa_think:.

Liebe Grüße
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #7
Hallo,
also ich würde an deiner Stelle ganz einfach in euer Bürgerhaus gehen (bei uns heißt das so - ist eine Art Rathaus Ableger für einzelne Stadtteile) und mir sagen lassen wer genau mir da 100% Angeben machen kann - diese am Besten schriftlich - was für eine Behörde vollkommen normal ist.

In unserer Stadt sind sogar die Hundesteuern und Leinenpflicht von Bezirk zu Bezirk verschieden - geschweige denn von den anderen Bestimmungen. Wenn du also deiner Sache wirklich sicher sein willst - dann gehe den offiziellen Weg.

Ich hoffe deine Eltern stehen dir bei deinem Hundewunsch 100% bei Seite - und ihr habt die schriftl Erlaubnis eures Vermieters...ansonsten wird es schwierig.

Des weiteren hoffe ich auch, daß ihr den Züchter in der Ukraine persönlich kennt (ist ja nun nicht gerade ums Eck) - es gibt überall "Schurken und üble Vermehrer" und, daß ihr den Hund selbst in der Ukraine abholt (ganz zu Schweigen von Impf - und EU Pass...) - oder einen wirklich gut geprüften und sicheren Transport für das kleine Würmchen arrangiert......
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #8
Also ich komme aus NRW und hier brauchen wir sogar für Aussies, Labradore usw. einen Sachkundenachweis.
Das ist hier recht streng.
20/40 bedeutet, dass ein Sachkundenachweis Pflicht ist,
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #9
Off-Topic
Ich habe noch nie was von diesem 20/40 gehört wenn ich ehrlich bin. Hier gibt es das nicht oO.
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #10
Off-Topic
Mach dir nichts draus Federchen, in BW auch nicht.^^ Bei uns ist die Liste auch recht kurz.... Ich wusste von 20/40 auch nichts, bis ich mal wegen Urlaub gegooglet habe XD.
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #11
Off-Topic
Mischling, Federchen wohnt doch auch in BW.


Das mit dem Sachkundenachweis gilt auch nur in NRW, aber ich dachte, man dürfe trotzdem nicht unter 16 mit einem 20/40 Hund spazierengehen.
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #12
Off-Topic
:eusa_doh: Wer lesen kann ist klar im Vorteil, danke akani.

Meinst du jetzt in allen Bundesländern oder nur in NRW? Bei uns weiß ich, dass es geht und in NRW bin ich mir auch ziemlich sicher, dass es nicht geht, aber das weißt du ja am besten ;).
Nur wie ist das dann in den anderen Bundesländern, die auch keine 20/40 Regelung haben? Ich konnte dazu nichts zu Hessen finden, die machen ja auch keinen Unterschied zwischen Liste 1 und 2, nur zwischen "immer gefährlich" und "widerlegbar gefährlich".

LG
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #13
Schon eigenartig...
Also hier in NRW braucht man für 20/40 Hunde ja schon den Sachkundenachweis, ohne, dass sie Listenhunde sind.
Aber dass es in anderen Bundesländern gar keine Regelungen bezüglich 20/40 gibt, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich habe da jetzt das 12-jährige Mädchen, das von einem Rottweiler (z.B. weil der recht schwer und kräftig ist) durch die Gegend gezerrt wird und eine Gefahr für Verkehr o.ä. darstellt, im Kopf. Das kann man doch nicht erlauben, oder?
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #14
So, ich als Hessin muss mich auch mal zu Wort melden ;)

Hier in Hessen gibt es keine 20/40 Regelung und auch keinen generellen Sachkundenachweis als Vorraussetzung für die Hundehaltung - obwohl das im Gespräch ist. Die generelle Rasseliste steht auch in Hessen zur Diskussion, nur ob und vor allem wann daran mal was geändert wird, steht in den Sternen:roll:. Hessen unterteilt auch nicht in Kategorien - ein Listenhund gilt bis zum Beweis des Gegenteils als gefährlich

Das wichtigste findet man auf dieser Seite auf einen Blick (die ist durchaus empfehlenswert und bezieht sich auf alles Listis in Hessen):
Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur von Personen, die volljährig sind und die Sachkundeprüfung für genau diesen Hund abgelegt haben, geführt werden. Das bedeutet, der Nachbar kann nicht eben mal schnell mit dem Hund Gassi gehen, wenn man selbst keine Zeit hat. Auch kann man seine Kinder nicht mal schnell mit dem Hund um den Block schicken oder ihn Irgendjemandem zur Beaufsichtigung überlassen, wenn's denn mal brennt.

