- verrichtet sein Geschäft im Zwinger Beitrag #21
dogman
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in Räumen und nicht in Zwingern. und die Bodenfläche des §6 entspricht. Kannst dir gerne §6 ergooglen! Bei der Zweckbestimmung des Menschen geht man nicht davon aus, das der Mensch auf 6 Quadrat lebt und ist deshalb nicht explicid erwähnt. Der Kennel ist aber nicht nach seiner Zweckbestimmung für den Aufenhalt von Menschen gedacht und somit trifft das zu.(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.