- Hundehalter führt Hund per Auto aus - Kein Rollstuhlfahrer! Beitrag #1
Bella88
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Hallo,
wir haben hier im Ort jemanden, der seinen Hund via Auto ausführt. Das sieht folgender Maßen aus:
Er fährt mit ihm zum Feldweg, schmeißt ihn raus und gibt Gas. Der Hund läuft dann, hinter, vor oder neben ihm oder auch mal ganz weg. In der Kurve des Weges bleibt er dann stehen, dreht und fährt zurück. Bis zu dieser Kurve ist es von dem Punkt wo er den Hund raus schmiss vielleicht 300 m (geschätzt). Wenn er fährt und der Hund läuft ihm vors Auto hupt er einfach solange bis dieser davor eben verschwindet. Kommen Hunde hält er an, steigt aus und lädt den Hund eben noch eher wieder ein. Obwohl er ja ohne hin nur 500 m - 600 m hin und zurück laufen darf.
Das ganze habe ich nun mehrfach beobachtet. Heute haben wir ihn angehalten und wollten ihn ganz freundlich darauf ansprechen und fragen was es für eine Bewandnis hat. Er blieb zwar kurz mit offenem Fenster stehen, drückte aber aufs Gas als er wusste worum es ging.
So, was macht man nun mit so jemanden? Das Kennzeichen habe ich mir vorsichtshalber aufgeschrieben, nur kann man überhaupt etwas dagegen unternehmen? Ist das gesetzlich verboten oder nicht? Dazu habe ich mehrere Antworten im Netz gefunden, weshalb ich nun hier frage und mir Hilfe erhoffe.
LG
wir haben hier im Ort jemanden, der seinen Hund via Auto ausführt. Das sieht folgender Maßen aus:
Er fährt mit ihm zum Feldweg, schmeißt ihn raus und gibt Gas. Der Hund läuft dann, hinter, vor oder neben ihm oder auch mal ganz weg. In der Kurve des Weges bleibt er dann stehen, dreht und fährt zurück. Bis zu dieser Kurve ist es von dem Punkt wo er den Hund raus schmiss vielleicht 300 m (geschätzt). Wenn er fährt und der Hund läuft ihm vors Auto hupt er einfach solange bis dieser davor eben verschwindet. Kommen Hunde hält er an, steigt aus und lädt den Hund eben noch eher wieder ein. Obwohl er ja ohne hin nur 500 m - 600 m hin und zurück laufen darf.
Das ganze habe ich nun mehrfach beobachtet. Heute haben wir ihn angehalten und wollten ihn ganz freundlich darauf ansprechen und fragen was es für eine Bewandnis hat. Er blieb zwar kurz mit offenem Fenster stehen, drückte aber aufs Gas als er wusste worum es ging.
So, was macht man nun mit so jemanden? Das Kennzeichen habe ich mir vorsichtshalber aufgeschrieben, nur kann man überhaupt etwas dagegen unternehmen? Ist das gesetzlich verboten oder nicht? Dazu habe ich mehrere Antworten im Netz gefunden, weshalb ich nun hier frage und mir Hilfe erhoffe.
LG
