- Leinenzwang Beitrag #1
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FalkovonCohinor
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Hallo ! Ich bin zur Zeit recht ratlos- vielleicht kann mir jemand juristischen Rat geben. Ich habe einen 7 Jahre alten Schäferhund, der wirklich ein sehr lieber Rüde ist. Durch eine Verkettung unglücklicher Vorfälle hat nun mein Hund Leinenpflicht und Maulkorbpflicht bekommen. Ich schildere im Folgenden kurz die Vorfälle und gebe meine Meinung dazu:
1. Fall: Vor 3 Jahren traf mein Hund auf einen kleineren Rüden. Beide kannten sich und haben auch öfter zuvor miteinander gespielt. Mein Rüde wurde von der Leine gelassen, als der andere Rüde erkannt wurde. Er ging auf den anderen Rüden zu- und in dem Moment, als mein Rüde bei ihm war, hob das Frauchen ihren Rüden recht hecktisch vom Boden auf. Mein Rüde biss dem anderen Hund in den Schweif. Tierarztrechnung: 70 €. Keine nennenswerte, nachhaltige Verletzung. Wir übernahmen die Rechnung und bekamen trotzdem eine Anzeige vom Ordnungsamt. Meine Auffassung: Ich denke, dass bei meinem Rüden, indem Moment, indem der andere Rüde hochgezogen wurde, ein Beuteinstinkt ausgelöst wurde. Auf dem Hundeplatz sieht man das jedes WE, wenn Besitzer mit ihren Hunden mit einer Beißwurst spielen...drei Jahre passierte nach diesem Vorfall gar nichts, obwohl mein Rüde 2 bis 3 mal am Tag ausgeführt wurde- ohne ihn anzuleinen, und er fast immer andere Hunde ( auch Rüden ) traf.
2. Vor ca. einem Jahr: Mein Rüde wurde im Weinberg bei Dämmerung im Sommer ausgeführt- ohne Leine- der Bekannte, der meinen Hund ausführte war einen Moment nicht achtsam- lief durch ein Tunnel und von rechts ( nicht einsichtbar ) kam eine Dame mit ihrem Rüden. Mein Rüde ging auf den Rüden zu und beide umkreisten die Dame. Die Dame hielt ihren Rüden sehr eng an der Leine, sodass dieser sich auch nicht unterwerfen konnte. Mein Hund schien dem anderen Hund in den Schweif gebissen zu haben. Der Hund kam von der Leine frei, und es erfolgte keine weitere Atacke. Am kommenden Tag erfolgte die Anzeige, die Tierarztrechnung belief sich auf unter 100€, die wir selbstverständlich übernahmen. Es waren keine nennenswerten Verletzungen. Wir bekamen einen Brief vom Ordnungsamt mit Androhung der Leinenpflicht und eine Anhörung. Bei der Anhörung wurde der Vorgang genauso dargestellt, wie eben berichtet.
3. Mein Bekannter traf erneut, diesmal angeleint, die Dame mit dem Rüden. Mein Hund knurrte angeblich- an der Leine. Das wars. Die Besitzer gingen wieder auf das Ordnungsamt und erstatteten Anzeige, da sie sich bedroht fühlten. Die Rüden waren nicht in Körpferkontakt.
4.Fall: Mein Bekannter lief mit meinem Rüden die Hofeinfahrt in Richtung Weg hoch. Am Eingang unseres Mietshauses stand ein junger Mann, der Mietern einen Besuch abstattete. Er hatte ebenfalls einen Rüden angeleint. Mein Bekannter fragte, wer denn zuerst laufen wolle, und deutete damit an, dass sich wohl die beiden HUnde nicht vertragen würden. Als der Bekannte lediglich ein paar Meter entfernt war, ließ der junge Mann ( volljährig ) seinen Hund von der Leine, der sofort meinem Hund nachsetzte. Mein Bekannter teilte mir mit, dass er mit dem Fuß den kleinen Mischling des jungen Mannes von meinem Hund fern gehalten habe und dieser keinen Kontakt zu meinem Hund hatte. Mein Hund war an der Leine!!!