Beim Gassi gehen, bitteschön die Halteerlaubnis immer mitführen! Ist man nicht der Halter des Hundes, muss man den Nachweis über die Sachkundeprüfung, die man für diesen Hund abgelegt hat, immer parat haben.
Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden. EINE Person – EIN Hund. Es ist weder erlaubt, zwei Listenhunde spazieren zu führen, noch einen Listenhund und einen Chihuahua. Hält man also zwei Hunde, wovon mindestens einer ein Listenhund ist, geht man entweder mit zwei Personen oder zuerst mit dem einen, dann mit dem anderen Hund Gassi. Der Nachbar darf seine drei Schäferhunde natürlich alle auf einmal ausführen.​

Quelle:
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #15
In BW ist das hier die einzige Regelung zur Hundehaltung:
Ansonsten gelten nur Bundes- und Landesrecht, die sich wiederum nur auf Listenhunde beziehen. Was ein Listenhund ist legt ja auch das Land selbst fest, bei uns sind es der Tosa Inu, American Stafford, Pitbull, Mastino/Mastiff, Fila Brasileiro, Bordeauxdogge, Dogo Argentino, Stafford Bulltierrier, Bullmastiff und Bullterrier, allerdings sind alle Anlage 2, d.h. sie können durch einen Wesenstest von den Auflagen befreit werden und man zahlt lediglich eine höhere Hundesteuer.
Egal wie viel ich suche, 20/40 finde ich nur in NRW, es wurde zwar auch in anderen Ländern diskutiert, aber nie eingeführt. Ich habe auch nichts zum Alter eines Hundehalters finden können, wir sind da wohl recht liberal.
Meinen Max bekam ich mit 14, mit zwei Jahren war er ausgewachsen und wog knapp 40kg, das hat bestimmt auch nicht toll ausgesehen oO. Allerdings war ich recht groß und kräftig für mein Alter und Max gut erzogen.^^

LG
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #16
Altersbeschränkungen gelten in Hessen nur in Bezug auf Listenhunde. Ansonsten sieht es so aus, dass man an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern appelliert.
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #17
Keine Ahnung, was mich in letzter Zeit so oft in den Hundebereich verschlägt :uups:

Zum Thema Listenhunde blablub gibt es eine sogenannte "Gefahrenabwehrverordnung
über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)" (zu erreichen über
(ich hoffe, der Link funktioniert)

Danach gehört der Rottweiler zu den gefährlichen Hunden, und du musst diese ganzen Auflagen der Verordnung erfüllen....

Da steht dann z.B. drin, dass man zum Führen des Hundes mind. 18 sein muss, der Hund einen Wesenstest bestanden hat, für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und die Hundesteuer bezahlt wurde etc.

Leider steht nichts darüber drin, was das Erwerbsland des Hundes angeht. Und mit dem moralischen Zeigefinger will ich hier nicht kommen... das ist der Job von anderen ;)

Uff, wenn man sich den ganzen Kram durchliest, können wir ja direkt froh sein, dass diese Verordnung noch nicht galt, als wir unseren Rottweiler hatten :silence:
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #18
Wollte kurz mal melden zur Einfuhr, da ich ja geschrien habe, das ginge nicht :uups:, hier bitte.
Den Rotti betrifft das nicht, d.h. er darf eingeführt werden, natürlich mit den sonst üblichen Bestimmungen etc.pp..
Den Wesenstest braucht er übrigens erst mit einem gewissen Alter, das müsste dort aber auch stehen. Meldepflichtig ist ein Hund soweit ich weiß ab 6 Monaten (zumindest bei uns).

LG
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #19
Ob ein Import nach Deutschland erlaubt ist oder nicht, hängt beim Rottweiler vom jeweiligen Bundesland ab - wie es in Hessen nun genau ist, weiß ich nicht. In Hessen ist - soweit ich weiß - die Rottizucht erlaubt, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass hier in Importverbot herrscht, da ja Importe für eine sinnvolle Zucht eig. unabdingbar sind. Allerdings konnte ich darüber nichts genaues finden...

Wobei das ja für die eigentliche Frage eh keine Rolle spiel, da ja kein Auslandshund zur Debatte stand, oder?
 
  • Rottweilerhaltung in Hessen Beitrag #20
Ich will mir den Hund vermutlich aus der Ukraine holen(jaja,wir Patrioten...),wird das ein Problem?
*chrm* Doch ein Problem, glaube ich ;). Ich habe nur diese Verordnung gefunden, deutschlandweit eben. Aber auch da wird es das beste sein, sich an die Behörde zu wenden, die zuständig ist. Sollen die sich mit ihrer Bürokratie rumschlagen ;).

LG
 
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