Zu den Ursprungsfragen:
Dein Hund ist als Boxer-Labrador-Mix nicht den gefährlichen Hunden, sondern nur den großen Hunden zuzuordnen. Somit entfallen alle Auflagen, die du als Halter eines gefährlichen Hundes erfüllen müsstest also alles halb so schlimm.
Große Hunde (§ 11 LHundG NRW):
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Widerristhöhe des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 LHundG NRW. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.
Anzeigepflicht: Ja, beim Ordnungsamt; Formulare sind in den Bürgerservicestationen erhältlich; zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt. Bitte geben Sie dem Ordnungsamt auch eine Mitteilung, wenn Ihr Hund verstorben ist.
Erlaubnispflicht: Nein
Sachkundenachweis: Ja, belegbar durch:
• Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle (zu erfragen beim Ordnungsamt oder bei Ihrem Tierarzt) oder durch von der Tierärztekammer ermächtigte Tierärztinnen oder Tierärzte Als sachkundig gelten
• Personen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2003) mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dieses der zuständigen Behörde schriftlich versichert wurde.
• Tierärztinnen / Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundestierärzteordnung
• Jagdscheininhaber oder Personen mit erfolgreicher Jägerprüfung
• Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz)
• Polizeihundeführerinnen / Polizeihundeführer
Zuverlässigkeitsprüfung: Ja. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der Behörde.
Haftpflichtversicherung: Ja. Bestehende Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden ist nachzuweisen Vorlage der Versicherungspolice).
Mikrochip: Ja. Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip) ist nachzuweisen.
Leinenzwang: Ja, und zwar
• in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
• in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
• bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
• in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
• außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Es bestehen in den genannten Bereichen keine Befreiungsmöglichkeiten von der Leinenpflicht für große Hunde.
Maulkorbzwang: Nein
Für die Sachkundeprüfung, die übrigens rein aus Theorie besteht, hier mal ein Link zum üben:
http://www.web-based-teaching.de/ben/