Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus?

Diskutiere Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? im Familie & Freunde Forum im Bereich Smalltalk; Aber lass ihn doch reden, da kann man doch ganz locker die Schultern zucken und darauf verweisen, dass man nur das macht was im Mietvertrag an...
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #21
Ja, wenn es so einfach wäre würde ich auch sagen "komm lass uns alles weiß streichen und gut ist" leider geht es dem Herrn R nur ums Geld.. er will ja komplett andere Tapete drauf machen (eine Schimmel undurchlässige) und will so erreichen dass wir im Prinzip dafür Geld dazu geben mit dem Vorsatz "ihr habt die Wände bunt gestrichen".
Aber lass ihn doch reden, da kann man doch ganz locker die Schultern zucken und darauf verweisen, dass man nur das macht was im Mietvertrag an Schönheitsreparaturen vorgesehen ist. Er hat doch gar kein Argument warum der ganze Schimmeltapeten-Quatsch auf eure Rechnung gehen sollte, oder warum ihr in irgend einer Weise dazu verpflichtet wärt.

Vor allem was soll er denn machen, wenn ihr ihm einfach nicht das Geld dafür gebt? Vor Gericht wird er mit seiner seltsamen Forderung nicht durchkommen. Im allerschlimmsten Fall wird er euch die Kaution nicht wiedergeben wollen (was er übrigens auch nicht so einfach darf), aber selbst wenn ist die Kaution ja immer noch viel niedriger als die 1700€ die er jetzt von euch will.

Was die Mietminderung betrifft, da habt ihr Recht, da waren wir wohl einfach zu blauäugig bzw wollten wir auch einfach keinen Streit, da wir dort ohnehin nicht ewig bleiben wollten.
Vielleicht hat er euch dadurch als besonders bequeme, oder sogar naive Mieter wahrgenommen und denkt jetzt wenn er noch einen draufsetzt mit seiner 1700€-Schimmeltapete, dass ihr dann auch wieder "keinen Streit" wollt und am Ende einfach zahlt. Ich würde mich da jetzt kein Stück mehr erweichen und von dem Typen ausnutzen lassen.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #22
Wohnung

ich hatte auch das Problem mal mit Mietwohnung und Schimmel und sprach mit dem Vermieter, das Gesundheitsamt und auch die Gemeinde/Stadtverwaltung davon zu informieren.
Es wurde alles komplett saniert und ich musste keinen Cent bezahlen.
Also am besten noch einmal in Ruhe mit dem Vermieter reden und auch eine klare Ansage machen, dass man nicht einfach "übertünchen" kann, wenn gesundheitliche Probleme drohen.

LG
HelgaK
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #23
Niemand muss quietschbunte Wände hinnehmen, da kann er definitiv verlangen, dass das übergestrichen wird. Aber er kann euch nicht die Chance nehmen das selbst zu tun! Seine Malerkosten soll er sich an die Backe schmieren...

Vor allem: 1700 Euro!? Wir haben damals in unserer alten Wohnung drei Wände farbig streichen lassen, das hat über den Maler (der war eh in der Wohnung zugange) 150 Euro gekostet.

Cappuccinofarbene Tapete ist ja aber auch nicht quitschbunt ;)

Das ist sowieso ein Thema mit einer großen Grauzone.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #24
Das ist sowieso ein Thema mit einer großen Grauzone.
Das stimmt allerdings, je nachdem ob die Klausel zu den Schönheitsreparaturen noch als zulässig angesehen wird (und das werden viele Formulierungen in älteren Mietverträgen nicht mehr) ist man als Mieter auch fein raus und braucht selbst bei quietschbunten Wänden nicht mehr streichen.
Es lohnt sich da auf jeden Fall ganz genau hinzusehen wenn man auszieht, damit man nicht unnötig Geld und Energie rein steckt.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #25
Ich verstehe es nicht.

Um die 1700€ streiten (welche gerechtfertigt sind vom Unternehmen) aber nicht z.B. 500€ zahlen wollen beim Anwalt,
was ja immernoch günstiger wäre. :eusa_think:

Such dir eine spezialisierten Advokaten, damit bist du auf der sicheren Seite.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #26
Um die 1700€ streiten (welche gerechtfertigt sind vom Unternehmen)
Wieso sollte es gerechtfertigt sein, einen Schaden (Schimmel) den der Mieter nicht verursacht hat diesem in Rechnung zu stellen?

aber nicht z.B. 500€ zahlen wollen beim Anwalt,
was ja immernoch günstiger wäre. :eusa_think:
500€ sind ja nun auch kein Pappenstiel und warum sollte man diese bereitwillig ausgeben wollen nur weil der Vermieter versucht krumme Dinger mit einem zu drehen?

Statt mir den Anwaltsstress anzutun würde ich dann ja doch echt lieber auf die 800€ Kaution verzichten, dann könnte sich von mir aus ja der Vermieter einen Anwalt nehmen wenn er meint ich schulde ich ihm noch mehr.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #27
Lucian, weiß nicht ob das jetzt sehr undeutlich war oder es dir ums Prinzip geht.:eusa_think:

Cappuccinobraun ist kein Weiß, kein Grau und kein Pastellton. Es ist eine kräftige Farbe und die muss kein Vermieter bei Auszug hinnehmen.

