- Kastrationspflicht Beitrag #41
Die 7 M´s
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Also ich habe jetzt extra nochmal in meine diversen Schutzverträge geschaut, die ich hier so habe...
Genauersagt sind es 3 (für Minki und Möhrchen habe ich nur einen Vertrag "im Doppelpack")
Also im Vertrag vom Katzenschutzbund Köln aus dem Jahr 2005 steht:
"Ist das Tier bei der Übernahme noch nicht kastriert, verpflichtet dich der/die....das Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife (im Alter von ca. 6-7 Monaten) durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen und keinen Nachwuchs zu züchten."
Bei den 2 spanischen Jungs steht:
"Wenn das adoptierte Tier noch nicht kastriert ist, verpflichtet sich der Halter diesen Eingriff vornehmen zu lassen. Bei Katern hat dies vor der Geschlechtsreife (6-7 Monate) und bei Katzen spätestens nach der ersten Rolligkeit zu erfolgen. Gibt es in dem Haushalt unkastrierte Tiere beiderlei Geschlechts, ist die Katze noch vor der ersten Rolligkeit zu kastrieren."
Ich habe hier also 4 "Verpflichtungserklärungen" unterschrieben und in den Schutzverträgen gibt es diese Klausel schon seit Jahren.
Ich finde sogar, da müsste noch ein Zusatz rein: ..."und der Nachweis über die Kastration ist vorzulegen!"
Im Vertrag vom Tierheim Leverkusen stand damals auch sowas drin, aber ich finde den Vertrag gerade nicht auf die Schnelle und kann den genauen Wortlaut jetzt nicht abtippen.
Ist aber ca. 17 Jahre her und sogar damals stand es schon drin.
Ich hätte auch überhaupt kein Problem damit, jeder Tierschutzorga einen Nachweis über die erfolgte Kastration vorzulegen, weil Kastration (auch von Wohnungskatzen!!) für mich einfach selbstverständlich ist. Zum Wohle der Katzen.
Genauersagt sind es 3 (für Minki und Möhrchen habe ich nur einen Vertrag "im Doppelpack")
Also im Vertrag vom Katzenschutzbund Köln aus dem Jahr 2005 steht:
"Ist das Tier bei der Übernahme noch nicht kastriert, verpflichtet dich der/die....das Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife (im Alter von ca. 6-7 Monaten) durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen und keinen Nachwuchs zu züchten."
Bei den 2 spanischen Jungs steht:
"Wenn das adoptierte Tier noch nicht kastriert ist, verpflichtet sich der Halter diesen Eingriff vornehmen zu lassen. Bei Katern hat dies vor der Geschlechtsreife (6-7 Monate) und bei Katzen spätestens nach der ersten Rolligkeit zu erfolgen. Gibt es in dem Haushalt unkastrierte Tiere beiderlei Geschlechts, ist die Katze noch vor der ersten Rolligkeit zu kastrieren."
Ich habe hier also 4 "Verpflichtungserklärungen" unterschrieben und in den Schutzverträgen gibt es diese Klausel schon seit Jahren.
Ich finde sogar, da müsste noch ein Zusatz rein: ..."und der Nachweis über die Kastration ist vorzulegen!"
Im Vertrag vom Tierheim Leverkusen stand damals auch sowas drin, aber ich finde den Vertrag gerade nicht auf die Schnelle und kann den genauen Wortlaut jetzt nicht abtippen.
Ist aber ca. 17 Jahre her und sogar damals stand es schon drin.
Ich hätte auch überhaupt kein Problem damit, jeder Tierschutzorga einen Nachweis über die erfolgte Kastration vorzulegen, weil Kastration (auch von Wohnungskatzen!!) für mich einfach selbstverständlich ist. Zum Wohle der Katzen.