Als sich mein Bekannter beschwerte und darum bat den Hund anzuleinen, wurde ihm von dem jungen Mann Prügel angeboten.
Der junge Mann zeigte uns bei der Polizei an, da mein Hund angeblich den anderen Hund in die Pfote gebissen habe. Eine Tierarztrechnung wurde angeblich dem Ordnungsamt vorgelegt- wir haben bisher noch keine Rechnung bzw. einen Nachweis über eine Bisswunde erhalten. Das Ordnungsamt verhängte daraufhin ein Bußgeld von...200€ und Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. Um zu beweisen, dass mein Hund in keinster Weise aggressiv ist, stellten wir ihn der Polizeihundestaffel vor. Die Polizisten stellten keinerlei aggressives Verhalten fest, auch nicht als er mit einer Hündin spielte.
Wir legten Widerspruch ein, da aus den vier beschriebenen Fällen nur ein Fall war, bei dem mein Hund eventuell aggressives Verhalten gezeigt haben könnte. Für den zweiten Fall gibt es auf der gegnerischen Seite eine Zeugin, eine gute Freundin des geschädigten Frauchens.
Der Widerspruch wurde abgelehnt und es wurde eine Ablehnungsgebühr von 190€ erhoben. Ich bin schockiert von dieser Vorgangsweise und fühle mich in meinem Widerspruchsrecht erheblich manupuliert. Wenn nun mein Hund nochmals ohne Maulkorb und "Gefährlichkeitsmarke" erwischt wird, müssen wir 500€ Strafe zahlen. Und warum ? Ich habe zahlreiche Videos, die beweisen, dass mein völlig friedlich mit anderen Hunden, unabhängig vom Geschlecht, spielt. Kann mir jemand juristischen Rat geben, welche Vorgangsweise jetzt sinnvoll wäre ? Sollen wir diese ungerechtfertigte Entscheidung ( aus unserer Sicht ) akzeptieren, die fast 390 € zahlen und meinen Hund einen Maulkorb und Leine verpassen ? Gibt es denn keine "Verjährung von Ordnungswidrigkeiten" ? Ganz ehrlich...mein Hund leidet gerade furchtbar darunter und ich habe keine Lust mehr, mit ihm überhaupt noch Gassi zu gehen. Er ist mittlerweile alt und hat dies nicht verdient. Wir sind wirklich verzweifelt...
1. Fall: Vor 3 Jahren traf mein Hund auf einen kleineren Rüden. Beide kannten sich und haben auch öfter zuvor miteinander gespielt. Mein Rüde wurde von der Leine gelassen, als der andere Rüde erkannt wurde. Er ging auf den anderen Rüden zu- und in dem Moment, als mein Rüde bei ihm war, hob das Frauchen ihren Rüden recht hecktisch vom Boden auf. Mein Rüde biss dem anderen Hund in den Schweif. Tierarztrechnung: 70 €. Keine nennenswerte, nachhaltige Verletzung. Wir übernahmen die Rechnung und bekamen trotzdem eine Anzeige vom Ordnungsamt. Meine Auffassung: Ich denke, dass bei meinem Rüden, indem Moment, indem der andere Rüde hochgezogen wurde, ein Beuteinstinkt ausgelöst wurde. Auf dem Hundeplatz sieht man das jedes WE, wenn Besitzer mit ihren Hunden mit einer Beißwurst spielen...drei Jahre passierte nach diesem Vorfall gar nichts, obwohl mein Rüde 2 bis 3 mal am Tag ausgeführt wurde- ohne ihn anzuleinen, und er fast immer andere Hunde ( auch Rüden ) traf.
