- Listenhunde in Bayern Beitrag #1
SusiR
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hallo liebe Frois.
Jedes mal wenn ich so durch die Seiten der verschiedenen Tierheime stöbere, fallen mir viele sogenannte Listenhunde auf.
Mich würde Interessieren, wie das Gesetz der Haltung von solchen Hunden in Bayern geregelt ist, da ich gehört habe, dass man
manche Rassen nur mit Erlaubnis, und andere GAR NICHT halten darf.
Ich habe versucht mich im Internet ein bisschen schlauer zu machen, aber die ganze Gesetzessprache ist für mich wie chinesisch.
Vielleicht kann mir hier jmd in einfachen Worten sagen, welche Hunde nun gehalten werden dürfen, welche nur mit Erlaubnis
der zuständigen Gemeinde, und welche gar nicht.
Mir tun auch die armen Würstchen im Tierheim so leid, weil sich keiner für einen solchen "bösen" Hund interessiert und diese dann
meist ein Leben lang im Tierheim bleiben müssen.
Liebe Grüße
Jedes mal wenn ich so durch die Seiten der verschiedenen Tierheime stöbere, fallen mir viele sogenannte Listenhunde auf.
Mich würde Interessieren, wie das Gesetz der Haltung von solchen Hunden in Bayern geregelt ist, da ich gehört habe, dass man
manche Rassen nur mit Erlaubnis, und andere GAR NICHT halten darf.
Ich habe versucht mich im Internet ein bisschen schlauer zu machen, aber die ganze Gesetzessprache ist für mich wie chinesisch.
Vielleicht kann mir hier jmd in einfachen Worten sagen, welche Hunde nun gehalten werden dürfen, welche nur mit Erlaubnis
der zuständigen Gemeinde, und welche gar nicht.
Mir tun auch die armen Würstchen im Tierheim so leid, weil sich keiner für einen solchen "bösen" Hund interessiert und diese dann
meist ein Leben lang im Tierheim bleiben müssen.
Liebe Grüße
