Hund mit Freundin zusammen angeschafft – wer darf ihn behalten?

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martinangel

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Guten Abend/ Morgen leute ich bin neu hier und finde grad kein passendes forum für mein problem das folgendes ist. Ich habe mir letztes jahr mit meiner ex freundin eine französische bulldogge gekauft mit kaufvertrag wo wir beide drinne stehen( den sie aber hat)... seit nem dreiviertel jahr sind wir getrennt und es hatte immer ganz gut geklappt das wir uns immer abgewechselt haben wer sie wann hat wegen arbeit zb. Nun will sie das aber alles nicht mehr und ich habe angst meine maus zu verlieren was kann ich tuen. Der hund is auf ihren namen registriert und versichert das hatte sie damals einfach alles allein gemacht ohne mich ma zu informieren. Aber solange doch im kaufvertrag beide drinn stehen is das der rest doch hinfällig oder nicht? Danke im vorraus hoffe ihr könnt mir helfen
 
  • Hund mit Freundin zusammen angeschafft – wer darf ihn behalten? Beitrag #2
Anwalt fragen, wie das aussieht in dem Fall.

Off-Topic
Und genau aus diesem Grunde würde ich mir niemals mit meinem Partner zusammen einen Hund anschaffen.


edit: zweiten Teil entfernt (steht noch im Plauderthread)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Hund mit Freundin zusammen angeschafft – wer darf ihn behalten? Beitrag #3
Huhu,

ich hab das mal in ein extra Thema geschoben, im Plauderthread geht das schnell unter.

Zu deiner Frage: Wo genau stehst du im Kaufvertrag? Hast du nur mit unterschrieben oder steht dein Name auch oben unter »verkauft den Hund an« (oder eben entsprechender Formulierung)?
Was die Meldung bei der Stadt angeht ist es bei uns zum Beispiel so, dass das nur auf eine Person möglich ist, selbiges bei der Versicherung. Von daher verstehe ich schon, weswegen das ursprünglich so gemacht wurde, nur leider kann das jetzt zum Problem werden. Wenn alles auf sie läuft – Impfpass und was es noch alles gibt eingeschlossen – wird der Hund tendenziell eher ihr gehören.

Grundsätzlich rate ich in solchen Fällen erst einmal zum Gespräch, was mit der Ex aber etwas krampfig werden könnte. Ein Versuch schadet trotzdem nicht. Es muss ja einen Grund geben, warum sie den Hund jetzt plötzlich alleine behalten will?
Parallel dazu würde ich mich aber auch mal bei einem Anwalt erkundigen.
Was ich mich zuvor aber noch fragen würde: Könntest du dem Hund denn ein besseres Zuhause bieten als sie? Also wäre der Hund dann bei dir acht Stunden alleine und bei ihr nicht oder anders herum, solche Dinge eben? So weh es tut, aber wenn der Hund es bei ihr besser hätte, würde ich ihn auch nicht mit aller Gewalt zu mir holen, sondern eher versuchen, mir ein »Besuchsrecht« zu sichern.
 
  • Hund mit Freundin zusammen angeschafft – wer darf ihn behalten? Beitrag #4
Das wird schwierig für dich. Dass du im Kaufvertrag steht ist schon mal eine Chance!
Generell ist die Gewichtung so: Kaufvertrag -> Steuer bei der Stadt -> Tierarztkosten und Versicherungen -> Tasso und Kleinkram.
Zum Glück wird aber das Tier heutzutage oft nicht mehr nur als Sache angesehen und es gibt einen "Trend" in Streitfragen dahingehend auch zu schauen wo es dem Tier besser geht, wo es den gewohnten Wohnort hat und zu wem die Bindung stärker ist.

Hat sie neben Kaufvertrag alle anderen Dinge auf sich alleine angemeldet und bezahlt ist es nur die Frage, ob es da überhaupt zur Streitfrage kommt. Das wäre in so einem Fall eher recht eindeutig. Generell hat leider oft derjenige den Vorteil bei dem der Hund zufällig gerade ist. Die Person hat ihn eben und die andere müsste ihn heraus klagen.

Hat sie alles andere neben dem Kaufvertrag, sehe ich kaum Chancen für dich. Ich würde versuchen es mit ihr privat zu klären.

Hoffnungen:
Eventuell wäre auch "Umgangsrecht" drinnen, wie gesagt gibt es schon mehrere Urteile bei denen der Hund ähnlich eines Kindes behandelt wird (leider stehen dem aber sehr viele entgegen, wo dem nicht so ist). Das Urteil macht dir vielleicht Hoffnung:
 
Thema:

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