Eine unserer Baugesellschaften hat sogar eine Farbtabelle, bis zu welchem Ton man bei Auszug nicht überstreichen muss und ab welchem Ton es erforderlich ist. Ist natürlich nicht allgemeingültig, aber berufsbedingt (Fachanwalt u.a. für Mietrecht) haben wir solche Fälle öfter auf dem Tisch und bei (ich sag jetzt nicht quietschbunt, bevor das wieder mit Regenbogenfarben assoziiert wird) gestrichenen Wänden, kam noch kein Mieter drumrum die in einer vernünftigen Farbe (meist Weiß) überzutünchen. Es sei denn aus Kulanz, weil der Vermieter eh andere Pläne hat.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Bei dem Streitwert reden wir übrigens von ca. 300 Euro Anwaltskosten, etwas mehr, wenn ihr euch außergerichtlich vergleicht.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #28
@Kompass

Das ist bedauerlicherweise das Thema, recht haben und recht bekommen.

Der Mangel wurde billigend in kauf genommen und nicht moniert.
Hinterher ist man immer klüger ;)

Je nachdem was im Vertrag steht, muß oder muß nicht renoviert werden.
Wobei es keinem Mieter verwehrt werden kann, dass auf eine Faust zu machen.

Bezüglich des Schimmels und den dahergehenden Forderungen würde ich mir einen Anwalt nehmen,
der sicher weniger kostet als der Malerpreis oder ggf. Kaution.

Gerade weil ich bei mehreren Vermietern (2) schon Stress bei Auszug hatte würde ich, wenn ich nicht schon Mitglied wäre,
immer den Mieterverein einbeziehen oder ggf. einen Anwalt aufsuchen.

Und bei meinem Stress ging es bei einem um genau solchen Fall (Schimmel) und beim anderen ebenfalls um die Renovierung,
welche angeblich nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Das ich den Vermieter mit meinem Maler-/Lackierergesellenbrief erschlagen wollte könnt ihr euhc vorstellen...
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #29
Cappuccinobraun ist kein Weiß, kein Grau und kein Pastellton. Es ist eine kräftige Farbe und die muss kein Vermieter bei Auszug hinnehmen.
Das klingt ja aber als wären Mieter grundsätzlich verpflichtet beim Auszug weiß zu streichen, was ja aber nicht stimmt da viele der Schönheitsreparaturen-Klauseln ungültig sind und man häufig auch ganz ohne Streichen davonkommt.

Der Mangel wurde billigend in kauf genommen und nicht moniert.
Hinterher ist man immer klüger ;)
Aber bloß weil sie auf ihr Recht verzichtet haben den Schimmel anzumahnen bedeutet das ja nun nicht gleich, dass der Vermieter unrechtmäßige Forderungen stellen darf was die Beseitigung angeht.

Je nachdem was im Vertrag steht, muß oder muß nicht renoviert werden.
Die Klausel im Vertrag muss gültig sein und dabei kann es sogar auf den genauen Wortlaut ankommen, sowas kann man aber vom Mieterschutzbund prüfen lassen.

Bezüglich des Schimmels und den dahergehenden Forderungen würde ich mir einen Anwalt nehmen,
der sicher weniger kostet als der Malerpreis oder ggf. Kaution.
Mit Glück ja, mit Pech rückt der Vermieter die Kaution dann doch nicht raus und man kann gleich die nächsten Anwaltskosten bezahlen.
Ich wäre einfach weg wenn ich mir sicher wäre im Recht zu sein und würde mir den Anwalt erst dann nehmen, wenn der Vermieter die Kaution nicht raus rückt ;)

Und bei meinem Stress ging es bei einem um genau solchen Fall (Schimmel) und beim anderen ebenfalls um die Renovierung,
welche angeblich nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Wie ist es ausgegangen?
Ich habe jetzt echt schon so oft erlebt, das Vermieter Stress machen und wirklich absolut dummdreiste Forderungen stellen (gerade Privatvermieter kennen sich allerdings auch selbst oft nicht sonderlich gut aus im Mietrecht), wohl in der Hoffnung dass der Mieter beim Auszug klein bei gibt.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #30
Beim Schimmel habe ich den Mieterverein, Mieter helfen Mieter in Hamburg, beauftragt und es ging positiv für mich aus.
Konnte allerdings auch meine Schriftsätze vorlegen, in denen ich selbiges angemahnt habe.
Der Gutachter der sich das ansah, als ich es monierte, wollte auf die Lüftenschiene aufspringen.
Nun bin ich aber Malerin und habe schon mehr "Leckaschen" wegen ernsthaft schlechten Lüftens beheben müssen und konnte
das wiederlegen.

