[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1]Handeln Tierärzte noch gemäß des geltenden Tierschutzrechtes, wenn sie Hündinnen kastrieren, weil den Haltern die Läufigkeit ihrer Hündin lästig ist, und wenn sie Rüden kastrieren, weil ihre Halter sie erzieherisch nicht in den Griff bekommen? Viele Hundehalter lassen - streng genommen - ihren Hund illegal kastrieren, was den meisten Hundehaltern aber nicht bewusst sein dürfte, da sie die entsprechenden Bestimmungen in der Regel kaum kennen und sich voll und ganz auf ihren Tierarzt verlassen. Der mag sich auf die Ausschlussklausel berufen, wonach eine Amputation zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist.
[/SIZE][/FONT][FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1]Wer allen Ernstes behauptet, dass eben diese unkontrollierbare Fortpflanzung nur durch Kastration zu verhindern sei, der muss sich die Frage gefallen lassen, wie viel er von Hundehaltung und Hundeverhalten versteht. Wir haben es hier mit einer Grauzone zu tun, die offenbar nicht weiter diskutiert wird. Selbst wenn man die Ausnahmeklause in von § 56 Tierschutzgesetz großzügig auslegen will und so die Kastration normaler Haushunde in Familien als gedeckt ansieht - ein schaler Beigeschmack bleibt.
Die Kastration bedeutet eine Amputation und steht, vom Gesetz hergesehen, damit in einer Reihe mit dem Kupieren von Ohren und Ruten. Die Rechtmäßigkeit von Kastrationen müssen im Einzelfall Gerichte prüfen. Verwertbare Urteile dazu sind im Moment nicht bekannt.[/SIZE][/FONT]