2. Vor ca. einem Jahr: Mein Rüde wurde im Weinberg bei Dämmerung im Sommer ausgeführt- ohne Leine- der Bekannte, der meinen Hund ausführte war einen Moment nicht achtsam- lief durch ein Tunnel und von rechts ( nicht einsichtbar ) kam eine Dame mit ihrem Rüden. Mein Rüde ging auf den Rüden zu und beide umkreisten die Dame. Die Dame hielt ihren Rüden sehr eng an der Leine, sodass dieser sich auch nicht unterwerfen konnte. Mein Hund schien dem anderen Hund in den Schweif gebissen zu haben. Der Hund kam von der Leine frei, und es erfolgte keine weitere Atacke. Am kommenden Tag erfolgte die Anzeige, die Tierarztrechnung belief sich auf unter 100€, die wir selbstverständlich übernahmen. Es waren keine nennenswerten Verletzungen. Wir bekamen einen Brief vom Ordnungsamt mit Androhung der Leinenpflicht und eine Anhörung. Bei der Anhörung wurde der Vorgang genauso dargestellt, wie eben berichtet.
3. Mein Bekannter traf erneut, diesmal angeleint, die Dame mit dem Rüden. Mein Hund knurrte angeblich- an der Leine. Das wars. Die Besitzer gingen wieder auf das Ordnungsamt und erstatteten Anzeige, da sie sich bedroht fühlten. Die Rüden waren nicht in Körpferkontakt.
4.Fall: Mein Bekannter lief mit meinem Rüden die Hofeinfahrt in Richtung Weg hoch. Am Eingang unseres Mietshauses stand ein junger Mann, der Mietern einen Besuch abstattete. Er hatte ebenfalls einen Rüden angeleint. Mein Bekannter fragte, wer denn zuerst laufen wolle, und deutete damit an, dass sich wohl die beiden HUnde nicht vertragen würden. Als der Bekannte lediglich ein paar Meter entfernt war, ließ der junge Mann ( volljährig ) seinen Hund von der Leine, der sofort meinem Hund nachsetzte. Mein Bekannter teilte mir mit, dass er mit dem Fuß den kleinen Mischling des jungen Mannes von meinem Hund fern gehalten habe und dieser keinen Kontakt zu meinem Hund hatte. Mein Hund war an der Leine!!!
Als sich mein Bekannter beschwerte und darum bat den Hund anzuleinen, wurde ihm von dem jungen Mann Prügel angeboten.
Der junge Mann zeigte uns bei der Polizei an, da mein Hund angeblich den anderen Hund in die Pfote gebissen habe. Eine Tierarztrechnung wurde angeblich dem Ordnungsamt vorgelegt- wir haben bisher noch keine Rechnung bzw. einen Nachweis über eine Bisswunde erhalten. Das Ordnungsamt verhängte daraufhin ein Bußgeld von...200€ und Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. Um zu beweisen, dass mein Hund in keinster Weise aggressiv ist, stellten wir ihn der Polizeihundestaffel vor. Die Polizisten stellten keinerlei aggressives Verhalten fest, auch nicht als er mit einer Hündin spielte.
Wir legten Widerspruch ein, da aus den vier beschriebenen Fällen nur ein Fall war, bei dem mein Hund eventuell aggressives Verhalten gezeigt haben könnte. Für den zweiten Fall gibt es auf der gegnerischen Seite eine Zeugin, eine gute Freundin des geschädigten Frauchens.
Der Widerspruch wurde abgelehnt und es wurde eine Ablehnungsgebühr von 190€ erhoben. Ich bin schockiert von dieser Vorgangsweise und fühle mich in meinem Widerspruchsrecht erheblich manupuliert. Wenn nun mein Hund nochmals ohne Maulkorb und "Gefährlichkeitsmarke" erwischt wird, müssen wir 500€ Strafe zahlen. Und warum ? Ich habe zahlreiche Videos, die beweisen, dass mein völlig friedlich mit anderen Hunden, unabhängig vom Geschlecht, spielt. Kann mir jemand juristischen Rat geben, welche Vorgangsweise jetzt sinnvoll wäre ? Sollen wir diese ungerechtfertigte Entscheidung ( aus unserer Sicht ) akzeptieren, die fast 390 € zahlen und meinen Hund einen Maulkorb und Leine verpassen ? Gibt es denn keine "Verjährung von Ordnungswidrigkeiten" ? Ganz ehrlich...mein Hund leidet gerade furchtbar darunter und ich habe keine Lust mehr, mit ihm überhaupt noch Gassi zu gehen. Er ist mittlerweile alt und hat dies nicht verdient. Wir sind wirklich verzweifelt...
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