Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen

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  • Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen Beitrag #1
K

karambol

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Hallo zusammen,

ich bin ziemlich verzweifelt.

Meine Familie will unbedingt eine Katze, am besten aus einem der Tierheime, da diese hier überfüllt sind.

Jetzt, nachdem wir nach einer sehr langen und qualvollen Suche endlich mal eine Wohnung gefunden hatten, stellt sich heraus, dass der Vermieter alles mögliche und unmögliche verbietet, darunter auch Katzen. Es gab schon einige bei diesem Vermieter, denen Katzenhaltung untersagt wurde. Daher würden wir den Vermieter nicht mal fragen, sondern versuchen, eine Katze heimlich zu halten, denn wenn wir fragen und "nein" kriegen, werden wir ja garantiert Probleme haben.

Meine Frage ist, ob und wie es möglich wäre, eine Katze abzutrainieren, auf den Balkon zu gehen (in dieser Wohnung sind es leider sogar zwei Balkone, was für die meisten sicherlich schön wäre, aber nicht in unserer Situation) und am besten auch zu Fenstern. Gibt's da vielleicht ein paar Trick zum Verraten? Erstens sollte die Katzen keiner sehen und zweitens können wir ja auch kein Katzennetz anbringen.

Gibt's eventuell Katzenrassen, die sich dieses Verhalten am (relativ) leichtesten abtrainieren lassen?

Danke schon mal
 
  • Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen Beitrag #2
Hallo karambol,

man kann keiner Katze abtrainieren auf den Balkon zu gehen, sobald die Türe auf ist und sie ungehindert raus kann wird früher oder später die Neugier der Katze siegen. Auch so sitzen Katzen unheimlich gerne im Fenster und sonnen sich oder beobachten die Umgebung.

Viele Tierheime verlangen auch inzwischen eine Bescheinigung vom Vermieter oder einen Auszug des Mietvertrags. Ich denke eine Katze (es sollten im übrigen immer min. zwei Katzen sein, Katzen sind keine Einzelgänger) kann man nicht so einfach verheimlichen, wenn der Vermieter keine Katzenhaltung erlaubt. Es sind immer mal Dosen oder Verpackungen von Katzenfutter und Katzenstreu im Müll. Letzteres muss ja auch entsorgt werden. Auch hört man Katzen doch immer mal miauen oder rumrennen. Ich finde auch das man es riecht, wenn Leute Katzen halten (nicht negativ gemeint, soll auf keinen Fall heißen das es bei Katzenhaltern stinkt, habe ja selber welche. Katzen haben halt einen gewissen Eigengeruch) oder man sieht es anhand der Haare auf der Kleidung ;-)
 
  • Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen Beitrag #3
Nachdem eine Tierhaltung im Mietvertrag als definitivum nicht verboten werden kann, würde ich mal hinterfragen warum das so ist. Natürlich gibt es Fälle von "Hund pinkelt ins Zimmer oder der letzte Mieter war Animalhorder" - wo durchaus eine Berechtigung da wäre, dass der Vermieter eine Tierhaltung verbieten darf.

Bei katzen und kleintieren ist es jedoch wieder etwas anderes. Solange die katze eine reine Wohnungskatze ist - ist das verbieten schwer. Bei einem Hund kann man darauf pochen, dass es allergiker im Huas gibt, sich Menschen fürchten etc. Bei einem Hund oder einer Katze kann zwar der Vermieter erklären, dass der Boden oder die Einrichtung darunter leiden könnten. Bei einem Meerschweinchen, einer Maus oder einem Goldhamster wird das abwohnen der Wohnung wegen Haustier wahrscheinlich überhaupt nicht spruchreif werden.

Also ich würde mich mal bei einer Mietervereinigung erkundigen und das rechtlich absprechen. Denn eine Tierhaltung zu verbieten ist schlichtweg unfug (ich erlaube keine Kopfläuse und Bettwanzen)... ja eh.
 
  • Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen Beitrag #4
Mal davon ab, dass man Katzen kaum von Balkon und Fenstern fernhalten kann, wäre so eine Haltung auch alles andere als katzenfreundlich. Beobachten gehört nunmal zu den Grundbedürfnissen einer Katze und gerade Wohnungskatzen brauchen Aussichtspunkte, von denen sie die Umgebung draussen beobachten können.

Sucht euch eine Wohnung, in der Katzenhaltung erlaubt ist und wartet solang mit der Anschaffung von Katzen.
 
  • Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen Beitrag #5
Nachdem eine Tierhaltung im Mietvertrag als definitivum nicht verboten werden kann, würde ich mal hinterfragen warum das so ist. Natürlich gibt es Fälle von "Hund pinkelt ins Zimmer oder der letzte Mieter war Animalhorder" - wo durchaus eine Berechtigung da wäre, dass der Vermieter eine Tierhaltung verbieten darf.

Bei katzen und kleintieren ist es jedoch wieder etwas anderes. Solange die katze eine reine Wohnungskatze ist - ist das verbieten schwer. Bei einem Hund kann man darauf pochen, dass es allergiker im Huas gibt, sich Menschen fürchten etc. Bei einem Hund oder einer Katze kann zwar der Vermieter erklären, dass der Boden oder die Einrichtung darunter leiden könnten. Bei einem Meerschweinchen, einer Maus oder einem Goldhamster wird das abwohnen der Wohnung wegen Haustier wahrscheinlich überhaupt nicht spruchreif werden.

Also ich würde mich mal bei einer Mietervereinigung erkundigen und das rechtlich absprechen. Denn eine Tierhaltung zu verbieten ist schlichtweg unfug (ich erlaube keine Kopfläuse und Bettwanzen)... ja eh.


Also soweit es mir bekannt ist, ist in Deutschland lediglich das halten von Kleintieren nicht! erlaubnispflichtig, also solche die keinen Lärm machen und im Aquarium oder Käfig bleiben können (bis auf den Auslauf natürlich). Eine Katze fällt nicht unter Kleintier und somit bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Hier ergibt sich natürlich die Frage, was der Grund ist wieso der Vermieter keine Katze in seiner Wohnung duldet, erst dann kann sich herausstellen welches Bedürfnis schwerer wiegt, dass des Mieters der die Katze halten möchte, oder dass des Vermieters der gute Gründe dagegen hat.

Ich würde herausfinden was der Vermieter gegen Katzen hat, dass er Katzen an sich nicht mag, zählt natürlich nicht als Grund, und erst dann, wenn man guten Gewissens sagen kann, dass das Bedürfnis des Mieters die Gründe des Vermieters auf jeden Fall überwiegt würde ich so einen Verein kontaktieren und sie bitten mir in der Sache zu helfen.

Aber eine Katze verstecken, das geht nun wirklich nicht, das schadet der Katze und euch.
 
  • Eine Katze abtrainieren, auf den Balkon zu gehen Beitrag #6
Katzen sind nach wie vor eine rechtliche Grauzone - sie können nicht so pauschal verboten werden wie Hunde, sie sind aber genau so wenig pauschal erlaubt wie eben Kleintiere. Und genau deswegen würd ich das auch persönlich mit dem Vermieter besprechen. Anbieten daß man für evtl. Schäden aufkommt (eine Katze kann am Türstock kratzen. Oder - so wie meine - einen Blumentopf umwerfen, die Erde als Katzenklo nutzen und so das Parkett beschädigen, und wer weiß auf was für doofe Ideen sie sonst noch kommen) und dass das gerne im Mietvertrag festgehalten werden kann. Mit Ehrlichkeit kommt man einfach weiter - meine frühere Vermieterin wollte auch keine Katzen in der Wohnung, aber ich war ihr wohl irgendwie sympathisch, so dass ich die Wohnung trotz Katzen bekommen hab und sogar ein Katzennetz am Balkon anbringen durfte!

Verheimlichen kann man Katzen - wie schon von allen Vorrednern erwähnt - wirklich nicht.
 
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