- Ist ein Wiederverkaufsverbot rechtlich gültig? Beitrag #1
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Ralle_78
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Einen guten Morgen euch allen
Ich habe hier ein akutes Problem.
Meine Frau und ich haben uns einen Hund gekauft. Dieser ist gestern bei uns eingezogen. Wir haben den vollen Preis plus 200Euro für den Transport zu uns bezahlt. Die Papiere sind bei uns.
Der Kauf hat sich durch einen Krankenhausaufenthalt meiner Frau etwas verzögert.
Nun hat meine Frau aber leider hochallergisch auf den Hund reagiert.
Wir haben die Verkäuferin kontaktiert und die findet, "Ich nehme den Hund gerne zurück. Aber ich habe viel Aufwand gehabt und Kosten. Ich gebe euch nichts zurück, aber ihr könnt mir den Hund nach Deutschland bringen. Oder ihr könnt ihn in der Schweiz verkaufen."
Nun ist es ja so, dass ein Hund nicht unbedingt günstig ist. Jetzt einfach zu sagen: "OK, machen wir", kommt für uns nicht in Frage.
Allerdings ist es auch so, dass uns die Züchterin beim persönlichen Kontakt nicht mehr sehr sympathisch war.
Spielzeug wurde "vergessen" und das Starterpaket wurde ebenfalls "vergessen"
Ausserdem hat sie, absichtlich oder nicht, ein neues Geschirr, welches wir extra gekauft haben, mitgenommen.
Deshalb würden wir gerne für den Hund einen guten Platz in der Schweiz suchen.
Allerdings steht da ein Wiederverkaufsverbot im Vertrag.
Ich habe mir den Vertrag den meine Frau abgeschlossen hat mal angeschaut und irgendwie finde ich, dass darin Klauseln sind, die so nicht rechtens sind.
Hat von euch jemand Erfahrung mit sowas?
Nachtrag: Im Inserat stand, dass der Hund mit einem kompletten Starterpaket, bestehend aus Futter, Spielzeug und Kuscheldecke gebracht wird. Faktisch wurde uns der Hund an der Haustür (nicht Wohnungstür) übergeben. Verängstigt und zugekotet. Nach 5 Minuten war die Frau wieder verschwunden.
Ich habe hier ein akutes Problem.
Meine Frau und ich haben uns einen Hund gekauft. Dieser ist gestern bei uns eingezogen. Wir haben den vollen Preis plus 200Euro für den Transport zu uns bezahlt. Die Papiere sind bei uns.
Der Kauf hat sich durch einen Krankenhausaufenthalt meiner Frau etwas verzögert.
Nun hat meine Frau aber leider hochallergisch auf den Hund reagiert.
Wir haben die Verkäuferin kontaktiert und die findet, "Ich nehme den Hund gerne zurück. Aber ich habe viel Aufwand gehabt und Kosten. Ich gebe euch nichts zurück, aber ihr könnt mir den Hund nach Deutschland bringen. Oder ihr könnt ihn in der Schweiz verkaufen."
Nun ist es ja so, dass ein Hund nicht unbedingt günstig ist. Jetzt einfach zu sagen: "OK, machen wir", kommt für uns nicht in Frage.
Allerdings ist es auch so, dass uns die Züchterin beim persönlichen Kontakt nicht mehr sehr sympathisch war.
Spielzeug wurde "vergessen" und das Starterpaket wurde ebenfalls "vergessen"
Ausserdem hat sie, absichtlich oder nicht, ein neues Geschirr, welches wir extra gekauft haben, mitgenommen.
Deshalb würden wir gerne für den Hund einen guten Platz in der Schweiz suchen.
Allerdings steht da ein Wiederverkaufsverbot im Vertrag.
Ich habe mir den Vertrag den meine Frau abgeschlossen hat mal angeschaut und irgendwie finde ich, dass darin Klauseln sind, die so nicht rechtens sind.
Hat von euch jemand Erfahrung mit sowas?
Nachtrag: Im Inserat stand, dass der Hund mit einem kompletten Starterpaket, bestehend aus Futter, Spielzeug und Kuscheldecke gebracht wird. Faktisch wurde uns der Hund an der Haustür (nicht Wohnungstür) übergeben. Verängstigt und zugekotet. Nach 5 Minuten war die Frau wieder verschwunden.
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