Bei dem Streichen ging es auch gut für mich aus.
Es wurde ihnen angeboten es erneut zu machen und ihn meine Arbeitskraft in Rechnung zu stellen.
Der Seniorvermieter war verstorben und hat es an seinen Sohn vererbt. Unnützer Kerl, von Beruf Sohn bzw Erbe...
Der Junior wusste nicht, dass ich vom Fach bin, der Senior schon.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #31
Die Klausel im Vertrag muss gültig sein und dabei kann es sogar auf den genauen Wortlaut ankommen, sowas kann man aber vom Mieterschutzbund prüfen lassen.

Theoretisch ja - praktisch machen sich aber die Gerichte, wie schonmal erwähnt, meistens nicht die Mühe das zu prüfen! Selber erlebt (quasi gleicher Fall, wenn auch ohne Schimmel) - die Richterin warf einen kurzen Blick auf die Unterlagen (d.h. den Streitwert), und meinte "ach wissen Sie, jetzt sitzen wir da wegen 1.000 EUR - wie wär's mit nem Vergleich?" Auf den hätte ich natürlich nicht eingehen müssen, aber hätte ich gesagt "ich will das jetzt auverhandelt haben", dann hätte schonmal ICH die schlechteren Karten gehabt, weil ich die Böse gewesen wär, die ihr mehr Arbeit aufhalst. Böse Zungen behaupten ja, daß es an manchen Gerichten eine "Vergleichs-Prämie" für Richter gibt ....
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #32
Also im Mietvertrag steht:
§21
(4) "Hat der Mieter die Mietsache wesentlich verändert oder mit Einrichtungen versehen, so ist er verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustandn auf seine Kosten wiederherzustellen, wenn nicht im Einzellfall etwas anderes vereinbart war."

Übrigends haben wir heute einen Brief mit der Bitte bekommen die 1700€ bis spätestens 02.09.16 zu überweisen. Sollte uns der Kostenvoranschlag zu hoch sein, sollen wir einen anderen Maler fragen, dann aber bitte im Laufe der nächsten Woche da der vom Vermieter beautragte Maler am 29.08. mit seinen Arbeiten beginnen will... diese wiederum aber wie gesagt NICHT das weißstreichen, was von uns bezahlt wird, beinhalten!

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Hab dem Vermieter jetzt erstmal einen saftigen Brief geschrieben, dass wir die Malerarbeiten selbst übernehmen und uns vollkommen egal sein kann was der Vermieter "nach unserer Zeit" mit der Wohnung anstellt. (Schimmelhemmende Tapete etc.)

Kann ich eigentlich das irgendwo melden dass in diesem Wohnhaus extremer Schimmelbefall herrscht und die Vermieter dort ruhigen Gewissens wieder neue Mieter reinschicken? Unsere Tochter, wie gesagt, hatte in der gesamten Wohnzeit extreme Hautprobleme (vorallem im Gesicht), die seitdem wir dort nicht mehr wohnen schwubs verschwunden sind! Sie sah, hauttechnisch, noch nie so super aus, wie jetzt!
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #33
Äh nee, der von Dir zitierte Paragraph aus dem Mietvertrag kann sich nicht auf "Schönheitsreparaturen" beziehen. Damit ist eher gemeint, daß Du... mhm... wenn Du ein Fenster mit Katzenklappe einbaust, dann mußt Du wieder ein normales einbauen, wenn der Vermieter das will. Oder wenn Du, um ein krasses Beispiel zu nehmen, eine Durchreiche von Küche zu Esszimmer einbaust, wo vorher keine war - dann musst Du das wieder ordnungsgemäß zumauern, wenn der Vermieter das will.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #34
Aber das ist der einzige Paragraph der auf das weiß streichen hinweisen könnte? Bin grad mit handy im Internet, ich schreib am Laptop mal was alles bei "Kündigung/ Wohnungsrückgabe" steht
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #35
Der Paragraph kann darauf hinweisen, wenn die Wohnung zuvor auch weiß war. Das gehört mit dazu "in den Ursprungszustand zurückversetzen".
Ansonsten ist es nach den heutigen Mietgesetzen (seit ca. 2003) keine Pflicht mehr, das STREICHEN beim Auszug vom Mieter erledigt werden muss, sondern NUR besenrein. Auf das Jahr will ich mich jetzt nicht festlegen, müsste es googeln aber es sind auf jeden Fall schon weit über 10 Jahre.

Wenn der Mieter im Recht ist, dann werden dem Vermieter die RA-Kosten mit auferlegt, da braucht der Mieter nichts zahlen. Das ist auch im Nachbarschaftsrecht so der Fall.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #36
Tapezieren und Streichen ist aber keine wesentliche Veränderung der Mietsache. Damit kommt kein Vermieter vor Gericht durch.

Mit wesentlichen Veränderungen sind bauliche Veränderungen gemeint.
 
  • Wohnung gekündigt - wer kennt sich aus? Beitrag #37
Vor Gericht gilt jede noch so kleinste Formulierung, die fehlt und hier fehlt das Wort "baulich", woraus ein Strick gedreht werden kann. Kommt immer auf die RAs an;)
 
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