Rechtliche Fragen

Diskutiere Rechtliche Fragen im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo, ich habe da einn paar Fragen: Muß ich durch ein Schild kennzeichnen, dass ich einen Hund habe? Wenn ja, auch bei einem eingezäunten...
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  • Rechtliche Fragen Beitrag #1
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TanteM

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Hallo,

ich habe da einn paar Fragen:

Muß ich durch ein Schild kennzeichnen, dass ich einen Hund habe?
Wenn ja, auch bei einem eingezäunten Grundstück?
Darf ich den Hund auf das Grundstück lassen wenn er nachts anschlägt?
Bin ich dann Schuld wenn er jemanden auf dem eingezäunten Grundstück beißt?

Jetzt fängt wieder die dunkle Jahreszeit an und man hört immer mehr von Einbrüchen in der Nachbarschaft.

Wie verhalte ich mich dann rechtlich richtig?

LG, TanteM
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #2
wenn dein Hund jemanden auf deinem Grundstück beisst bist du schuld ja zu den andereb sachen weis ich nix wirkliches. Anschlagen ist soweit ok sofern er nicht dauerbellt denk ich ist das ok. Aber mal erlich ein Hund gehört auch nachts ins Haus. Der will ja beim Rudel sein und net allein draussen
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #3
Du musst kein Schild befestigen, wenn der Hund aber draußen wachen soll ist es sinnvoll, denn auch ein Einbrecher muss durch ein Schild gewarnt werden.
Beißt dein Hund ohne, dass du auf den Hund auf dem Grundstück hingewiesen hast, kann der Einbrecher dich ebenso verklagen.
Denk auch daran, dass es bis dahin nur Hausfriedensbruch und kein Einbruch ist.
Rauslassen darfst du den Hund allerdings, denn es ist ja zu deinem Schutz.
Ich würde den Garten gut sichern, mit Zaun usw., und ein Schild anbringen, dass auf diesem Grundstück ein bissiger/gefährlicher Hund lebt (auch wenn es nicht so ist). Das zählt als vorherige Warnung, denn es ist grenzwertig, ob du zum Beispiel einen Einbrecher vorwarnen musst.
Du darfst den Hund allerdings nicht mit einem Kommando vorschicken und eigentlich darf er auch nicht das Grundstück sondern nur dich verteidigen. Bleib also in der Nähe deines Hundes, im Zweifelsfall hat der Einbrecher dich bedroht, kannst du ja nicht wissen, was der nachts auf deinem Grund und Boden sucht.

LG
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #4
Huhu!
In Hessen sind solche Warnschilder meines Wissens nach Pflicht.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Machen würde ich es wohl aber dennoch.
Das der Einbrecher dich verklagen kann, stimmt aber.
(Auch wenn ich die Vorstellung irgendwie lustig finde ^^)
Hier hab ich noch eine Seite gefunden:

LG
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #5
In Hessen sind die Schilder keine Pflicht. Nur Halter von Listenhunden müssen ihr Grundstück einzäunen und mit einem Warnhinweis versehen.

Generell würde ich meinen Hund aber weder tags noch nachts lange unbeaufsichtigt auf dem Grundstück lassen, das kann dann von Kindern, die den Hund mit Kinderriegeln samt Alufolie füttern (so bei meiner Nachbarin) bis hin zu schlimmeren gehen.
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #6
Danke für eure Antworten.

@ Flumina: keine Sorge, mein Hund ist immer bei mir, auch nachts.

Cindy hat eine freie Sicht in den Garten, nicht zur Straße. Also kann sie erst anschlagen,, wenn sich schon jemand auf unserem Grundstück befindet. Wenn das Bellen nicht als Warnung für den Einbrecher reicht, kann ich sie doch zum Pinkeln;) rauslassen, oder?

LG, TanteM
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #7
Klar kannst du den Hund nachts zum Pinkeln rauslassen ;)

Aber ich glaube auch, dass es gegen Einbrecher völlig ausreicht, wenn der Hund drinnen anschlägt. Meiner bellt im vergleich zu seiner Größe ziemlich tief und gefährlich, wenn da noch einer einbricht:roll: Ich glaub auch nicht, dass mein Hund bei Einbrechern lange fackeln würde...
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #8
Wenn das Bellen nicht als Warnung für den Einbrecher reicht, kann ich sie doch zum Pinkeln;) rauslassen, oder?

LG, TanteM

Damit wäre ich vorsichtig. Je nach Umstände kann das sehr böse enden.

Am Ende heißt es nämlich, du hättest den Hund auf jemanden gehetzt und es gab hierfür keinen Anlass. So schnell wird dann aus Fahrlässigkeit Vorsatz und aus einer einfachen Körperverletzung eine gefährliche.
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #9
Sorry für die Fehlinformation!
Ich dachte es sei für Halter großer Hunde in Hessen Pflicht.
Tut mir leid!
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #10
Danke für eure Antworten.

@ Flumina: keine Sorge, mein Hund ist immer bei mir, auch nachts.

Cindy hat eine freie Sicht in den Garten, nicht zur Straße. Also kann sie erst anschlagen,, wenn sich schon jemand auf unserem Grundstück befindet. Wenn das Bellen nicht als Warnung für den Einbrecher reicht, kann ich sie doch zum Pinkeln;) rauslassen, oder?

LG, TanteM

Sorry aber das find ich gefärlich wie schon gesagt kann es dann heissen du hättest den Hund auf jemanden los gelassen. Würd ich nicht machen
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #11
Ich danke euch für eure Meinungen.
So wie ich mich kenne, werde ich mich in so einem Fall wie gelähmt unter die Bettdecke verstecken und abwarten, bis alles vorbei ist.

LG, TanteM
 
  • Rechtliche Fragen Beitrag #12
Hey,

also Ich würde Schilder aufstellen, wir haben auch an jeder Grundstückseinfahrt (wir haben zwei) ein Schild hängen.
Ich finde auch Du musst den Hund nicht rausschicken, denn wie gesagt wenn ein Einbrecher den Hund hört wäre er ja schön blöd wenn er dennoch einbricht... und falls er es doch versucht dann wird dann Hund ihm schon zeigen dass es eine doofe Idee war.

Ehrlich gesagt finde Ich machst Du dich viel zu verrückt ;)
Du planst schon was passiert wenn...
willst Du nun nur mit einem Auge schlafen und den Hund bei jedem kleinsten Geräusch "Pipi machen" lassen? ;)
 
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